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Umschulung im Rhein-Sieg-Kreis: Berufsziel und Förderberatung zusammenführen

09.10.2026

Wer im Rhein-Sieg-Kreis eine Umschulung erwägt, sollte das Berufsziel und die Finanzierung gemeinsam klären: Die örtlichen Beratungsstellen unterstützen bei beruflicher Orientierung; über einen Bildungsgutschein wird individuell entschieden.

Nicht mit dem Kurs, sondern mit dem Berufsziel beginnen

Eine Umschulung ist ein großer Schritt – und ein bestimmter Kurs sollte nicht der Ausgangspunkt sein. Klären Sie zuerst, welche Tätigkeiten Sie künftig übernehmen möchten, welche bisherigen Fähigkeiten dazu passen und welcher Abschluss dafür tatsächlich gebraucht wird. Im Rhein-Sieg-Kreis nennt der Kreis die Agentur für Arbeit Bonn/Rhein-Sieg als Beratungsstelle unter anderem für Umschulung und berufliche Qualifizierung. Für Fragen zur beruflichen Neuorientierung, Qualifizierung und Förderung gibt es außerdem die Berufsberatung im Erwerbsleben in Bonn. [Rhein-Sieg-Kreis: Berufsberatungsstellen](https://www.rhein-sieg-kreis.de/micosites/integrationsportal/ansprechpersonen/berufsberatung.php) · [Berufsberatung im Erwerbsleben Bonn](https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/koblenz-mayen/bbiebonn)

Das Ziel für die Beratung greifbar machen

Vor dem Termin lohnt sich ein kurzes Arbeitsblatt: gewünschte Aufgaben, vorhandene Kenntnisse, gesundheitliche oder zeitliche Rahmenbedingungen und offene Fragen notieren. Ergänzen Sie zwei oder drei konkrete Stellenanzeigen aus der Region, die das angestrebte Tätigkeitsfeld beschreiben. Das ist keine Fördervoraussetzung, aber hilft Ihnen, aus einem allgemeinen Wunsch („etwas anderes machen“) ein prüfbares Berufsziel zu machen. Ein Beispiel: Wer gern organisiert und mit Menschen kommuniziert, kann unterschiedliche kaufmännische Tätigkeiten vergleichen, statt sich vorschnell auf einen bestimmten Lehrgang festzulegen. Bringen Sie Zeugnisse, Lebenslauf und gegebenenfalls Nachweise bisheriger Kurse mit; fragen Sie im Gespräch, ob eine Umschulung nötig ist oder eine kürzere Qualifizierung zum Ziel führen könnte.

Förderung ist eine individuelle Entscheidung

Ein Bildungsgutschein ist kein pauschaler Zuschuss für jeden Wunschkurs. Die Agentur für Arbeit prüft die individuellen Voraussetzungen im Beratungsgespräch. Wird ein Gutschein bewilligt, ist er üblicherweise zeitlich und regional begrenzt und an ein Bildungsziel gebunden; zudem müssen Anbieter und Maßnahme zugelassen sein. Deshalb sollten Sie nicht allein nach Dauer, Ort oder Werbeversprechen auswählen. Fragen Sie konkret, ob der geplante Abschluss und der Anbieter zu Ihrem möglichen Gutschein passen. [Informationen der Bundesagentur für Arbeit zum Bildungsgutschein](https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/bildungsgutschein) Im Gespräch können auch Kostenpositionen einzeln geklärt werden: Dazu zählen nach Angaben der BA je nach Einzelfall etwa Lehrgangs- und Prüfungskosten, notwendige Lernmittel, Fahrtkosten oder Kinderbetreuung. Für geförderte abschlussorientierte Weiterbildungen kann ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro in Betracht kommen; Prüfungsprämien sind ebenfalls an Voraussetzungen geknüpft. Planen Sie diese Leistungen nicht als sicher ein, bevor die zuständige Stelle Ihren konkreten Fall geprüft hat.

Angebote vergleichen – und Passung prüfen

Wenn das Berufsziel klarer ist, können Sie Angebote recherchieren. Die Bundesagentur verweist auf mein NOW, wo sich unter anderem Umschulungen, Teilqualifizierungen und Vorbereitungskurse auf Externenprüfungen finden lassen. [BA: Entdecken Sie KURSNET](https://www.arbeitsagentur.de/kursnet) Vergleichen Sie nicht nur den Kurstitel: Prüfen Sie Zugangsvoraussetzungen, Lernform, Praxisanteile, Prüfung und Beginn. Halten Sie die Ergebnisse für die Beratung fest und lassen Sie die Förderfähigkeit ausdrücklich bestätigen. Ein Treffer im Suchportal ist ein Recherchehinweis, noch keine Zusage zur Förderung.

Nächster Schritt vor Ort

Für eine berufliche Neuorientierung können Sie die Berufsberatung im Erwerbsleben in Bonn kontaktieren. Die veröffentlichte Nummer lautet 0228 924 20 20; angegeben sind Sprechzeiten montags von 12 bis 15 Uhr und mittwochs von 8 bis 10 Uhr. Gespräche werden laut BA auch telefonisch und per Videokommunikation angeboten. Wer eine neutrale Orientierung zu Angeboten und Finanzierung sucht, findet im Kreis außerdem den Hinweis auf LerNet Bonn/Rhein-Sieg. Zuständigkeit und individuelle Förderentscheidung bleiben davon unberührt: Lassen Sie für Ihren Fall klären, welche Stelle zuständig ist und welche Unterlagen als Nächstes benötigt werden.

Quellen

  1. Bundesagentur für Arbeit
  2. Bundesagentur für Arbeit
  3. Rhein-Sieg-Kreis
  4. Bundesagentur für Arbeit