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Tarifgrenze Richtung Rheinland-Pfalz: Tickets ab Bad Honnef recherchieren

09.10.2026

Der Rheinlandtarif löste am 1. Juni 2026 die bisherigen AVV- und VRS-Tarife ab. Für die Fahrt von Bad Honnef Richtung Linz kommt es auf Verkehrsmittel, Strecke und Ticketgeltung an. So prüfen Sie das passende Angebot vor dem Kauf.

Die Grenze liegt nicht im Namen des Tickets

Bad Honnef ist ein sinnvoller Startpunkt, wenn es Richtung Linz oder weiter nach Rheinland-Pfalz geht – aber der Ortsname allein sagt nicht, welches Ticket für die ganze Reise gilt. Für den Schienenweg gibt es einen konkreten Anhaltspunkt: Die NRW-Tarifbestimmungen führen den Abschnitt Linz (Rhein)–Bad Honnef (Rhein) auf Kursbuchstrecke 465 als Strecke auf, auf der konventionelle NRW-Tarif-Tickets im Schienenpersonennahverkehr gelten. Das macht den Eintrag nützlich bei der Suche nach einer Zugverbindung über die Grenze. Er ist aber kein Nachweis, dass sämtliche Verbundtickets auf diesem Abschnitt gelten; kontrollieren Sie deshalb das angezeigte Produkt und seine Bedingungen, ehe Sie losfahren. [Tarifbestimmungen über den NRW-Tarif, gültig ab 1. Juni 2026, Anhang 1b](https://www.vrs.de/fileadmin/01_Tickets/Downloads_und_Informationen/Tarifbestimmungen_NRWTarif_01062026.pdf).

Der neue Rheinlandtarif: Preisstufen sind nicht der Geltungsbereich

Der Rheinlandtarif ersetzte 2026 die bisherigen AVV- und VRS-Tarife. Er hat drei Preisstufen, doch allein die Stufenzahl beantwortet nicht, ob ein Ticket über die Tarifgrenze hinaus gilt. Der VRS beschreibt das Rheinlandnetz als Gebiet der Städte und Gemeinden des AVV und VRS; für Fahrten außerhalb muss das konkrete Angebot geprüft werden. Nehmen Sie deshalb „Preisstufe“ und „Geltungsbereich“ als zwei getrennte Fragen: Die eine betrifft die Tarifberechnung, die andere die Strecke, auf der das gekaufte Ticket gültig ist. [VRS: FAQ zum Rheinlandtarif](https://www.vrs.de/presse-medien/medienportal-rheinlandtarif) und [Tarifgebiet Rheinlandtarif](https://www.vrs.de/tickets/tarifinformationen/tarifgebiet-rheinlandtarif).

Bus und Bahn getrennt kontrollieren

Die Tarifgrenze sollte nicht nur nach Landkarte, sondern nach Verkehrsmittel geprüft werden. Die NRW-Tarifbestimmungen unterscheiden den Schienenpersonennahverkehr vom straßengebundenen Nahverkehr. Für konventionelle NRW-Tickets außerhalb Nordrhein-Westfalens regeln die regionalen Tarifbestimmungen, ob sie im ÖSPV gelten. Praktisch heißt das: Ein Zugabschnitt Bad Honnef–Linz und ein Anschlussbus auf rheinland-pfälzischer Seite können unterschiedlichen Bestimmungen unterliegen. Bei einer Verbindung mit Umstieg deshalb nicht bloß nach „Bad Honnef nach Linz“ suchen, sondern die gesamte Verbindung einschließlich Busabschnitten und Ticketgültigkeit ansehen. [NRW-Tarifbestimmungen, Abschnitt 1.3 und Anhang 1b](https://www.vrs.de/fileadmin/01_Tickets/Downloads_und_Informationen/Tarifbestimmungen_NRWTarif_01062026.pdf).

So recherchieren Sie vor dem Kauf

Geben Sie den tatsächlichen Start- und Zielhalt ein – etwa Bad Honnef (Rhein) und Linz (Rhein) – und prüfen Sie die Vorschläge für die komplette Fahrt. Achten Sie darauf, ob Sie Zug oder Bus nutzen, welche Halte die Verbindung einschließt und ob das Angebot auch für den Anschluss gilt. Die VRS-App beschreibt ihren Ablauf als Start und Ziel eingeben, passende Verbindung auswählen, Preisstufe ablesen und Ticket kaufen. Das ist ein hilfreicher Rechercheweg, aber keine Garantie, dass jeder gewünschte grenzüberschreitende Abschnitt mit jedem VRS-Angebot abgedeckt ist. Falls Sie ein bestimmtes Verbundticket, Abo oder Deutschlandticket nutzen, kontrollieren Sie dessen Bedingungen gesondert; aus einer Streckenanerkennung im NRW-Tarif folgt nicht automatisch, dass ein anderes Ticket dort gilt. Für häufige Fahrten kann ein anderes Produkt sinnvoll sein als für eine Einzelfahrt – entscheiden Sie anhand der benötigten Gültigkeit, nicht allein anhand des Tarifnamens. [VRS-App](https://www.vrs.de/verbindungen/die-vrs-app).

Quellen

  1. Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS)
  2. Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS)
  3. Kompetenzcenter Marketing NRW bei der Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH
  4. Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS)