Wohneigentum im Rhein-Sieg-Kreis: Förderwege und Antrag
08.10.2026
Für selbst genutztes Wohneigentum im Rhein-Sieg-Kreis kommen zinsgünstige Landesdarlehen für Neubau und Kauf infrage. Vor dem Notartermin ist der Antrag beim Kreis erforderlich; ergänzend kann für bestimmte Familien das KfW-Programm „Jung kauft Alt“ passen.
Welche Förderung gibt es im Kreis?
Für Käuferinnen, Käufer und Bauherren ist vor allem die öffentliche Wohnraumförderung des Landes NRW relevant. Der Rhein-Sieg-Kreis bewilligt dafür Darlehen, unter anderem für den Bau selbst genutzten Wohnraums und den Erwerb vorhandener Eigenheime. Landesweit umfasst die Eigentumsförderung außerdem den Ersterwerb von einem Bauträger. Das ist kein pauschaler Zuschuss: Es handelt sich um ein Darlehen, dessen Förderfähigkeit und Finanzierung zum konkreten Haushalt und Objekt passen müssen. [Rhein-Sieg-Kreis](https://www.rhein-sieg-kreis.de/wohnungsbaufoerderung) und [NRW.BANK](https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15337/eigentumsfoerderung---neubau-oder-kauf.html) beschreiben die jeweiligen Förderwege.
Förderhöhe: nicht nur auf die Grundsumme schauen
Das Landesdarlehen ist laut NRW.BANK mit 0,5 Prozent jährlich verzinst; für Einkommensgruppe A gilt eine Zinsbindung von 30 Jahren. Die konkrete Grundsumme hängt unter anderem von der Kostenkategorie der Gemeinde und der Einkommensgruppe ab. Als Rechenbeispiel, nicht als Zusage für einen bestimmten Wohnort: In Kostenkategorie 2 beträgt das Grunddarlehen für Gruppe A 115.000 Euro. Hinzukommen kann ein Familienbonus von 24.000 Euro je Kind oder Person mit Schwerbehinderung. Die Kostenkategorie des konkreten Ortes und die individuelle Förderhöhe sollten Sie mit dem Kreis prüfen; die Zahlen ersetzen keine Finanzierungszusage. [Förderdetails der NRW.BANK](https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15337/eigentumsfoerderung---neubau-oder-kauf.html).
Der richtige Zeitpunkt für den Förderantrag
Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie muss der Antrag beim Rhein-Sieg-Kreis eingegangen sein, bevor der Notartermin stattfindet. Planen Sie deshalb die Prüfung der Förderfähigkeit und die Finanzierung vor der Vertragsunterzeichnung ein. Der Kreis empfiehlt vor der Antragstellung einen Beratungstermin; ohne Termin sei eine ausführliche Beratung nicht gewährleistet. Diese Reihenfolge ist besonders wichtig, wenn ein Kauf zeitlich drängt: Ein bereits vereinbarter Notartermin sollte nicht als bloße Formalität behandelt werden. [Hinweise des Rhein-Sieg-Kreises](https://www.rhein-sieg-kreis.de/wohnungsbaufoerderung).
Was vor dem Gespräch vorbereitet werden sollte
Für den ersten Termin ist es praktisch, Einkommensnachweise, Informationen zu Haushalt und Familienstand sowie die Eckdaten des Objekts und einen Finanzierungsüberblick zusammenzustellen. Der Kreis verweist auf eine Checkliste für selbst genutztes Wohneigentum und die Antragsformulare der NRW.BANK. Klären Sie dabei ausdrücklich, welche Unterlagen für Ihren Fall benötigt werden und ob das Vorhaben als Neubau, Ersterwerb oder Bestandskauf eingeordnet wird. Bei Eigentumsmaßnahmen nennt der Kreis Bearbeitungsgebühren von 350 bis 1.000 Euro, zahlbar nach Erteilung der Förderzusage. [Kreis-Informationen und Checkliste](https://www.rhein-sieg-kreis.de/wohnungsbaufoerderung).
Für Familien mit Sanierungsobjekt: KfW als separater Prüfpunkt
Wer eine energetisch schlechte Bestandsimmobilie kauft, kann zusätzlich prüfen, ob das Bundesprogramm „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb“ (KfW 308, „Jung kauft Alt“) passt. Es richtet sich an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind; bei einem Kind liegt die Einkommensobergrenze bei 90.000 Euro, und die Kreditbeträge reichen je nach Kinderzahl von 140.000 bis 180.000 Euro. Gefördert wird der Kauf eines Bestandsgebäudes, das im Anschluss energetisch saniert wird. Das Programm ist damit keine allgemeine Kaufprämie und passt nicht zu jedem Objekt oder Haushalt. Vor einer Finanzierung sollten Sie die vollständigen Bedingungen und aktuellen Zinskonditionen direkt bei der [KfW](https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Wohneigentum-f%C3%BCr-Familien-Bestandserwerb-%28308%29/) prüfen.
Kontakt vor Ort
Die Wohnungsbauförderung des Rhein-Sieg-Kreises sitzt in der Mühlenstraße 51 in Siegburg. Für Termin und Rückfragen nennt der Kreis die Telefonnummer 02241 13-2169; die dortige Stelle kann den konkreten Förderantrag und die erforderlichen Nachweise einordnen. Prüfen Sie vor dem Kauf, ob der Antrag vollständig eingegangen ist und warten Sie die Förderentscheidung ab, bevor Sie sich auf eine Förderung verlassen. [Kontakt und Öffnungszeiten](https://www.rhein-sieg-kreis.de/wohnungsbaufoerderung).