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Schulpsychologische Beratung im Rhein-Sieg-Kreis: So läuft der erste Kontakt

09.10.2026

Der erste Schritt ist eine telefonische Anmeldung bei der zuständigen Stelle. Danach meldet sich eine Fachkraft, stimmt mit der Familie das weitere Vorgehen ab und klärt, welche Unterstützung zur schulischen Frage passt.

Worum es beim ersten Kontakt geht

Wenn Lernprobleme, Prüfungsangst, Konflikte in der Klasse oder andere Schulfragen zu Hause zunehmend belasten, kann der erste Anruf helfen, das Anliegen zu sortieren. Die Beratungsstelle des Rhein-Sieg-Kreises ist für schulbezogene Fragestellungen im gesamten Kreis da. Die Beratung ist freiwillig, vertraulich und kostenfrei. Eltern können sich selbst melden; eine Schule oder andere Stelle kann den Kontakt ebenfalls anregen. Eine Empfehlung verpflichtet die Familie jedoch nicht zur Teilnahme. [Informationen zur Beratungsstelle](https://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/produkte/Amt_57/Abteilung_57.2/Schulpsychologische_Beratungsstelle_.php).

Die richtige Anlaufstelle finden

Für den Erstkontakt erfolgt die Anmeldung telefonisch. Die Hauptstelle Siegburg ist zuständig für das rechtsrheinische Kreisgebiet sowie Rheinbach, Meckenheim und Wachtberg; die Nebenstelle in Bornheim für Bornheim, Swisttal und Alfter. Siegburg ist unter 02241 13-2366, Bornheim unter 02222 927980-0 erreichbar. Die veröffentlichten telefonischen Anmeldezeiten unterscheiden sich je nach Standort; vor dem Anruf lohnt sich ein Blick auf die aktuelle [Kontaktseite des Kreises](https://www.rhein-sieg-kreis.de/wirtschaft-bildung/schulen/schulpsychologische-beratungsstelle.php). Für Termine in Rheinbach läuft die Anmeldung ebenfalls über Siegburg. Beratungsorte und mögliche Termine werden im weiteren Verlauf besprochen.

Was am Telefon geschieht

Beim Anruf werden die Anmeldedaten zunächst im Sekretariat aufgenommen. Anschließend wird das Anliegen intern einer Fachkraft zugeteilt; diese nimmt Kontakt auf, um das weitere Vorgehen abzustimmen. So ist der erste Anruf eine Anmeldung und Orientierung, nicht automatisch schon ein ausführliches Beratungsgespräch. Im anschließenden Klärungsgespräch geht es darum, was konkret passiert, wen es betrifft und welche Unterstützung sinnvoll sein könnte. Ein Beispiel: Bei wiederkehrender Prüfungsangst kann zunächst geklärt werden, wann sie auftritt und wie sich das auf den Schulalltag auswirkt, bevor weitere Schritte vereinbart werden. [Ablauf für Eltern](https://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/produkte/Amt_57/Abteilung_57.2/Schulprobleme_Schulpsychologische_Beratung_fuer_Eltern.php).

Was Familien vorbereiten können – und was nicht nötig ist

Für die Anmeldung müssen Eltern keine Unterlagen bereithalten. Hilfreich kann es sein, für das erste persönliche Gespräch konkrete Situationen zu notieren: Seit wann besteht die Schwierigkeit, wo tritt sie auf, und was wurde bereits versucht? Falls vorhanden, können relevante Zeugnisse oder medizinische Unterlagen mitgebracht werden; sie sind keine Voraussetzung. Eine kurze Beschreibung des Anliegens genügt, um den ersten Kontakt aufzunehmen.

Welche nächsten Schritte möglich sind

Nach der Klärung richtet sich das weitere Vorgehen nach der Fragestellung. Möglich sind Gespräche mit Eltern und Kind, eine schulpsychologische Diagnostik, eine Hospitation im Unterricht, die Vermittlung zusätzlicher Hilfen oder eine längerfristige Begleitung. Bei einem Lernproblem kann zum Beispiel erst im Gespräch entschieden werden, ob weitere Beobachtung oder eine Untersuchung tatsächlich passt – das ist kein Automatismus. Wenn die Schule einbezogen werden soll, kann eine Kontaktaufnahme oder Kooperation mit anderen Unterstützungsstellen sinnvoll sein; dabei gilt die Schweigepflicht. Eltern können beim Erstkontakt ansprechen, welche Zusammenarbeit sie sich wünschen. Die konkrete Empfehlung entsteht erst im Beratungsprozess und hängt vom Einzelfall ab.

Ein realistischer Start

Für Familien ist der erste Schritt überschaubar: zuständige Stelle auswählen, während der veröffentlichten Anmeldezeiten anrufen und das Problem in eigenen Worten schildern. Danach meldet sich die zuständige Fachkraft zum weiteren Vorgehen. Eine Diagnose oder ein fertiger Lösungsplan muss beim Erstkontakt nicht vorliegen. Die Beratung bleibt freiwillig; Fragen zu Vertraulichkeit, möglicher Beteiligung der Schule und zum nächsten Termin können offen angesprochen werden.

Quellen

  1. Rhein-Sieg-Kreis
  2. Rhein-Sieg-Kreis
  3. Rhein-Sieg-Kreis