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Sieg und Agger: Erholungsbereiche auf der Karte finden – Regeln beachten

09.10.2026

An Sieg und Agger sind Erholungsbereiche klar abgegrenzte Ausnahmen, keine Freigabe des gesamten Ufers. Der Rhein-Sieg-Kreis stellt Karten nach Orten, eine Übersicht und gesonderte Bootsinformationen bereit. Wer den Ausflug plant, sollte den konkreten Kartenbereich mit den dort geltenden Regeln und aktuellen Wasserstandshinweisen abgleichen.

Die Karte zeigt die Ausnahme – nicht pauschal das Ufer

Wer an der Sieg oder Agger ans Wasser möchte, sollte zuerst den genauen Ort in der offiziellen Karte suchen. Der Rhein-Sieg-Kreis stellt sowohl eine Übersichtskarte als auch eine nach Ortschaften gegliederte Seite bereit. Diese Ortsliste erleichtert die Suche nach dem nächstgelegenen markierten Abschnitt; sie ersetzt aber nicht den Blick auf die tatsächliche Abgrenzung in der Karte. Die allgemeine Regel lautet: Baden und Tauchen sind im Fluss grundsätzlich untersagt, die ausgewiesenen „Gewässernahen Erholungsbereiche“ bilden die Ausnahme. Daraus folgt nicht, dass jedes Uferstück zwischen zwei Orten betreten oder zum Baden genutzt werden darf. [Karten und Übersicht des Rhein-Sieg-Kreises](https://www.rhein-sieg-kreis.de/badenundpaddeln)

Vom Ortsnamen zur konkreten Stelle

Die Ortsliste führt beispielsweise mehrere Stellen in Windeck und Eitorf sowie Bereiche bei Hennef, Sankt Augustin, Troisdorf, Niederkassel und Lohmar auf. Das ist praktisch, wenn die Anfahrt oder ein Spaziergang an einen bestimmten Ort gebunden ist: erst den Ort in der Liste auswählen, dann die zugehörige Kartendarstellung öffnen und den markierten Bereich vor Ort wiedererkennen. Ein bloßer Flusszugang, ein Kiesufer oder eine freie Stelle in der Nähe ist nicht automatisch als Erholungsbereich ausgewiesen. Die Kreis-Seite bietet zudem ein Geoportal sowie eine separate Karte für Bootsanlegestellen – diese Karten haben unterschiedliche Zwecke und sollten nicht verwechselt werden. [Erholungsbereiche nach Ortschaften](https://www.rhein-sieg-kreis.de/verwaltung-politik/aktuelle-themen/Gewaessernahe-Erholungsbereiche-an-sieg-und-agger.php)

Erlaubnis zum Baden ist keine Badegewässer-Empfehlung

Innerhalb eines ausgewiesenen Erholungsbereichs ist Baden möglich; außerhalb gilt das grundsätzliche Verbot. Auch am ausgewiesenen Abschnitt bleiben die Einschränkungen relevant: Grillen, offenes Feuer, Zelten und laute Musik sind dort untersagt. Dazu kommt ein wichtiger Unterschied zwischen „erlaubt“ und „überwacht“: Die Fließgewässer im Kreis sind keine zugelassenen Badegewässer, und eine mögliche Keimbelastung wird vom Gesundheitsamt nicht kontrolliert. Strömungen und Untiefen sind weitere natürliche Risiken. Die Kreisverwaltung weist deshalb darauf hin, dass die Nutzung in eigener Verantwortung erfolgt. [Hinweise zu Gewässernutzung und Badegefahren](https://www.rhein-sieg-kreis.de/badenundpaddeln)

Beim Paddeln gelten zusätzliche Regeln

Eine Bade-Ausnahme erlaubt nicht automatisch jede Art des Wassersports. Für die Agger nennt das Merkblatt des Kreises als zugelassene Bootstypen Kanus, Schlauch- und Ruderboote und setzt einen Mindestwasserablass von fünf Kubikmetern pro Sekunde am Kraftwerk Vilkerath voraus. Zugleich gilt eine Tagesobergrenze von 50 Booten zwischen zwei aufeinanderfolgenden Anlegestellen; anlanden darf man nur an den markierten Stellen. Für die Sieg verweist der Kreis auf ausreichenden Wasserstand und festgelegte Einsatz- und Aushebestellen; Alt- und Seitenarme sowie sonstige Seen dürfen nicht befahren werden. Prüfen Sie vor dem Start die jeweils aktuellen Pegelinformationen und die konkreten Merkblätter, statt eine Regel der Agger ungeprüft auf die Sieg zu übertragen. [Agger-Merkblatt, Stand Juni 2025](https://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/ressourcen/medien/downloads/Amt_66_-_Amt_fuer_Umwelt-_und_Naturschutz/Merkblatt-Befahrensregelung-Agger-neu.pdf), [Sieg-Regeln des Kreises](https://www.rhein-sieg-kreis.de/mobilitaet-umwelt/natur-energie/naturschutzgebiet-siegaue.php)

Ein kurzer Planungsablauf

Für einen Badetag: Ort auswählen, die markierte Fläche in der Karte kontrollieren, nur dort ins Wasser gehen und die Verbote zu Feuer, Grillen, Zelten und Musik einplanen. Für eine Paddeltour: zusätzlich die dafür vorgesehenen Einstieg- und Ausstiegsstellen, das passende Merkblatt und den aktuellen Pegel prüfen. Diese Trennung hilft, typische Missverständnisse zu vermeiden: Eine Kartenmarkierung für Erholung sagt nicht, dass das gesamte Ufer zugänglich ist; eine Bootsanlegestelle ist nicht automatisch ein Badebereich; und eine zulässige Nutzung beseitigt weder Natur- noch Gesundheitsrisiken. Die offiziellen Kreisseiten bündeln die Karten und Regelblätter, während die Schutzgebietsverordnungen im Einzelfall maßgeblich sein können. [Kreisportal zu Karten und Regeln](https://www.rhein-sieg-kreis.de/badenundpaddeln)

Quellen

  1. Rhein-Sieg-Kreis
  2. Rhein-Sieg-Kreis
  3. Rhein-Sieg-Kreis
  4. Rhein-Sieg-Kreis
  5. Rhein-Sieg-Kreis