Siedlungsstruktur prägt das Angebot
Der Kreis verbindet städtisch geprägte Kommunen nahe Köln und Bonn sowie Siegburg mit überwiegend ländlichen Außenbereichen. Die Bevölkerung ist räumlich ungleich verteilt: Auf rund einem Drittel der Kreisfläche lebt etwa zwei Drittel der Wohnbevölkerung. Der Kreis beschreibt unterschiedliche Bevölkerungsdichten als Rahmen, der sich im Angebot des Nahverkehrs niederschlägt. Das erklärt, weshalb die Ausgestaltung nicht überall gleich sein muss: Sie orientiert sich am jeweiligen Umfeld. Daraus lässt sich aber kein konkreter Linienverlauf oder Takt für einen einzelnen Ort ableiten.

Zwei Aufgabenträger planen den Nahverkehr
Für den kommunalen Nahverkehr ist der Rhein-Sieg-Kreis zuständig. Dazu zählen Busse, Stadtbahnen sowie TaxiBusse und Anruf-Sammeltaxen. Der Kreis übernimmt Planung, Organisation und Ausgestaltung und steuert diese Aufgaben über seinen Nahverkehrsplan. Für den Schienenpersonennahverkehr mit Regionalexpress-, Regionalbahn- und S-Bahn-Linien ist dagegen der Nahverkehr Rheinland (NVR) zuständig; seine Ziele und Planungen stehen im eigenen Nahverkehrsplan. Die Trennung bedeutet: Wer ein Nahverkehrsangebot plant, hängt zunächst davon ab, ob es zum kommunalen Verkehr oder zum regionalen Zugverkehr gehört. Den Fahrplan für das Kreisgebiet geben Kreis und beteiligte Verkehrsunternehmen gemeinsam jedes Jahr im Dezember neu heraus.

Unternehmen fahren, Kommunen finanzieren mit
Den Fahrbetrieb übernehmen Verkehrsunternehmen. Im Busverkehr betreibt die RSVG die Linien rechtsrheinisch im Wesentlichen, die RVK linksrheinisch. Hinzu kommen grenzüberschreitende Linien benachbarter Kreise und Städte, unter anderem von SWBV und OVAG. Stadtbahnlinien im Kreis fahren SSB und KVB. Im Schienenpersonennahverkehr sind DB Regio, National Express Rail, Trans Regio und die Hessische Landesbahn tätig. Die genannten regionalen Schwerpunkte beschreiben, wer den Betrieb übernimmt; sie ändern nichts an der getrennten Planungsverantwortung. Zur Finanzierung erhebt der Kreis von den Städten und Gemeinden eine ÖPNV-Umlage. Ihre Höhe richtet sich nach den planmäßig gefahrenen Wagenkilometern je Haushaltsjahr. Damit knüpft die kommunale Beteiligung an der geplanten Verkehrsleistung an.