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Schadstoffmobil im Rhein-Sieg-Kreis: Termine und Annahmebedingungen finden

09.10.2026

Die RSAG veröffentlicht Termine und Standorte des Schadstoffmobils online und in der App; vor der Fahrt sollten Sie den konkreten Termin sowie Stoffart, Höchstmenge und Verpackung prüfen.

Termine nicht nur aus der Jahresliste übernehmen

Das Schadstoffmobil fährt Standplätze in den Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises an. Wer eine Abgabe plant, sollte zuerst die RSAG-Seite zum [Schadstoff-Mobil](https://www.rsag.de/service/standorte/schadstoff-mobil) öffnen und in der Umkreissuche den passenden Ort und die Straße wählen. Die RSAG führt Termine der Sammelmobile auch im [digitalen Abfallkalender](https://www.rsag.de/abfallkalender/). Die herunterladbare Übersicht für 2026 weist darauf hin, dass sich Standorte und Termine jederzeit ändern können. Nutzen Sie sie als Orientierung, nicht als alleinige Kontrolle unmittelbar vor der Abgabe. Bei einer geplanten Fahrt lohnt sich ein erneuter Blick auf die aktuelle Online-Suche.

App und Hinweise vor der Fahrt prüfen

Die [RSAG-App](https://www.rsag.de/abfallkalender/rsag-app/) zeigt nach Angaben der RSAG Termine und Standorte sowohl des Schadstoff- als auch des Elektro-Kleinteile-Mobils. Sie listet außerdem aktuelle Meldungen und Kundenhinweise. Das ist praktisch, wenn sich ein Standplatz ändert oder eine Sammlung ausfällt: Prüfen Sie kurz vor dem Losfahren, ob für Ihren Ort ein neuer Hinweis angezeigt wird. Achten Sie bei der Suche darauf, dass Sie wirklich das Schadstoffmobil auswählen. Das Elektro-Kleinteile-Mobil ist ein anderes Angebot mit eigenen Annahmeregeln; ein gemeinsamer Termin in einer Übersicht bedeutet nicht, dass beide Fahrzeuge dieselben Abfälle annehmen.

Was in den Schadstoffbehälter gehört – und wie es verpackt sein muss

Als Beispiele für angenommene Haushaltsabfälle nennt die RSAG Batterien ohne Lithium, Energiespar- und LED-Lampen sowie Leuchtstoffröhren. Das ist keine vollständige Liste: Farben und Lacke, Reinigungsmittel oder Pflanzenschutzmittel können je nach Art ebenfalls in den Annahmebereich fallen. Prüfen Sie im Zweifel die RSAG-Übersicht „Was nimmt das Schadstoff-Mobil an?“ oder fragen Sie die Kundenberatung, statt einen unbekannten Stoff am Sammelplatz abzuladen. Wichtig ist die sichere Verpackung: Gebinde müssen dicht verschlossen und unbeschädigt sein. Lithium-Batterien und -Akkus nennt die RSAG ausdrücklich unter den Abfällen, die das Mobil nicht annimmt. Bei unbekanntem Inhalt klären Sie die Annahme vorher, statt das Gebinde am Sammelplatz zurückzulassen.

Mengenlimit und kostenpflichtige Sonderfälle

Für die mobile Sammlung nennt die RSAG als Obergrenze 50 Kilogramm Schadstoffe je Fahrzeug und Tag; einzelne Gebinde dürfen höchstens 20 Liter fassen. Das sind zwei verschiedene Grenzen: Eine größere Gesamtmenge wird nicht dadurch zulässig, dass sie auf viele Behälter verteilt wird, und ein einzelnes Großgebinde wird nicht allein durch eine geringe Gesamtmenge passend. Die kostenfreie Annahme ist zudem nicht für jeden Stoff garantiert. Größere Mengen sowie Feuerlöscher und Altöl sind nach RSAG-Angaben kostenpflichtig. Fragen Sie vorab nach dem Entgelt und der geeigneten Anlieferstelle. So lässt sich eine vergebliche Fahrt wegen Mengen- oder Preisgrenzen vermeiden.

Wenn der Termin nicht passt: feste Annahmestellen

Als Alternative können Schadstoffe in Kleinmengen zur [RSAG-Entsorgungsanlage Swisttal](https://www.rsag.de/service/standorte/entsorgungsanlagen/rsag-entsorgungsanlage-swisttal) gebracht werden. Dort gelten eigene Gewichtsgrenzen von höchstens 50 Kilogramm pro Anlieferfahrzeug und Tag und 20 Kilogramm je Gebinde. Diese Angabe ist nicht mit der 20-Liter-Grenze der mobilen Sammlung gleichzusetzen. Laborchemikalien sind ein Sonderfall: Für ihre Anlieferung an den [RSAG-Wertstoffhof Troisdorf](https://www.rsag.de/service/standorte/entsorgungsanlagen/rsag-wertstoffhof-troisdorf) ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Größere Schadstoffmengen, Feuerlöscher und Altöl können Kosten verursachen. Vor dem Wechsel vom Mobil zur stationären Annahme sollten Sie deshalb sowohl die Annahmebedingungen des konkreten Standorts als auch Öffnungszeiten, Preis und mögliche Anmeldung prüfen.

Quellen

  1. RSAG
  2. RSAG
  3. RSAG
  4. RSAG
  5. RSAG
  6. RSAG