Sorgeerklärung im Rhein-Sieg-Kreis: So finden Eltern die richtige Anlaufstelle
09.10.2026
Welche Stelle zuständig ist, hängt im Rhein-Sieg-Kreis vom Wohnort ab: Acht Gemeinden betreut das Kreisjugendamt, die Städte haben eigene Jugendämter. So finden Eltern Kontakt, klären Unterlagen und bereiten die Beurkundung vor.
Was die Sorgeerklärung regelt
Bei Eltern, die zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verheiratet sind, hat grundsätzlich die Mutter die elterliche Sorge allein. Gemeinsame Sorge kann unter anderem durch übereinstimmende Sorgeerklärungen entstehen; weitere gesetzliche Wege sind eine spätere Heirat oder eine Entscheidung des Familiengerichts. Die Erklärung ist also nicht dasselbe wie die Anerkennung der Vaterschaft. Sie betrifft die gemeinsame elterliche Verantwortung. Das Bürgerliche Gesetzbuch erlaubt, sie bereits vor der Geburt abzugeben. [§ 1626a BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1626a.html).
Zuerst den Wohnort der Familie prüfen
Im Rhein-Sieg-Kreis gibt es nicht eine einzige Anlaufstelle für alle Gemeinden. Das Kreisjugendamt ist für acht Gemeinden zuständig, während die Städte im Kreis eigene Jugendämter haben. Wer in Neunkirchen-Seelscheid, Much oder Ruppichteroth wohnt, findet beim dortigen Jugendhilfezentrum eine Anlaufstelle; der Kreis empfiehlt, Sorgerechtsfragen beim jeweils zuständigen Jugendhilfezentrum vorzubringen. Entsprechend sollten Eltern aus anderen Orten zuerst auf der Website ihrer Stadt oder Gemeinde nach „Jugendamt“, „Beurkundungen“ oder „Sorgeerklärung“ suchen. Damit lässt sich vermeiden, bei einer sachlich passenden, aber örtlich nicht zuständigen Stelle zu landen. [Übersicht des Rhein-Sieg-Kreises zu Jugendhilfezentren](https://www.rhein-sieg-kreis.de/gesundheit-soziales/kinder-jugendliche/kinder-und-jugendliche.php).
Kreisjugendamt: Ansprechpartner für Beurkundungen
Für Beurkundungen bei Geburt eines Kindes führt der Rhein-Sieg-Kreis eine eigene Serviceseite mit Zuständigkeiten und Kontakten. Als allgemeinen Einstieg nennt die Seite Achim Gries, Sachgebietsleiter, unter 02241 132201; sie listet außerdem Mitarbeitende mit einzelnen Gemeindezuständigkeiten. Ein konkretes Beispiel: Für Much, Neunkirchen-Seelscheid und Ruppichteroth ist dort Christina Orth mit der Nummer 02247 92155547 aufgeführt. Da Ansprechpartner und Zuständigkeitsbereiche sich ändern können, empfiehlt sich ein kurzer Anruf vor der Anfahrt. Laut Kreis sind telefonische Beratungen und Auskünfte möglich; für die Beurkundung selbst ist persönliches Erscheinen erforderlich. [Kontakt und Zuständigkeiten beim Kreis](https://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/produkte/Amt_51/Abteilung_51.2_51.4_51.9/Beurkundungen_bei_Geburt_eines_Kindes.php).
Vor dem Termin: Ausweise und Vaterschaftsnachweis klären
Die Unterlagen unterscheiden sich je nach Stelle und danach, ob das Kind bereits geboren ist. Der Rhein-Sieg-Kreis führt Geburtsurkunde des Kindes und Ausweispapiere der vorsprechenden Person auf. Troisdorf nennt gültige Ausweisdokumente sowie den Nachweis der Vaterschaftsanerkennung einschließlich Zustimmung der Mutter. Bei einem Termin vor der Geburt ist dort außerdem ein Nachweis des errechneten Geburtstermins, etwa der Mutterpass, vorgesehen; nach der Geburt wird die Geburtsurkunde genannt. Auch Siegburg verlangt gültige Ausweise beider Eltern und einen Vaterschaftsnachweis. Fragen Sie beim zuständigen Jugendamt vorab nach, ob Originale, Abschriften oder weitere Nachweise benötigt werden, statt sich allein auf eine allgemeine Liste zu verlassen. [Troisdorfer Angaben zur Beurkundung](https://onlinedienste.troisdorf.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/680280/show), [Siegburger Serviceportal](https://siegburg.de/buergerservice-views/leistungen/NRW%3Aentry%3A41443-VLR/beurkundungen-im-jugendamt/).
Beide Eltern einplanen und Besonderheiten ansprechen
Die Sorgeerklärung muss von beiden Elternteilen abgegeben werden. Die Beurkundung kann beim Jugendamt oder bei einem Notar erfolgen; Troisdorf weist ausdrücklich auch auf den Weg vor der Geburt hin. Für einen reibungslosen Termin sollten Eltern gemeinsam mit der Stelle abstimmen, ob beide gleichzeitig erscheinen müssen und welche Identitäts- und Vaterschaftsnachweise mitzubringen sind. In Siegburg wird eine vorherige Terminvereinbarung verlangt und im Zuge der Terminabsprache auf die erforderlichen Unterlagen verwiesen. Wer bereits eine familiengerichtliche Entscheidung zur Sorge hat oder besondere Umstände wie eine ungeklärte Vaterschaft kennt, sollte das am Telefon erwähnen: Die hier beschriebenen Standardinformationen ersetzen keine individuelle rechtliche Prüfung. [Troisdorf](https://onlinedienste.troisdorf.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/680280/show), [Siegburg](https://siegburg.de/buergerservice-views/leistungen/NRW%3Aentry%3A41443-VLR/beurkundungen-im-jugendamt/).
Kurzer Fahrplan
1. Zuständiges Jugendamt anhand des Wohnorts ermitteln. 2. Telefonisch erfragen, ob die Stelle die Beurkundung übernimmt und einen Termin anbietet. 3. Beide Eltern und die jeweils geforderten Ausweise, Geburts- beziehungsweise Schwangerschaftsnachweise sowie den Vaterschaftsnachweis einplanen. 4. Vor der Anfahrt noch einmal die aktuelle Kontakt- und Unterlagenliste prüfen. So ist die Sorgeerklärung im Rhein-Sieg-Kreis kein Suchlauf zwischen Behörden, sondern ein planbarer Termin bei der für den Wohnort passenden Stelle.