rheinsiegbriefRatgeberRechner

SUP im Rhein-Sieg-Kreis: Befahrungsregeln vor der Tour klären

09.10.2026

Ein SUP-Ausflug auf Sieg oder Agger ist nicht automatisch erlaubt: Die örtlichen Regeln nennen zugelassene Bootstypen und beschränken andere Wasserfahrzeuge und Schwimmkörper. Vor der Tour sollten Paddlerinnen und Paddler Strecke, Gewässer und aktuelle Vorgaben prüfen – bei ungeklärter SUP-Einordnung beim Kreis nachfragen.

SUP ist nicht automatisch ein Kanu

Wer ein aufblasbares Board auf das Autodach schnallt, kann leicht annehmen, es falle unter dieselbe Freizeiterlaubnis wie ein Kanu. Für Sieg und Agger ist diese Annahme riskant: Der Rhein-Sieg-Kreis nennt in seinen Merkblättern ausdrücklich Kanus, Schlauch- und Ruderboote – und verbietet andere Wasserfahrzeuge sowie Schwimmkörper. Ein SUP wird in den Merkblättern nicht ausdrücklich benannt. Gerade deshalb sollte man es nicht ohne Rückfrage als zugelassenes Boot behandeln. Der Kreis begründet die Regeln mit dem Schutz der Ufer- und Wasserlebensräume. [Übersicht des Rhein-Sieg-Kreises](https://www.rhein-sieg-kreis.de/badenundpaddeln).

Die Frage ist nicht nur: Brauche ich eine Erlaubnis?

Das Wasserhaushaltsgesetz macht den Gemeingebrauch nicht zu einer pauschalen Freigabe: Welche Nutzung in welchem Umfang darunter fällt, richtet sich nach Landesrecht. Daneben greifen für Sieg und Agger konkrete örtliche Befahrensregeln. Ein allgemeiner Antrag auf eine „SUP-Erlaubnis“ ist auf den Kreis-Infoseiten nicht als Weg beschrieben. Das ist keine Zusage, dass sich eine Ausnahme beantragen lässt – sondern ein Grund, vor einer Tour die konkrete Gewässerstrecke und die geltende Regel zu klären. [§ 25 Wasserhaushaltsgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__25.html).

Auf der Sieg: die Bootskategorie entscheidet

Das Merkblatt zur Sieg lässt die dort genannten Bootskategorien nur unter den aufgeführten Einschränkungen zu und untersagt alle anderen Wasserfahrzeuge und Schwimmkörper. Weil es SUP nicht eigens einordnet, sollte man daraus keine stillschweigende Freigabe ableiten. Vor allem reicht es nicht, am Flussufer einen beliebigen Einstieg zu wählen: Der Kreis weist auf markierte Bootsanlegestellen hin. Vor dem Start deshalb die vom Kreis verlinkten Übersichtskarten und das aktuelle Merkblatt prüfen; bei einem Board im Zweifel die Einordnung mit dem Amt abstimmen. [Merkblatt Sieg](https://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/ressourcen/medien/downloads/Amt_66_-_Amt_fuer_Umwelt-_und_Naturschutz/Merkblatt-Befahrensregelung-Sieg-neu.pdf).

Auf der Agger: auch Wasserstand und Aktualität prüfen

Auch die Agger-Regel benennt Kanu, Schlauch- und Ruderboote, nicht aber SUP-Boards, und schließt andere Wasserfahrzeuge und Schwimmkörper aus. Für die genannten Bootstypen nennt das Merkblatt zudem einen Mindestwasserablass von 5 m³ pro Sekunde am Kraftwerk Vilkerath. Vor der Abfahrt also die Pegelhinweise des Kreises beziehungsweise des Kanuverbands prüfen und nicht mit einem alten Wert planen. [Merkblatt Agger](https://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/ressourcen/medien/downloads/Amt_66_-_Amt_fuer_Umwelt-_und_Naturschutz/Merkblatt-Befahrensregelung-Agger-neu.pdf).

Praktische Checkliste vor dem Aufpumpen

1. Gewässer und Abschnitt genau festlegen; Sieg-Regeln nicht auf die Agger übertragen oder umgekehrt. 2. Das aktuelle Merkblatt und die Karte der ausgewiesenen Einstiegsstellen öffnen. 3. Für die Agger den Wasserstand kontrollieren. 4. Vor dem Losfahren beim Amt für Umwelt- und Naturschutz nachfragen, ob ein SUP auf dem geplanten Abschnitt unter die zugelassenen Bootstypen fällt. Das Naturschutztelefon des Kreises ist unter 02241 133900 erreichbar. Eine Antwort zu einem Abschnitt sollte nicht als Freigabe für andere Gewässer oder Strecken verstanden werden.

Wenn keine klare Bestätigung vorliegt

Kann die SUP-Nutzung für den geplanten Abschnitt nicht eindeutig bestätigt werden, ist die sichere praktische Konsequenz, das Board dort nicht zu Wasser zu lassen und eine ausdrücklich passende Alternative zu wählen. Die Einordnung kann von Gewässer, Schutzgebietsregel und genauer Strecke abhängen; schon die Kreis-Seite verweist auf unterschiedliche Merkblätter und Schutzgebietsverordnungen. Eine erlaubte Stelle zum Baden ist dabei nicht automatisch ein freigegebener Startplatz für ein Board. Erst Regeln für das Fahren und ausgewiesene Bootsanlegestellen zusammen betrachten.

Quellen

  1. Rhein-Sieg-Kreis – Amt für Umwelt- und Naturschutz
  2. Rhein-Sieg-Kreis – Merkblatt Befahrensregelung Sieg
  3. Rhein-Sieg-Kreis – Merkblatt Befahrensregelung Agger
  4. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz – Wasserhaushaltsgesetz