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Reitwege im Rhein-Sieg-Kreis: Regeln vor dem Ausritt prüfen

09.10.2026

Im Rhein-Sieg-Kreis hängt es vom konkreten Waldgebiet ab, ob nur ausgeschilderte Reitwege oder auch weitere Wege zum Ausritt infrage kommen. Eine aktuelle Kartenprüfung, das gültige beidseitige Reitkennzeichen und ein Blick auf Schutz- und Verbotsschilder gehören deshalb zur Vorbereitung.

Erst den konkreten Wald prüfen

Im Rhein-Sieg-Kreis gilt keine einheitliche Waldregel für den ganzen Ausritt. In zahlreichen Waldgebieten ist das Reiten auf die nach der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwege beschränkt. Anders ist es im sogenannten Freistellungsgebiet: Dort lässt die Kreisverwaltung das Reiten auf privaten Straßen und Fahrwegen sowie auf gekennzeichneten Reitwegen zu. Die Grenzen verlaufen nach Orten und teilweise sogar durch Teilgebiete einzelner Städte. Deshalb reicht es nicht, nur den Namen der Startgemeinde zu kennen. Vor der Tour öffnen Sie die [Reitwege-Information des Kreises](https://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/produkte/Amt_66/Abteilung_66.0/Reiten-im-Rhein-Sieg-Kreis.php). Dort sind GeoPortal, Reitwegekarte und herunterladbare KMZ-Dateien verlinkt. Prüfen Sie Start, Ziel und alle geplanten Waldabschnitte. Eine Route, die auf einer App als durchgehender Weg erscheint, belegt für sich allein nicht, dass dort geritten werden darf. Auch die Regelung im Wald eines Nachbarortes kann anders sein.

Karte und Beschilderung zusammen lesen

Die Kreiskarte ist ein Planungswerkzeug, kein Ersatz für die Kontrolle vor Ort. Vergleichen Sie den markierten Verlauf mit Ihrer Navigationskarte, laden Sie bei Bedarf die passende KMZ-Datei in eine Karten-App und achten Sie beim Einritt auf die tatsächliche Kennzeichnung. Ein Reitwegzeichen, ein Reitverbot oder eine Sperrung kann die Entscheidung an einer Weggabelung verändern. Im Zweifel nicht auf einen unmarkierten Waldweg ausweichen, wenn die lokale Regel nur gekennzeichnete Reitwege zulässt. In Naturschutz- und anderen gesetzlich geschützten Gebieten verbietet das Landesnaturschutzgesetz Reiten außerhalb von Straßen und Wegen. Das ist nicht gleichbedeutend mit einem pauschalen Verbot auf jedem Weg innerhalb eines Schutzgebiets: Maßgeblich sind die zulässigen Wege und die jeweils geltenden Schutzregeln. Lesen Sie daher vorhandene Hinweise, bleiben Sie auf den Wegen und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger.

Reitkennzeichen vor dem Aufsitzen kontrollieren

Wer in der freien Landschaft oder im Wald reitet, muss ein gültiges Kennzeichen gut sichtbar beidseitig am Pferd führen. Die Durchführungsverordnung beschreibt die Ausführung als zwei gelbe Tafeln von jeweils 8 × 8 Zentimetern mit jährlich zu erneuerndem Aufkleber. Die Befestigung gehört ans Zaumzeug; prüfen Sie vor dem Start, ob beide Seiten erkennbar sind und der Jahresaufkleber zum laufenden Kalenderjahr passt. Bei einem auswärtigen Pferd oder einem geliehenen Tier sollte die Reiterin oder der Reiter nicht einfach annehmen, die Kennzeichnung sei erledigt: Klären Sie mit dem Halter, ob ein gültiges Kennzeichen vorhanden und korrekt angebracht ist. Das Gesetz lässt auch Kennzeichen zu, die in anderen Bundesländern für das Reiten in freier Landschaft oder Wald vorgeschrieben sind. Maßgeblich bleiben die einschlägigen Regeln, nicht allein das Vorhandensein eines Schildes.

Zuständigkeit und Grenzen der Planung

Wenn ein ausgewiesener Weg beschädigt, schlecht passierbar oder unklar markiert ist, ist laut Kreis grundsätzlich die jeweilige Stadt oder Gemeinde für die Unterhaltung zuständig. Für Wege im Staatswald beziehungsweise im Bereich der Wahner Heide nennt der Kreis stattdessen den Landesbetrieb Wald und Holz beziehungsweise den Bundesforstbetrieb. Die Kontaktinformationen und die jeweilige Zuordnung finden sich auf der Kreisseite. Eine Störung am Weg sollte deshalb möglichst mit genauer Ortsangabe an die richtige Stelle gemeldet werden. Die Übersicht hilft bei der Vorbereitung, garantiert aber weder einen jederzeit freien Weg noch eine bestimmte Bodenbeschaffenheit. Wetter, Forstarbeiten und zeitweilige Sperrungen können die Tour beeinflussen. Planen Sie eine legale Ausweichroute, kehren Sie bei unklarer Beschilderung um und halten Sie sich an Absperrungen. Für die konkrete Situation vor Ort haben aktuelle Anordnungen und Zeichen Vorrang vor einer gespeicherten Route.

Quellen

  1. Rhein-Sieg-Kreis
  2. Land Nordrhein-Westfalen – RECHT.NRW.DE
  3. Land Nordrhein-Westfalen – RECHT.NRW.DE