Kleine Gruppen und Altersbezug
Die Kindertagespflege findet in einer kleinen Gruppe statt. Der Rhein-Sieg-Kreis nennt als Vorteil, dass dabei individuelle Bedürfnisse von Familien besonders berücksichtigt werden können. Für Kleinkinder ab dem ersten Lebensjahr beschreibt der Kreis die Betreuungsform als sanften Einstieg in den Betreuungsalltag mit familiennaher Betreuung. Vor dem ersten Geburtstag ist Kindertagespflege Eltern vorbehalten, die beide berufstätig sind. Die Familieninformation verknüpft damit Gruppengröße und Altersbezug mit konkreten Merkmalen des Betreuungsangebots.

Betreuungsort und Zusammenarbeit
Kindertagespflegepersonen betreuen vorrangig Kinder im Alter von null bis drei Jahren; in besonderen Fällen betreuen sie auch über den dritten Geburtstag hinaus. Meist findet die Betreuung in privaten Räumen der Betreuungsperson statt, angemietete Räume sind ebenfalls möglich. Der Kreis beschreibt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Familien und engen Austausch. Zur Tätigkeit gehört außerdem die Bereitschaft, Kinder ein Stück auf ihrem Entwicklungsweg zu begleiten. Sie sollte möglichst für einen längeren, mehrjährigen Zeitraum gewählt werden.

Selbstständige Aufgaben und Fachberatung
Kindertagespflegepersonen im Zuständigkeitsgebiet des Kreisjugendamts sind selbstständig tätig und entscheiden über wesentliche Bedingungen und Schwerpunkte ihrer Arbeit. Sie verantworten ihr individuelles pädagogisches Konzept und Schutzkonzept, die Vorhaltung und Gestaltung der Räume sowie eine gemeinsame Basis für die Erziehungspartnerschaft mit Sorgeberechtigten. Hinzu kommen Formalitäten, Buchführung, Kalkulation sowie Steuer- und Versicherungsfragen. Auch gesetzliche Vorgaben, etwa zum Datenschutz bei Formularen und beim Umgang mit Fotos und Medien, gehören zu ihren Aufgaben. Bei diesen Aufgaben unterstützt und begleitet die Fachberatung des Jugendamts die Betreuungspersonen.

Voraussetzungen für die Pflegeerlaubnis
Wer Kinder außerhalb des Haushalts ihrer Erziehungsberechtigten mehr als 15 Stunden wöchentlich und länger als drei Monate gegen Entgelt betreuen will, benötigt eine Erlaubnis des zuständigen Jugendamts. Zu den Voraussetzungen zählen persönliche Eignung, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen. Außerdem müssen kindgerechte Räume für fünf Kinder vorhanden sein. Vertiefte Kenntnisse zu den Anforderungen der Kindertagespflege werden in qualifizierten Lehrgängen mit 300 Stunden erworben. Das Jugendamt kann entsprechende Kurse bei verschiedenen Anbietern vermitteln.