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Waldrand auf einer Wiederbewaldungsfläche mitplanen

16.10.2026

Bei der Wiederbewaldung einer Schadfläche lässt sich der künftige Waldrand von Anfang an mitdenken. Entscheidend sind die verfügbare Randzone, standortgerechte Arten, spätere Pflege und ein Fördercheck vor Maßnahmenbeginn.

Den künftigen Übergang schon beim Flächenplan berücksichtigen

Bei einer Wiederbewaldung wird die Fläche nicht nur wieder mit Bäumen bestockt: Auch der Übergang zum Offenland lässt sich von Beginn an in die Planung aufnehmen. Das ist ein anderer Ansatz als die Pflege einer bereits vorhandenen Waldrandkante. Zuerst sollte deshalb auf dem Lageplan klar sein, wo der neue Bestand endet und welche Randzone tatsächlich verfügbar ist. Erfassen Sie die Form der Fläche, ihre angrenzende Nutzung und vorhandene junge Bäume oder Sträucher. Eine gerade Grenze, ein schmaler Streifen oder eine wechselnde Grundstückskante lassen unterschiedliche Gestaltungsspielräume. Das sind praktische Planungsfragen, keine pauschalen Mindestmaße: Aus den verfügbaren Flächenangaben allein folgt keine allgemeingültige Waldrandbreite. Wichtig ist, den Rand nicht erst nach der Pflanzplanung als Restfläche zu behandeln.

Standort und vorhandene Verjüngung einbeziehen

Das NRW-Wiederbewaldungskonzept empfiehlt grundsätzlich, geeignete Naturverjüngung mit ergänzender Pflanzung gewünschter Baumarten zu kombinieren. Für die Randzone bedeutet das: Zunächst prüfen, welche natürlich aufgekommenen Gehölze bereits passen und wo gezielte Ergänzungen nötig sein könnten. Eine Artenliste ohne Kenntnis von Boden, Wasserhaushalt und tatsächlichem Flächenverlauf wäre keine verlässliche Planung. Stimmen Sie die Artenwahl und die Abgrenzung daher mit einer forstfachlichen Beratung ab. Die zehn exemplarischen Schemata im Konzept sind Orientierung für große Schadflächen, keine fertige Schablone für jedes Grundstück. Fragen Sie konkret, welche Teile des Schemas auf Ihren Standort zutreffen und wie der Rand mit dem geplanten Bestand zusammenwirkt. Das Ministerium verweist zusätzlich auf Waldinfo.NRW und Beratungsangebote; die verfügbaren Karten und die Beratung können helfen, eine allgemeine Idee in einen konkreten Flächenplan zu übersetzen.

Anlagekosten und Folgepflege getrennt kalkulieren

Ein Plan sollte nicht bei Pflanzen und Pflanzung enden. Kalkulieren Sie getrennt, was die Vorbereitung und Anlage der Randzone kostet und welche wiederkehrenden Arbeiten nach der Begründung anfallen können. Dazu gehören je nach Konzept beispielsweise Kontrollen, Freistellen erwünschter Gehölze oder das Nachbessern ausgefallener Pflanzen. Umfang und Häufigkeit hängen von der konkreten Fläche ab; belastbare Pauschalpreise lassen sich aus den landesweiten Fachinformationen nicht ableiten. Lassen Sie sich deshalb ein Angebot oder einen Arbeitsplan erstellen, der Anlage und spätere Pflege ausdrücklich auseinanderhält. Prüfen Sie auch, ob erforderliche Pflege in der Fördermaßnahme vorgesehen oder gesondert zu finanzieren ist. So wird sichtbarer, ob ein zunächst günstiger Entwurf über mehrere Jahre tragbar bleibt.

Förderung vor Beginn konkret prüfen

NRW führt Förderangebote unter anderem für die Wiederbewaldung von Kalamitätsflächen und weitere forstliche Maßnahmen auf. Das Ministerium meldete für 2026 mehr als 15 Millionen Euro an Fördermitteln mit Schwerpunkt Wiederbewaldung. Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, dass jede einzelne Maßnahme jederzeit beantragt werden kann oder ein bestimmter Waldrand in jedem Fall förderfähig ist. Die konkreten Bedingungen stehen in den jeweils geltenden Richtlinien. Klären Sie vor dem Auftrag, ob Ihre Fläche, die geplante Maßnahme und Ihr Eigentumsstatus passen, welche Nachweise benötigt werden und ob ein Antrag vor Maßnahmenbeginn gestellt oder bewilligt sein muss. Die Bewilligung erfolgt über die Regionalforstämter. Im Rhein-Sieg-Gebiet ist das Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft zuständig; sein Zuständigkeitsbereich umfasst auch Rhein-Erft-Kreis, Köln und Bonn. Fragen Sie dort beziehungsweise bei Wald und Holz NRW nach dem aktuellen Antragsweg und Förderstatus. Damit bleibt die Förderprüfung getrennt von der fachlichen Entscheidung, welche Randgestaltung zum Standort passt.

Quellen

  1. Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
  2. Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
  3. Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
  4. Wald und Holz NRW