rheinsiegbriefRatgeberRechner

Straßenfest in Bornheim planen: Nachbarn und Behörden früh einbeziehen

09.10.2026

Ein Straßenfest in Bornheim gelingt leichter, wenn Anwohner früh mitreden und Ordnungsamt sowie Straßenstellen rechtzeitig eingebunden werden. So wird aus der Idee ein belastbarer Ablauf- und Genehmigungsplan.

Erst die Straße, dann das Festprogramm

Ein Nachbarschaftsfest beginnt am besten mit einer einfachen Frage: Welche Straße oder welcher Platz soll wann genutzt werden, und was soll dort tatsächlich passieren? Klären Sie zunächst mit den direkt betroffenen Haushalten, wer mitorganisiert, welche Zugänge frei bleiben müssen und welche Zeiten für Aufbau, Musik und Abbau infrage kommen. So lassen sich Einwände lösen, bevor Plakate gedruckt oder Helfer eingeteilt sind. In Bornheim muss eine öffentliche Veranstaltung zunächst beim örtlichen Ordnungsamt angemeldet werden. Die Stadt rät, beteiligte Stellen früh einzubeziehen und offene Punkte vorab persönlich oder telefonisch zu klären. Beschreiben Sie den Ort, das Programm, den erwarteten Umfang und die Straßennutzung und fragen Sie, welche Stellen zuständig sind. Erstellen Sie dazu einen einfachen Lage- und Zeitplan als Vorschlag für das Gespräch. ([Stadt Bornheim: Veranstaltungsgenehmigung](https://www.bornheim.de/buergerservice/dienstleistungen/genehmigung-zur-durchfuehrung-einer-veranstaltung-schankerlaubnis))

Ein Plan, der für Nachbarn und Behörden lesbar ist

Ein gemeinsamer Lageplan macht aus einer Idee einen prüfbaren Vorschlag. Markieren Sie darauf die geplante Festfläche, Stände, Sitzgelegenheiten, Ein- und Ausgänge sowie Bereiche, die nicht zugestellt werden sollen. Ergänzen Sie einen einfachen Zeitplan: Aufbau, Beginn, Ende der Musik und Abbau. So können Anwohner früh erkennen, wie sie Häuser, Zufahrten und Wege erreichen. Für eine Sondernutzung sieht die Bornheimer Satzung in der Regel einen schriftlichen Antrag spätestens 14 Tage vor der geplanten Nutzung vor. Das ist keine verlässliche Gesamtplanungsfrist und keine Zusage, dass ein komplexes Vorhaben bis dahin bewilligt wird. Reichen Sie daher mit Vorlauf ein und beginnen Sie die Nutzung erst nach Erteilung der Erlaubnis. ([Bornheimer Sondernutzungssatzung](https://www.bornheim.de/fileadmin/dokumente/rechtsvorschriften-satzungen/3-recht-sicherheit-ordnung/3.13_Sondernutzungssatzung_ab_01.08.2019_01.pdf))

Nicht jede Genehmigung ist dieselbe

Bei einem Fest auf einer öffentlichen Straße kann die Nutzung über den üblichen Verkehr hinausgehen. § 18 des nordrhein-westfälischen Straßen- und Wegegesetzes ordnet dafür eine Sondernutzungserlaubnis an. Zugleich ersetzt diese keine anderen öffentlich-rechtlich erforderlichen Bewilligungen. Fragen Sie das Ordnungsamt konkret, ob für Ihre Sperrung, Stände, Aufbauten oder Bewirtung weitere Zustimmungen oder ein verkehrsrechtliches Verfahren nötig sind. Welche Erlaubnisse greifen, hängt von der konkreten Ausgestaltung ab. ([StrWG NRW, § 18](https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/01072026-strassen-und-wegegesetz-des-landes-nordrhein-westfalen-strwg-nrw/))

Nachbarschaftsplan statt Überraschung

Ein Aushang kurz vor dem Fest ist besser als gar keine Information, aber echte Beteiligung beginnt früher. Laden Sie direkte Anwohner zu einem kurzen Planungsgespräch ein, bevor Termin und Ablauf feststehen. Fragen Sie nach Schichtarbeit, Pflege- oder Kinderbetreuung, Lieferverkehr und notwendigen Zufahrten. Vereinbaren Sie eine erreichbare Kontaktperson für die Vorbereitungszeit und den Festtag. Schlagen Sie einen klaren Zeitrahmen vor und teilen Sie ihn mit: etwa Aufbau am Vormittag, Programmbeginn am Nachmittag, Musikende deutlich vor der Nachtruhe und zügiger Abbau. Bornheim weist darauf hin, dass zwischen 22 und 6 Uhr Lärm, der die Nachtruhe anderer stört, verboten ist. Planen Sie deshalb kein Musikende auf Kante und fragen Sie die Stadt frühzeitig, falls Ihr Konzept eine Ausnahme oder besondere Lautsprecherzeiten voraussetzt. ([Stadt Bornheim: Immissions- und Lärmschutz](https://www.bornheim.de/leben-familie/umwelt-natur/klimaschutz-immissionsschutz/kommunaler-klimaschutz-1))

Ein realistischer Ablauf für die nächsten Wochen

Praktisch lässt sich die Vorbereitung in vier Schritte teilen: Erstens ein kleines Organisationsteam und eine Ansprechperson benennen. Zweitens mit Nachbarn Termin, Flächenbedarf, Zufahrten und Ruhezeiten besprechen. Drittens der Stadt eine konkrete Beschreibung samt Lage- und Zeitplan schicken und nach dem Genehmigungsweg fragen. Viertens erst nach Rückmeldung Aufgaben verteilen, Anwohner informieren sowie Aufbau, Reinigung und Abbau organisieren. Dokumentieren Sie Absprachen in einem einseitigen Ablaufblatt: Wer prüft freie Wege, beendet die Musik und kümmert sich nach dem Fest um Müll und Rückgabe der Fläche? Das sind sinnvolle organisatorische Vorsorgen, keine pauschale behördliche Checkliste. Wer früh plant, kann das Fest kleiner oder anders aufstellen, falls Fläche, Verkehr oder Nachbarschaft es verlangen. Der beste Genehmigungsplan ist nicht der längste, sondern derjenige, der den tatsächlichen Ablauf ehrlich beschreibt.

Quellen

  1. Stadt Bornheim
  2. Stadt Bornheim
  3. Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen / RECHT.NRW.DE
  4. Stadt Bornheim