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Stipendium im Rhein-Sieg-Kreis: Lebenslage zählt neben Noten

09.10.2026

Wer im Rhein-Sieg-Kreis nach Studienfinanzierung sucht, sollte nicht nur auf den Notenschnitt schauen: Das Ließem-Stipendium verbindet Leistung mit Bedürftigkeit und regionalem Wohnsitz. Die Kriterien und Unterlagen müssen zur jeweiligen Ausschreibung passen.

Ein regionales Beispiel – kein einheitliches Kreisstipendium

Ein Stipendium, bei dem der Lebenslauf mehr als eine Zahl erzählt, gibt es tatsächlich in der Region: Das Ließem-Stipendium der Ließem-Stiftung wird über die Bonner Universitätsstiftung bekannt gemacht und abgewickelt. Es ist allerdings kein pauschales Stipendium für alle Studierenden im Rhein-Sieg-Kreis. Bewerben können sich Studierende der Universität Bonn sowie Studieninteressierte, die ein Studium dort aufnehmen wollen. Für das Programm zählen Bedürftigkeit, gute Leistungen und ein mindestens fünfjähriger Erstwohnsitz in Bonn/Rhein-Sieg; bei Förderbeginn darf man höchstens 27 Jahre alt sein. So ist „Lebenslage statt Noten“ zu verstehen: nicht ohne Leistung, sondern mit weiteren Kriterien.

Was persönliche Umstände sichtbar machen können

Die Stipendienprogramm-Verordnung nennt neben dem Leistungsnachweis auch besondere persönliche oder familiäre Umstände, etwa die Betreuung eigener Kinder. Das macht nachvollziehbar, weshalb eine Bewerbung mehr als den Notenspiegel abbilden kann. Ein praktisches Beispiel: Wer neben dem Studium regelmäßig Angehörige betreut, kann im Motivationsschreiben knapp erklären, wie diese Verantwortung den Bildungsweg geprägt hat. Ob und wie stark das in die Auswahl eingeht, richtet sich nach der konkreten Ausschreibung; die Verordnung sagt nicht, dass ein bestimmter Umstand automatisch eine Förderung auslöst.

Bewerbung: Kriterien konkret belegen

Beginnen Sie mit der Ausschreibung und teilen Sie Ihre Vorbereitung in zwei Spalten: gefordertes Kriterium und möglicher Beleg. Für Wohnzeit oder Bedürftigkeit benötigen Sie andere Unterlagen als für Studienleistungen oder Engagement; maßgeblich ist die Dokumentenliste des jeweiligen Förderprogramms. Für den persönlichen Teil hilft ein kurzes, konkretes Beispiel mehr als eine allgemeine Behauptung: Was haben Sie übernommen oder bewältigt, und was sagt das über Ihren Weg ins Studium aus? Die Bonner Universitätsstiftung weist ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige Bewerbungen nicht berücksichtigt werden. Vor dem Abschicken daher Dateiliste, Unterschriften und Frist noch einmal gegen die Ausschreibung prüfen. Nehmen Sie sich dafür ausreichend Zeit und bewahren Sie Kopien der eingereichten Unterlagen auf.

Frist, Betrag und Förderalternativen richtig einordnen

Für die 2027-Förderperiode nennt die veröffentlichte Ausschreibung den 31. Oktober als Termin für vollständige Unterlagen. Das Stipendium beträgt 300 Euro pro Monat, doch eine Zusage ist nicht garantiert: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Förderung oder Verlängerung. Prüfen Sie vor dem Versand, ob die Frist zur angestrebten Förderperiode gehört und welche Formulare aktuell gelten. Für die Studienfinanzierung lohnt sich parallel ein Blick auf BAföG: Der Kreis bearbeitet BAföG für schulische Ausbildungen unter der Bedingung, dass die Eltern im Rhein-Sieg-Kreis wohnen; für ein Hochschulstudium ist das Studierendenwerk der Hochschule zuständig. Stipendium und BAföG sind damit unterschiedliche Wege – die Kreisverwaltung ist nicht die Anlaufstelle für jeden Antrag.

Quellen

  1. Bonner Universitätsstiftung
  2. Universität Bonn
  3. Bundesministerium der Justiz
  4. Rhein-Sieg-Kreis