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Schulabsentismus im Rhein-Sieg-Kreis: Hilfe für Familien

09.10.2026

Schulabsentismus kann viele Ursachen haben und von wiederkehrenden Verspätungen bis zu längeren Fehlzeiten reichen. Familien im Rhein-Sieg-Kreis können die Schule, die kostenfreie Schulpsychologische Beratungsstelle und die Familien- und Erziehungsberatung einbeziehen. Ein früher, sachlicher Austausch hilft, das Problem zu beschreiben und passende nächste Schritte zu suchen.

Fehlzeiten als Signal ernst nehmen

Schulabsentismus zeigt sich nicht nur darin, dass ein Kind tagelang ganz fehlt: Der Rhein-Sieg-Kreis führt auch wiederkehrendes Zuspätkommen und das Auslassen einzelner Unterrichtszeiten als Beispiele an. Als mögliche Hintergründe nennt er unter anderem Trennungsängste, Überforderung, Belastungen in der Familie, Mobbing und fehlende Perspektiven. Das sind mögliche Erklärungen, keine Diagnose. Wer Fehlzeiten beobachtet, sollte deshalb nicht vorschnell von Unwillen ausgehen. ([Kreis-Information zum Umgang mit Absentismus](https://www.rhein-sieg-kreis.de/veranstaltungskalender/veranstaltungen/schulpsychologischer-dienst/schulischer-umgang-mit-absentismus.php))

Ein Gespräch vorbereiten – ohne Vorwürfe

In Nordrhein-Westfalen bleibt die Schulpflicht der verbindliche Rahmen: Eltern sind für die regelmäßige Teilnahme ihres schulpflichtigen Kindes am Unterricht und an verbindlichen Schulveranstaltungen verantwortlich. Zugleich ist die Frage, warum ein Kind nicht hingeht, davon zu unterscheiden, wer die Pflicht trägt. Ein sinnvoller erster Schritt ist, ruhig zu notieren, wann und in welchen Situationen das Fehlen auftritt, was das Kind selbst dazu sagt und ob sich Muster erkennen lassen. Dann kann die Familie zeitnah mit der Klassenleitung oder einer anderen vertrauten Ansprechperson der Schule einen Gesprächstermin vereinbaren und um einen konkreten nächsten Schritt bitten. ([§ 41 Schulgesetz NRW](https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/01082026-schulgesetz-nrw-schulg/))

Schulpsychologische Beratung im Kreis nutzen

Wenn Angst, Konflikte oder Lernprobleme eine Rolle spielen könnten, kann die Schulpsychologische Beratungsstelle des Rhein-Sieg-Kreises eine passende Anlaufstelle sein. Sie berät Eltern sowie Schülerinnen und Schüler auch dann, wenn diese zunächst keine Zusammenarbeit mit der Schule wünschen; ihre Beratungs- und Hilfsangebote sind kostenlos. Für den Erstkontakt stehen auf der [Kreisseite zur Schulpsychologie](https://www.rhein-sieg-kreis.de/wirtschaft-bildung/schulen/schulpsychologische-beratungsstelle.php) Anmeldeinformationen und regionale Kontaktwege. Das Gespräch kann helfen, die Schwierigkeiten zu sortieren und gemeinsam zu überlegen, ob weitere Personen einbezogen werden sollen.

Familien- und Erziehungsberatung als weiterer Weg

Fehlzeiten können mit familiären Spannungen oder Belastungen zusammenhängen; dann kann zusätzlich oder unabhängig von der Schule eine Familien- und Erziehungsberatungsstelle hilfreich sein. Die Angebote des Rhein-Sieg-Kreises sind freiwillig, streng vertraulich und kostenfrei. Jugendliche können sich auch ohne Eltern an die Beratung wenden. Standorte gibt es in Siegburg, Eitorf, Bornheim und Rheinbach. Familien können auf der [Übersicht des Kreises](https://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/ressourcen/medien/downloads/Dezernat_3/Amt_57_-_Psychologische_Beratungsdienste/Flyer-Familien-und-Erziehungsberatungsstelle_24.pdf) nachsehen, welche Stelle in ihrer Nähe liegt.

Kleine Absprachen statt eines perfekten Sofortplans

Ein Beispiel: Wenn ein Jugendlicher regelmäßig die letzte Stunde auslässt, kann die Familie zunächst gemeinsam mit ihm festhalten, an welchen Tagen das passiert und was davor belastend ist. Im Schulgespräch lässt sich anschließend eine überschaubare Vereinbarung für die nächste Woche besprechen – etwa wer morgens erreichbar ist und wann nachgefragt wird. Das ist ein praktischer Vorschlag, keine standardisierte Vorgabe des Kreises; bei längeren oder zunehmenden Fehlzeiten sollte die Familie nicht abwarten, bis sich die Lage von selbst löst. Die Schulpflicht bleibt bestehen, aber Unterstützung und klare Kommunikation können parallel dazu organisiert werden.

Quellen

  1. Rhein-Sieg-Kreis
  2. Land Nordrhein-Westfalen, RECHT.NRW.DE
  3. Rhein-Sieg-Kreis
  4. Rhein-Sieg-Kreis