Bodenfunktionen als Planungsbelang
Boden ist im Naturhaushalt mehr als die Fläche, auf der gebaut werden kann. Er dient Menschen, Tieren, Pflanzen und Bodenorganismen als Lebensgrundlage und Lebensraum. In Wasser- und Nährstoffkreisläufen übernimmt er Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungsfunktionen; dazu zählt auch der Schutz des Grundwassers. Diese Funktionen erklären, weshalb Veränderungen an Böden bei der Planung relevant sind: Eine Fläche kann zugleich Lebensraum und Teil natürlicher Kreisläufe sein. Wird sie überbaut oder umgenutzt, wird die Ressource beansprucht. Für die Bauleitplanung entsteht damit eine Abwägungsaufgabe, die über die Frage hinausgeht, ob eine Nutzung baulich möglich ist. Sie muss auch die Bedeutung des Bodens als Schutzgut einbeziehen. Diese Einordnung beschreibt den fachlichen Zusammenhang; sie bewertet keine konkrete Fläche und ersetzt keine Grundstücksbewertung.
Fachliche Begleitung kommunaler Pläne
Bei der Ausweisung von Wohn-, Gewerbe- und Industriegebieten werden Böden nach Darstellung des Kreises durch Überbauung oder Umnutzung in Anspruch genommen. Der Rhein-Sieg-Kreis wird als Träger öffentlicher Belange an Bauleitplanverfahren beteiligt und nimmt zu den Planungen Stellung. Seine Rolle ist damit eine fachliche Einbringung in kommunale Verfahren. Für Kommunen und Planungsbüros hat der Kreis außerdem eine Handreichung zur quantitativen Bewertung von Bodeneingriffen erarbeitet, damit Auswirkungen möglichst vollständig erfasst und beurteilt werden können. Die Sachseite nennt als Ziel, Beeinträchtigungen durch geplante Baumaßnahmen möglichst gering zu halten und Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der kommunalen Abwägung zu prüfen. Zusammengenommen zeigen Stellungnahme und Handreichung zwei Ebenen derselben Vorsorge: fachliche Beteiligung am Plan und ein Instrument, um Eingriffe in den Boden zu bewerten. Über konkrete Entscheidungen einzelner Kommunen oder einzelner Vorhaben sagen diese Angaben nichts aus.
Vorhandene Belastungen bearbeiten
Neben der Vorsorge bei neuen Plänen beschreibt der Kreis eine zweite Aufgabe: den Umgang mit bereits belasteten Böden. Als mögliche Ursachen nennt die Sachseite Chemikalien aus Gewerbe- oder Industriebetrieben sowie Müllentsorgung auf ungeordneten oder undichten Kippen. Der Kreis erfasst solche Böden und schätzt mögliche Gefährdungen ab. Je nach Fall ordnet er Sanierungsmaßnahmen an oder saniert Flächen mithilfe öffentlicher Förderungen selbst, um sie wieder in einen ungefährlichen und nutzbaren Zustand zurückzuführen. Das Altlastenkataster ergänzt diese Bearbeitung als umfassende Informationsgrundlage, aus der der Kreis Auskünfte zu Altlasten auf einem bestimmten Grundstück geben kann. So unterscheiden sich die Aufgaben nach ihrem Ansatz: Die Bauleitplanung befasst sich mit möglichen Folgen künftiger Flächeninanspruchnahme, die Altlastenarbeit mit bekannten oder zu erfassenden Belastungen. Beide betreffen den Schutz des Bodens, setzen aber an unterschiedlichen Situationen an.