Erreichbarkeit schließt Wege und Orientierung ein
Die Hinweise des Rhein-Sieg-Kreises fassen Erreichbarkeit als eine Abfolge von Planungspunkten: Sie beginnt mit der Anreise, führt über stufenlose Zugänge und schließt die Beschilderung der Räume ein. Das lenkt den Blick auf die räumliche Orientierung rund um eine Veranstaltung. Die Checkliste richtet sich an Verantwortliche und Planende und gibt einen Überblick über Möglichkeiten, Veranstaltungen und Veranstaltungsorte barrierefrei zu planen und anzubieten. Räumlicher Zugang ist darin ein Teil des Planungsrahmens.
Mehrere Sinne erschließen Informationen
Das Mehr-Sinne-Prinzip gilt für Informationen: Sie sollen durch mehr als einen Sinn wahrnehmbar sein, etwa durch Sehen, Hören oder Fühlen. Der Kreis erläutert, dass Besucherinnen und Besucher eine nicht ausreichend vorhandene Fähigkeit durch eine andere ausgleichen können. Der Hinweis betrifft damit die Aufnahme vermittelter Inhalte. Er ergänzt die räumlichen Planungspunkte um die Wahrnehmbarkeit von Informationen während einer Veranstaltung.
Verständliche Sprache und Gebärden unterstützen Kommunikation
Für schriftliche und gesprochene Kommunikation nennt der Kreis unterschiedliche Ansätze. Leichte Sprache, gut verständliche Wortwahl und Piktogramme sollen Menschen mit eingeschränkter Lernfähigkeit unterstützen, ebenso Menschen, die nicht gut oder gar nicht lesen können, sowie Menschen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Bei Vorträgen und Präsentationen werden Gebärdendolmetschende als Möglichkeit genannt. Die Hinweise decken damit sowohl die Gestaltung verständlicher Informationen als auch die Vermittlung von Inhalten auf einer Veranstaltung ab.
Der Inklusionsfachbeirat verbindet Vertretung und Beratung
Der Rhein-Sieg-Kreis hat seine Veranstaltungshinweise zusammen mit dem Inklusionsfachbeirat erarbeitet. Laut der Beiratsseite sind dort Bürgerinnen und Bürger als Stellvertretende von Menschen mit verschiedenen Behinderungen und Erkrankungen vertreten. Zu den Aufgaben zählen, deren Interessen zu vertreten, auf den Abbau von Barrieren für gleichberechtigte Teilhabe hinzuwirken und die politischen Gremien des Kreistages zu Belangen von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen zu beraten. So ist die Mitwirkung des Beirats Teil der Entstehung der Hinweise und zugleich eine seiner beschriebenen Aufgaben.