Pfändungsschutzkonto: Bescheinigung und Beratung im Rhein-Sieg-Kreis finden
09.10.2026
Ein P-Konto schützt bei einer Kontopfändung ein monatliches Guthaben. Wer Erhöhungsbeträge geltend machen will, braucht je nach Situation eine Bescheinigung oder gerichtliche Entscheidung. Der SKM Rhein-Sieg-Kreis nennt eine Anlaufstelle in Siegburg und informiert über die Ausstellung von P-Konto-Bescheinigungen.
P-Konto zuerst, Bescheinigung bei zusätzlichem Schutzbedarf
Bei einer Kontopfändung ist das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) der erste praktische Schritt: Es schützt ein bestimmtes Guthaben pro Monat, damit laufende Ausgaben weiterhin bestritten werden können. Das Konto selbst und eine Bescheinigung erfüllen dabei unterschiedliche Aufgaben. Die Umwandlung verschafft den grundlegenden Schutz; eine Bescheinigung dient dazu, bestimmte Erhöhungsbeträge nachzuweisen. Informationen zu Antrag und Schutz bietet [Justiz-Services](https://www.service.justiz.de/kontopfaendung). Wenn Ihr normales Girokonto betroffen ist, können Sie die Umwandlung bei Ihrer Bank oder Sparkasse verlangen. Sie darf den Antrag nicht allein deshalb zurückweisen, weil das Konto im Minus ist.
Was kann eine Bescheinigung abdecken?
§ 903 ZPO regelt den Nachweis von Erhöhungsbeträgen. Bescheinigungen kommen unter anderem von bestimmten Leistungsstellen, dem Arbeitgeber oder einer geeigneten Person oder Stelle nach § 305 Absatz 1 Nummer 1 der Insolvenzordnung in Betracht. Entscheidend ist also nicht, dass irgendein Beratungsangebot ein Formular ausfüllt, sondern dass die ausstellende Stelle für den betreffenden Nachweis geeignet ist. Der [Gesetzestext](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__903.html) nennt Angaben zu Leistungshöhe und Leistungsart sowie zum Zeitraum. Die Schuldnerberatung des SKM im Rhein-Sieg-Kreis informiert, dass sie P-Konto-Bescheinigungen ausstellt; sie nennt etwa Zahlungen für Kinder sowie weitere Leistungen als mögliche Bescheinigungsinhalte. Fragen Sie vorab, ob Ihre konkrete Leistung und familiäre Situation dort abgedeckt werden kann.
So finden Sie eine Anlaufstelle im Kreis
Eine konkret benannte Anlaufstelle ist die Schuldnerberatung des SKM in Siegburg: Wilhelmstraße 74, 53721 Siegburg, Telefon 02241 177816. Laut SKM unterstützt die Beratungsstelle kostenlos und vertraulich. Nehmen Sie am besten telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf, schildern Sie knapp, dass eine Kontopfändung vorliegt und fragen Sie, wie Sie einen Termin für eine P-Konto-Bescheinigung vereinbaren können. Der SKM führt auf seiner Beratungsseite außerdem Außen- beziehungsweise Nebenstellen in anderen Orten des Kreises auf; die aktuellen Kontaktwege und Beratungszeiten sollten Sie dort unmittelbar vor dem Besuch prüfen: [SKM Rhein-Sieg-Kreis](https://caritas.erzbistum-koeln.de/rheinsieg-skm/unsere-hilfen/schuldnerberatung/).
Vorbereitung: Nachweise geordnet mitbringen
Als praktische Vorbereitung können Sie Ihren Ausweis, Bankverbindung und Schreiben zur Pfändung bereithalten. Legen Sie außerdem Nachweise zu den Umständen vor, die den höheren Schutz begründen sollen: zum Beispiel Belege zu unterhaltsberechtigten Kindern, Kindergeld oder einer anderen betreffenden Zahlung. Das ist eine hilfreiche Checkliste, keine abschließende gesetzliche Unterlagenliste; was im Einzelfall nötig ist, hängt von Leistung und Anspruch ab. Sortieren Sie Belege nach Absender und Zeitraum und fragen Sie, ob Kopien genügen. So kann die Beratungsstelle besser beurteilen, welcher Nachweis ausgestellt werden kann und ob noch Unterlagen fehlen.
Bankeinreichung und Grenzen im Blick behalten
Reichen Sie die fertige Bescheinigung zeitnah bei Ihrer Bank ein und bewahren Sie eine Kopie samt Eingangsbestätigung auf. Der Gesetzestext legt fest, dass ein Kreditinstitut eine unbefristete Bescheinigung zwei Jahre beachten muss; bei einer befristeten Bescheinigung gilt der dort angegebene Zeitraum. Prüfen Sie deshalb, ob ein Ablaufdatum vermerkt ist, und klären Sie frühzeitig, ob eine Aktualisierung erforderlich wird. Eine Bescheinigung ist kein pauschaler Schutz sämtlicher Einnahmen und ersetzt auch nicht die Einrichtung des P-Kontos. Wenn ein Sonderfall vorliegt oder der Betrag trotz Nachweisen nicht passend berücksichtigt wird, lassen Sie sich von einer qualifizierten Beratungsstelle zum nächsten Schritt beraten.