Regenwasser versickern lassen im Rhein-Sieg-Kreis: Boden, Abstand und Erlaubnis
09.10.2026
Eine Versickerungsanlage braucht mehr als eine freie Gartenecke: Prüfen Sie Boden, Herkunft des Wassers, Grundwasser- und Nachbarschaftsverhältnisse sowie die kommunalen Vorgaben, bevor Sie bauen. Im Rhein-Sieg-Kreis ist bei gezielter Einleitung oft die Untere Wasserbehörde einzubeziehen; zusätzlich kann eine kommunale Freistellung nötig sein.
Erst prüfen, dann Mulde oder Rigole planen
Regenwasser auf dem eigenen Grundstück zurückzuhalten und versickern zu lassen kann den natürlichen Wasserhaushalt unterstützen. Ob es technisch sinnvoll ist, entscheidet sich aber vor Ort: Bodenart und verfügbare Fläche sind wichtige erste Fragen. Ein tonreicher Untergrund kann Wasser stauen; eine Mulde, Rigole oder ein Sickerschacht löst das nicht automatisch. Lassen Sie die Boden- und Grundwasserverhältnisse fachlich beurteilen, statt die Größe einer Anlage allein nach der Dachfläche oder dem Platz im Garten auszuwählen. Die Stadt Sankt Augustin nennt geeignete Bodenverhältnisse und ausreichend Versickerungsfläche als Voraussetzungen. [Umweltbundesamt](https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/tipps-fuer-eine-nachhaltige-regenwassernutzung) und [Stadt Sankt Augustin](https://serviceportal.sankt-augustin.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/19096/show) erläutern diese örtlichen Prüfpunkte.
Wasserherkunft und Fläche mitdenken
Nicht jeder Abfluss ist gleich zu behandeln. Bei gewöhnlichen Dachflächen ohne nennenswerte Kupfer-, Zink- oder Bleianteile kann Regenwasser laut Umweltbundesamt ohne Vorbehandlung versickern. Bei Hofflächen oder gewerblich genutzten Dach- und Verkehrsflächen können dagegen Schadstoffe eine Rolle spielen. Notieren Sie deshalb, welche Flächen angeschlossen werden und welche Nutzung dort stattfindet. Eine Anlage, die sauberes Dachwasser aufnimmt, ist nicht automatisch für belasteteres Oberflächenwasser geeignet. [Die UBA-Hinweise](https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/tipps-fuer-eine-nachhaltige-regenwassernutzung) empfehlen, mögliche Belastungen zu prüfen.
Abstände nicht nach Gefühl festlegen
Für die Vorplanung sollten Sie auf einem Lageplan die geplante Anlage, Gebäude, Grundstücksgrenze, angeschlossene Flächen und den Weg des Überlaufs einzeichnen. Prüfen Sie insbesondere, ob Wasser auf Nachbarflächen oder in Richtung eines Gebäudes gelangen könnte. Einen für jedes Grundstück passenden pauschalen Abstandswert geben die hier zitierten Kreis- und Kommunalinformationen nicht vor; die maßgeblichen Randbedingungen müssen deshalb für den konkreten Standort geklärt werden. Sankt Augustins Verfahrenshinweise zeigen zudem, dass die Zuständigkeit vor Ort von Schutzgebietslage und Größe der angeschlossenen befestigten Fläche abhängen kann. Die dort erwähnte 400-m²-Angabe gilt als Information dieser Kommune, nicht als allgemeiner Schwellenwert für den ganzen Rhein-Sieg-Kreis. [Stadt Sankt Augustin](https://serviceportal.sankt-augustin.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/19096/show) verweist auf die örtliche Prüfung.
Erlaubnis und kommunale Entwässerung abstimmen
Im Rhein-Sieg-Kreis ist die gezielte Einleitung gesammelten Regenwassers in das Grundwasser oder einen Wasserlauf grundsätzlich beim Amt für Umwelt- und Naturschutz als Unterer Wasserbehörde zu beantragen. Der Kreis weist darauf hin, dass Ausnahmen von der Erlaubnispflicht bei ihm zu erfragen sind und eine Kommune Eigentümerinnen und Eigentümer von der Abwasserbeseitigungspflicht freistellen muss. Liegt das Grundstück in einem Wasserschutzgebiet, sind außerdem dessen Schutzgebietsregeln zu beachten. Die Stadt Hennef beschreibt für ihr Gebiet ebenfalls die Verbindung aus Kreis-Erlaubnis und kommunaler Befreiung. Das ist ein praktischer Hinweis, die Stadt- oder Gemeindeverwaltung vorab einzubeziehen, nicht die Behauptung, dass jedes Verfahren im Kreis identisch abläuft. [Rhein-Sieg-Kreis](https://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/produkte/Amt_66/Abteilung_66.2/Niederschlagswasserbeseitigung.php) und [Stadt Hennef](https://serviceportal.hennef.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/3212/show) nennen die jeweiligen Stellen.
Ein brauchbarer nächster Schritt
Sammeln Sie vor einer Anfrage einen einfachen Lageplan, die angeschlossenen Dach- und befestigten Flächen, Angaben zu deren Nutzung sowie Informationen zum Boden und zum Grundwasser. Fragen Sie bei Ihrer Kommune, ob Anschluss- oder Überlassungspflichten, Satzungsregeln oder örtliche Vorgaben gelten; klären Sie mit der Unteren Wasserbehörde, ob Ihr Vorhaben eine Erlaubnis benötigt und welche Nachweise einzureichen sind. Erst danach lohnt sich die konkrete Dimensionierung der Anlage. Bei ungünstigem Boden, möglicher Belastung oder engem Platz kann die Behörde eine andere Lösung verlangen oder eine technische Planung nötig machen. Die örtliche Prüfung ersetzt keine pauschale Faustregel, sondern verhindert, dass eine Anlage am Ende nicht genehmigungsfähig ist oder Wasser falsch abführt.