Wirtschaftliche Lücken bestimmen den Förderweg
Der Ausgangspunkt ist eine Lücke zwischen den Orten, an denen Unternehmen selbst ausbauen, und den Bereichen, in denen sich das für sie nicht rechnet. Nach Darstellung des Kreises erledigen Telekommunikationsunternehmen den größten Teil des Ausbaus eigenwirtschaftlich. In ländlich geprägten Teilen besteht zugleich weiterer Ausbaubedarf. Der geförderte Ausbau ergänzt das Marktgeschehen dort, wo private Investitionen wirtschaftlich nicht tragen. Bund und Land Nordrhein-Westfalen stellen dafür Fördermittel bereit. Sie schließen die sogenannte Wirtschaftlichkeitslücke: jene Kosten, die Anbietern für den eigenwirtschaftlichen Ausbau unterversorgter Gebiete fehlen. So wird die Förderung als gezielter Baustein für Gebiete beschrieben, die privatwirtschaftlich nicht erschlossen werden.

Kommunen und Kreis tragen verschiedene Aufgaben
Die Aufgabenverteilung trennt Rollen nach Ausbauform. Für den eigenwirtschaftlichen Ausbau sind vorwiegend die Städte und Gemeinden zuständig. Der Rhein-Sieg-Kreis übernimmt die Akquirierung von Fördermitteln und die Umsetzung der Förderprojekte. Die kreisangehörigen Kommunen haben ihn mit diesen Aufgaben beauftragt. Damit ist der Kreis für die Durchführung des geförderten Teils zuständig, während die Kommunen vorwiegend den privatwirtschaftlichen Ausbau betreuen. Die Zuständigkeiten sind also verschieden, obwohl Kreis, Städte und Gemeinden gemeinsam am Breitbandausbau arbeiten.

Förderaufrufe haben eigene Schwerpunkte und Stände
Die Förderaufrufe bilden drei unterschiedliche inhaltliche Schwerpunkte ab: weiße Flecken und Schulen, Gewerbe sowie graue Flecken. Ihre Bezeichnungen ordnen die Vorhaben jeweils einem Versorgungsbereich oder einer Nutzergruppe zu; der Kreis führt sie als getrennte Förderprojekte. Auch der Stand ist nicht einheitlich. Der Ausbau bei „Weiße Flecken und Schulen“ ist baulich fertiggestellt. Das Projekt „Sonderaufruf Gewerbe“ befindet sich in der Umsetzung. Beim Graue-Flecken-Projekt laufen noch Maßnahmen, um endgültige Förderbescheide zu erlangen. Damit stehen die Vorhaben in verschiedenen Phasen: Ein Projekt ist baulich abgeschlossen, eines wird umgesetzt, und eines arbeitet noch an der endgültigen Förderentscheidung. Die Unterscheidung zeigt, dass ein gemeinsames Förderthema keine gemeinsame Projektphase bedeutet.