rheinsiegbriefRatgeberRechner

Solarstrom mit Nachbarn teilen: Modelle und Beratung im Rhein-Sieg-Kreis

09.10.2026

Im Mehrfamilienhaus lässt sich Solarstrom vom Dach entweder als gemeinschaftliche Gebäudeversorgung oder über ein Mieterstrommodell nutzen. Die Modelle unterscheiden sich bei Reststrom, Pflichten und Messtechnik – eine Beratung sollte deshalb zuerst klären, wer das Projekt betreibt und wie Verbrauch und Abrechnung organisiert werden.

Zuerst klären: Strom teilen in einem Gebäude

Wenn ein Mehrfamilienhaus ein Solardach bekommt, ist die erste Frage nicht nur, wie groß die Anlage wird. Entscheidend ist auch, wie der Strom zu den Bewohnerinnen und Bewohnern gelangt und wer dafür verantwortlich ist. Seit Mai 2024 gibt es dafür neben dem etablierten Mieterstrommodell die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV). Beide setzen auf Strom, der vor Ort erzeugt und im Haus verbraucht wird; sie sind aber nicht dasselbe. Für die GGV ist der EEG-Mieterstromzuschlag ausgeschlossen. Der passende Weg hängt deshalb vom Gebäude, den Beteiligten und der Bereitschaft ab, Liefer- und Abrechnungsaufgaben zu übernehmen. [Verbraucherzentrale NRW](https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/energie/erneuerbare-energien/gemeinschaftliche-gebaeudeversorgung-im-mehrfamilienhaus-solarstrom-vom-dach-nutzen-100786) [Bundesnetzagentur](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/Solaranlagen/Solar_Mehrparteien/start.html)

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: nur der Solarstrom

Bei der GGV wird nicht der gesamte Strombedarf eines Haushalts über das Projekt gedeckt. Die teilnehmenden Haushalte nutzen einen zugeteilten Anteil des PV-Stroms; für den übrigen Netzbezug können sie ihren bisherigen Lieferanten behalten. Praktisch bedeutet das zwei Abrechnungsstränge: eine Rechnung für den Gebäudestrom und weiterhin eine für Netzstrom. Der Gebäudestromvertrag muss festlegen, wie die Solarstrommenge auf die Teilnehmenden verteilt und zu welchem Preis abgerechnet wird. Das ist kein Detail für später: Ein verständlicher Schlüssel hilft Bewohnern zu beurteilen, welchen Anteil sie tatsächlich beziehen und was sie zahlen. [Verbraucherzentrale NRW](https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/energie/erneuerbare-energien/gemeinschaftliche-gebaeudeversorgung-im-mehrfamilienhaus-solarstrom-vom-dach-nutzen-100786)

Messung und Organisation vor der Unterschrift prüfen

Für eine GGV reicht es nicht, die Dachanlage technisch anzuschließen. Erzeugung und Verbrauch müssen digital in 15-Minuten-Intervallen gemessen und den teilnehmenden Haushalten zugeordnet werden. Dafür sind intelligente Messsysteme in den Wohnungen und an der Anlage erforderlich; außerdem braucht es einen Dienstleister, der etwa Messung, Abrechnung und energiewirtschaftliche Kommunikation organisiert. Ein konkreter Vorab-Check sollte daher Zählerausstattung, Verantwortlichkeiten, Abrechnungsweg und den Verteilschlüssel zusammenbringen. Fehlt ein belastbares Angebot für Messung und Abrechnung, ist ein geplanter Dachausbau noch kein fertiges Teilungsmodell. Die Verbraucherzentrale NRW weist zudem darauf hin, dass die praktische Umsetzung durch fehlende Dienstleister oder nicht flächendeckend verfügbare Smart Meter stocken kann. [Verbraucherzentrale NRW](https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/energie/erneuerbare-energien/gemeinschaftliche-gebaeudeversorgung-im-mehrfamilienhaus-solarstrom-vom-dach-nutzen-100786)

Mieterstrom: mehr Versorgung, mehr Pflichten

Beim Mieterstrom ist der Anlagenbetreiber zugleich Stromlieferant der Bewohnerinnen und Bewohner. Er liefert den verfügbaren PV-Strom und muss auch den ergänzenden Netzstrom beschaffen, sobald die Anlage den Bedarf nicht deckt. Das kann ein Dienstleister übernehmen, ändert aber nichts daran, dass die Lieferantenpflichten organisiert werden müssen. Für Teilnehmende ist das anders als bei der GGV: Sie beziehen nicht getrennt Solar- und Reststrom bei verschiedenen Anbietern, sondern erhalten die Stromversorgung als Mieterstromlieferung. Die Bundesnetzagentur beschreibt auch ein Lieferkettenmodell, bei dem ein Dritter als Lieferant auftreten kann. Das Modell kann also passend sein, verlangt aber eine klare Zuständigkeit für Vertrag, Beschaffung und Abrechnung. [Bundesnetzagentur](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/Solaranlagen/Solar_Mehrparteien/start.html)

Beratung im Rhein-Sieg-Kreis: Fragen und Unterlagen mitbringen

Für Eigentümergemeinschaften, Vermietende oder Mietende lohnt sich ein Beratungsgespräch, bevor ein Modell als wirtschaftlich oder unkompliziert eingeordnet wird. Hilfreich sind Dach- und Zählerinformationen, die Zahl der Wohnungen, bestehende Stromverträge sowie Entwürfe zu Betreiberrolle und Abrechnung. So lassen sich die offenen Punkte konkret stellen: Wer investiert und betreibt? Wer übernimmt Lieferantenpflichten? Welche Mess- und Abrechnungskosten sind eingeplant? Wie bleibt der Bezug von Reststrom frei wählbar? Im Rhein-Sieg-Kreis bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW einen kostenfreien Vergleich von bis zu drei bereits vorliegenden Photovoltaik-Angeboten an; Beratung ist unter anderem telefonisch oder per Video möglich. Die Beratungsstelle sitzt in Hennef, Bonner Straße 12. Der Angebotsvergleich prüft allerdings nicht automatisch jedes rechtliche oder organisatorische Detail eines Teilungsmodells – genau diese Punkte sollten Interessierte ausdrücklich ansprechen. [Verbraucherzentrale NRW](https://www.verbraucherzentrale.nrw/beratungsstellen/rhein-sieg-kreis-energieberatung)

Quellen

  1. Verbraucherzentrale NRW
  2. Bundesnetzagentur
  3. Verbraucherzentrale NRW