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Radon im Rhein-Sieg-Kreis: Karte lesen, Wohnung messen

08.10.2026

Die BfS-Karten zeigen die regionale Radonsituation, nicht den Messwert eines einzelnen Hauses. Für Klarheit braucht es eine längerfristige Innenraummessung; der Referenzwert für Aufenthaltsräume liegt bei 300 Bq/m³.

Was die Karte im Kreis verrät – und was nicht

Wer im Rhein-Sieg-Kreis nach Radonrisiken sucht, kann mit der BfS-Karte beginnen: Sie liefert eine grobe regionale Orientierung zur Radonkonzentration im Boden. Sie ist jedoch keine Messung der Raumluft und erlaubt keine sichere Aussage über ein bestimmtes Grundstück oder Haus. Selbst bei benachbarten Gebäuden kann sich die tatsächliche Innenraumsituation unterscheiden. Die Karte ist daher ein Anlass, die Frage zu prüfen, aber weder Diagnose noch Entwarnung. Entscheidend ist, was sich im genutzten Raum ansammelt – das zeigt erst eine Messung im Gebäude.

300 Bq/m³ einordnen

Für Aufenthaltsräume gilt in Deutschland ein Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m³). Das ist ein Vergleichswert für den Jahresmittelwert, keine scharfe Grenze zwischen „ungefährlich“ und „gefährlich“ und auch kein persönlicher Gesundheitsbefund. Die Bundesumweltbehörde weist darauf hin, dass ein risikofreier Schwellenwert nicht bekannt ist. Auch außerhalb von Radonvorsorgegebieten können lokal erhöhte Werte auftreten. Wer die Karte für die eigene Adresse unauffällig findet, sollte deshalb nicht daraus schließen, dass eine Messung unnötig sei.

So messen Sie in einer bewohnten Wohnung

Für eine alltagstaugliche Erstprüfung eignen sich passive Exposimeter: kleine Detektoren, die ohne Strom auskommen und über einen längeren Zeitraum am vorgesehenen Messort bleiben. Ein spezialisiertes Labor wertet sie nach der Rücksendung aus. Folgen Sie den Vorgaben des jeweiligen Anbieters zu Aufstellung, Start- und Enddatum und Rückversand; verschieben Sie das Gerät nicht während der Messung. Weil die Konzentration zeitlich und besonders saisonal schwankt, ist eine Messung über mehrere Monate aussagekräftiger als eine Momentaufnahme. Für einen möglichst belastbaren Jahresüberblick empfiehlt sich eine Messung über zwölf Monate. Messen Sie nicht nur dort, wo es bequem ist: Beginnen Sie mit tatsächlich genutzten Aufenthaltsräumen und beziehen Sie bei Bedarf Schlaf- oder Kinderzimmer ein. Wenn ein Keller als Arbeits-, Hobby- oder Wohnraum genutzt wird, gehört auch er in die Überlegung. Ein Messwert im Keller sagt nicht automatisch, wie hoch die Belastung in einem darüberliegenden Zimmer ist.

Ein Beispiel für die praktische Entscheidung

Angenommen, ein Haushalt richtet ein Arbeitszimmer im Untergeschoss ein. Ein sinnvoller Ablauf ist, dort ein Exposimeter nach Anleitung aufzustellen und parallel den regelmäßig genutzten Wohnraum zu prüfen, statt aus der Bodenkarte einen vermeintlichen Hauswert abzuleiten. Liegt ein Ergebnis nahe oder oberhalb des Referenzwerts, prüfen Sie zunächst, ob der Messzeitraum und die Geräteposition korrekt waren. Ein einzelner kurzer Messzeitraum kann durch die Jahreszeit beeinflusst sein; bei einem auffälligen Kurzzeitwert kann eine längerfristige Kontrollmessung helfen, den Jahresmittelwert besser einzuordnen. Das ist besonders wichtig, bevor kostspielige bauliche Schritte geplant werden.

Bei auffälligem Wert: erst senken, dann gezielt beraten lassen

Bei einem Ergebnis über 300 Bq/m³ empfiehlt das Bundesumweltministerium zu prüfen, ob die Konzentration reduziert werden kann. Als einfache erste Maßnahme nennt es regelmäßiges Stoßlüften: Fenster kurz weit öffnen statt dauerhaft kippen. Bleibt der Wert trotz Lüften hoch, oder ist eine dauerhafte Nutzung des betroffenen Raums geplant, sollte die Ursache fachlich untersucht werden. Je nach Gebäude kommen bauliche Lösungen in Betracht, etwa das Abdichten von Eintrittsstellen oder eine geeignete Lüftung; welche Maßnahme passt, hängt von der konkreten Situation ab. Lassen Sie Veränderungen anschließend erneut messen. Eine Radonkarte kann eine individuelle Messung nicht ersetzen, und eine Messung an einem Ort beschreibt nicht zwangsläufig alle Räume.

Quellen

  1. Bundesamt für Strahlenschutz
  2. Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
  3. Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
  4. Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (KomNet)
  5. Bundesamt für Strahlenschutz