Behindertenparkplatz im Rhein-Sieg-Kreis: blauer und oranger Parkausweis
09.10.2026
Blauer EU-Parkausweis und orange Parkerleichterung sind nicht gleichbedeutend: Entscheidend sind Voraussetzungen, Geltungsbereich und die örtlich zuständige Antragsstelle.
Zwei Ausweise, zwei unterschiedliche Berechtigungen
Ein Schwerbehindertenausweis allein ist noch keine Erlaubnis, einen ausgewiesenen Behindertenparkplatz zu nutzen. Dafür kommt es auf den passenden Parkausweis an. Der blaue EU-Parkausweis ist der Ausweis für die speziell mit Rollstuhlsymbol gekennzeichneten Stellplätze; die Stadt Bonn nennt als mögliche Anspruchsgruppen Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG), blinde Menschen (Bl) sowie Menschen mit bestimmten beidseitigen Gliedmaßenfehlbildungen oder vergleichbaren Funktionsstörungen. Ein beliebiger hoher Grad der Behinderung ersetzt diese Voraussetzungen nicht. [Rhein-Sieg-Kreis](https://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/produkte/Amt_52/schwerbehindertenangelegenheiten/Parkerleichterungen.php) [Bundesstadt Bonn](https://www.bonn.de/vv/produkte/Schwerbehinderte-Parkberechtigung-blauer-Parkausweis.php)
Orange heißt Parkerleichterung – aber kein Rollstuhlstellplatz
Der orange Parkausweis ist für bestimmte schwerbehinderte Menschen gedacht, die keinen Anspruch auf den blauen EU-Ausweis haben. Der Rhein-Sieg-Kreis beschreibt für diese Gruppe Parkerleichterungen, die je nach Voraussetzungen bundesweit oder nur in Nordrhein-Westfalen gelten. Dazu zählen bundesweite Anspruchswege etwa für bestimmte Gehbehinderungen mit zusätzlichen gesundheitlichen Voraussetzungen sowie für Morbus Crohn, Colitis ulcerosa oder ein doppeltes Stoma. In NRW gibt es außerdem einen eigenen Weg für Personen mit Merkzeichen G und mindestens GdB 70, die das Merkzeichen aG nur knapp verfehlen. Maßgeblich ist die Prüfung des Einzelfalls, nicht eine Selbsteinschätzung anhand eines einzelnen Merkzeichens. Der entscheidende Unterschied bleibt: Der orange Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf den besonders gekennzeichneten Behindertenparkplätzen. [Rhein-Sieg-Kreis](https://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/produkte/Amt_52/schwerbehindertenangelegenheiten/Parkerleichterungen.php) [Bundesstadt Bonn](https://www.bonn.de/vv/produkte/Schwerbehinderte-Parkberechtigung-fuer-besondere-Gruppen-schwerbehinderter-Menschen-orangener-Ausweis.php)
Welche Erleichterungen sind gemeint?
Der Kreis erklärt, dass – abgesehen von reservierten Behindertenparkplätzen – mit dem orangen Ausweis dieselben Parkerleichterungen genutzt werden können, die dem blauen EU-Ausweis zustehen. Das ist keine pauschale Erlaubnis, überall kostenlos oder ohne Zeitlimit zu parken: Ausschilderung, Ausnahmegenehmigung und örtliche Regelung bleiben wichtig. Lesen Sie daher vor dem Abstellen des Fahrzeugs das Zusatzzeichen und die Bedingungen am konkreten Platz. Ein Beispiel: Wer einen orangefarbenen Ausweis hat, darf daraus nicht ableiten, einen Rollstuhlstellplatz vor einem Geschäft nutzen zu können; für einen solchen Platz ist die passende blaue Berechtigung erforderlich. Die StVO verlangt, dass ein besonderer Parkausweis bei der jeweils geregelten Ausnahme gut lesbar ausgelegt oder angebracht sein muss. [Rhein-Sieg-Kreis](https://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/produkte/Amt_52/schwerbehindertenangelegenheiten/Parkerleichterungen.php) [Straßenverkehrs-Ordnung, Anlage 2](https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html)
Antrag im Kreisgebiet: Wohnort entscheidet
Für den Antrag auf einen orangen Ausweis nennt der Rhein-Sieg-Kreis eine unterschiedliche Zuständigkeit: Bei Wohnsitz in einer kreisangehörigen Stadt ist die jeweilige Stadtverwaltung zuständig; bei Wohnsitz in einer kreisangehörigen Gemeinde bearbeitet ihn das Versorgungsamt des Kreises. Für Anträge bei der Stadtverwaltung nennt die Kreis-Seite Schwerbehindertenausweis und Personalausweis oder Pass als Unterlagen. Für die Antragstellung beim Versorgungsamt genügen laut derselben Seite ein formloser Antrag und Personalausweis oder Pass. Prüfen Sie vor dem Versand die aktuelle Seite Ihrer Kommune beziehungsweise des Kreises, denn Formulare und Einreichungswege können kommunal unterschiedlich sein. [Rhein-Sieg-Kreis](https://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/produkte/Amt_52/schwerbehindertenangelegenheiten/Parkerleichterungen.php)
Der Ausweis folgt der berechtigten Person
Die Parkberechtigung ist personenbezogen und nicht an ein bestimmtes Auto gebunden. Sie kann deshalb auch genutzt werden, wenn ein Angehöriger die berechtigte Person fährt. Praktisch bedeutet das: Der Ausweis ist für die Fahrt der berechtigten Person relevant, nicht als allgemeiner Vorteil für das Fahrzeug oder dessen Halter. Legen Sie ihn während der Nutzung gut sichtbar nach den geltenden Vorgaben aus und nehmen Sie ihn wieder mit, wenn die berechtigte Person das Fahrzeug verlässt. Diese Unterscheidung hilft etwa bei einer Fahrt zum Arzt: Der Fahrer darf die Parkberechtigung nicht für eigene Erledigungen ohne die berechtigte Person einsetzen. [Bundesstadt Bonn](https://www.bonn.de/vv/produkte/Schwerbehinderte-Parkberechtigung-blauer-Parkausweis.php)
Vor dem Losfahren: drei Punkte prüfen
Klären Sie erstens, ob es um einen eigens markierten Behindertenparkplatz oder um eine allgemeine Parkerleichterung geht. Zweitens prüfen Sie, ob der Bescheid beziehungsweise Parkausweis blau oder orange ist und welche räumliche Geltung eingetragen ist. Drittens wenden Sie sich für den Antrag an die zuständige Stelle Ihres Wohnorts im Kreisgebiet. Bei Unsicherheit über die Voraussetzungen sollte die zuständige Behörde anhand der Feststellungen im Schwerbehindertenbescheid gefragt werden. Diese Orientierung ersetzt keine behördliche Einzelfallprüfung; insbesondere aus einem vorhandenen Schwerbehindertenausweis folgt nicht automatisch eine Parkberechtigung.