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Pflegefamilie werden im Rhein-Sieg-Kreis: Voraussetzungen und Begleitung

09.10.2026

Im Rhein-Sieg-Kreis können Familien, Paare und Singles Pflegefamilie werden. Entscheidend sind unter anderem die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Herkunftseltern und Jugendamt sowie die Zustimmung aller im Haushalt lebenden Familienmitglieder; der Kreis bereitet Bewerber vor und begleitet Pflegeverhältnisse.

Pflegefamilie ist nicht gleich Pflegeverhältnis

Wer Pflegefamilie werden möchte, sollte zuerst darüber sprechen, welche Art von Pflegeverhältnis grundsätzlich zur eigenen Lebenssituation passt. Das Gesetz sieht Vollzeitpflege sowohl als zeitlich befristete Hilfe als auch als auf Dauer angelegte Lebensform vor. Die Perspektive hängt vom jeweiligen Kind, seinen Bindungen und der Situation in seiner Herkunftsfamilie ab – sie lässt sich deshalb nicht allein aus dem Wunsch der Bewerber ableiten. So kann eine Familie beispielsweise offen in ein erstes Informationsgespräch gehen, ohne bereits festzulegen, dass sie nur ein Kind eines bestimmten Alters oder ausschließlich dauerhaft aufnehmen würde. Das ist ein Gesprächsanlass, keine Zusage, dass jede gewünschte Konstellation vermittelt werden kann. [§ 33 SGB VIII](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__33.html)

Welche Voraussetzungen nennt der Rhein-Sieg-Kreis?

Eine bestimmte Familienform ist kein Ausschlusskriterium: Der Kreis spricht ausdrücklich Familien, Paare und Singles an und erklärt, dass Lebensform, Alter und Herkunft nicht entscheidend seien. Im Mittelpunkt steht vielmehr, ob Menschen einem Pflegekind ein stabiles Zuhause geben können und mit dessen besonderer Lebensgeschichte umgehen möchten. Der Kreis nennt Geduld, Einfühlungsvermögen, Zeit und Belastbarkeit als Anforderungen. Ebenso wichtig ist, dass alle Familienmitglieder die Entscheidung mittragen und Pflegeeltern bereit sind, mit den leiblichen Eltern sowie dem Jugendamt zusammenzuarbeiten. Das betrifft nicht nur Erwachsene: Wer mit Kindern oder anderen Angehörigen zusammenlebt, sollte deren Fragen, Sorgen und Grenzen ernst nehmen, bevor eine Bewerbung konkreter wird. [Informationen des Rhein-Sieg-Kreises für Pflegeeltern](https://www.rhein-sieg-kreis.de/gesundheit-soziales/kinder-jugendliche/pflegeeltern-werden.php)

Bewerbung: Vorbereitung statt Schnellentscheidung

Der erste Schritt kann eine unverbindliche Nachfrage beim zuständigen Jugendamt sein. Das Kreisjugendamt beschreibt einen Bewerberkurs und Gespräche zur Vorbereitung auf die Aufgabe. Nutzen Sie diese Phase, um nicht nur Erwartungen, sondern auch Belastungsgrenzen zu benennen: Wie viel Zeit bleibt im Familienalltag? Welche Unterstützung wäre bei schwierigen Situationen nötig? Wie denken Sie über Kontakte des Kindes zu seinen Eltern? Ein konkretes Beispiel: Wenn Sie beruflich regelmäßig reisen, klären Sie früh, wie sich Betreuung und kurzfristige Änderungen organisieren ließen. Solche Fragen dienen der realistischen Einschätzung; sie ersetzen weder die fachliche Prüfung noch entscheiden sie allein über eine Eignung. Der Kreis veröffentlicht auf seiner Website Kontakte und Ansprechpartner für mehrere Jugendhilfezentren. [Kreisjugendamt: Pflegefamilie](https://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/produkte/Amt_51/erzieherische-hilfen/Pflegefamilie_.php)

Begleitung gehört zur Aufgabe dazu

Pflegeeltern übernehmen die Erziehung im Alltag, aber die Unterstützung durch Fachkräfte ist Teil des Rahmens. Der Rhein-Sieg-Kreis beschreibt die Begleitung und Beratung durch Jugendamtsfachkräfte während der täglichen Arbeit. Außerdem haben Pflegepersonen nach § 37a SGB VIII Anspruch auf Beratung und Unterstützung vor der Aufnahme und während des Pflegeverhältnisses. Die Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie sollte deshalb nicht als nebensächlicher Zusatz verstanden werden. Fragen Sie im Gespräch, wie die Begleitung in Ihrer konkreten Pflegeform aussieht, wer bei Konflikten ansprechbar ist und wie Kontakte zwischen Kind und Eltern unterstützt oder abgestimmt werden. Der gesetzliche Anspruch beschreibt den Rahmen; konkrete Abläufe hängen vom Einzelfall und der zuständigen Stelle ab. [§ 37a SGB VIII](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__37a.html)

Fragen für das erste Gespräch

Eine kurze Vorbereitung macht das Erstgespräch hilfreicher. Notieren Sie zum Beispiel: Welche Pflegeform möchten Sie besser verstehen – befristete oder dauerhafte Vollzeitpflege? Wie viel Zeit kann Ihr Haushalt realistisch aufbringen? Sind alle Mitbewohner mit dem Vorhaben einverstanden? Wie stellen Sie sich den Kontakt mit den Herkunftseltern vor? Was möchten Sie über Kursinhalte, weitere Schritte, Beratung im Alltag und Ansprechpersonen wissen? Fragen Sie außerdem, welche Stelle für Ihren Wohnort zuständig ist und welche Unterlagen im nächsten Schritt benötigt werden. Die Website des Kreises führt Ansprechpartner und Jugendhilfezentren auf; falls unklar ist, ob das Kreisjugendamt oder eine andere Stelle zuständig ist, lassen Sie sich weiterverweisen. Eine Bewerbung verpflichtet Sie nicht dazu, jedes vorgeschlagene Pflegeverhältnis anzunehmen: Wichtig ist, gemeinsam zu prüfen, ob die Situation des Kindes und die Möglichkeiten Ihres Haushalts zusammenpassen.

Quellen

  1. Rhein-Sieg-Kreis
  2. Rhein-Sieg-Kreis
  3. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
  4. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz