rheinsiegbriefRatgeberRechner

Opferhilfe nach einer Straftat: Beratung im Rhein-Sieg-Kreis

09.10.2026

Das bundesweite Opfer-Telefon des WEISSEN RINGS ist unter 116 006 anonym und kostenfrei täglich von 7 bis 22 Uhr erreichbar.

Erst einmal eine erreichbare Anlaufstelle finden

Nach einer Straftat muss nicht sofort jeder nächste Schritt feststehen. Ein erstes Gespräch kann dazu dienen, die drängendste Frage zu sortieren und passende Unterstützung zu finden. Die [WEISSER-RING-Außenstelle Rhein-Sieg](https://rhein-sieg-nrw-rheinland.weisser-ring.de/) ist ein lokaler Ansprechpartner für Opferhilfe. Das bundesweite Opfer-Telefon kann bei Bedarf an weitere Beratungsstellen oder Unterstützung im erreichbaren Umfeld verweisen. Man kann mit einer konkreten Frage beginnen, etwa: „Wer kann mich zum nächsten Termin begleiten?“

Kontakt per Telefon kann diskreter sein

Die Rhein-Sieg-Außenstelle nennt die Telefonnummer 02421/16622. Sie weist darauf hin, dass E-Mails in der Regel unverschlüsselt übertragen werden, und empfiehlt deshalb die telefonische Kontaktaufnahme. Wer dennoch schreiben möchte, sollte vorab überlegen, ob das verwendete E-Mail-Konto oder Gerät von anderen eingesehen werden kann. Es ist auch möglich, sich zunächst nur nach dem passenden Kontaktweg zu erkundigen und persönliche Einzelheiten erst im Gespräch mitzuteilen. Bei der telefonischen Anfrage kann man gleich den Wohnort nennen und fragen, welche Anlaufstelle zuständig ist.

Spezialisierte Hilfe für Kinder und Jugendliche

Geht es um sexualisierte Gewalt gegen ein Kind oder einen Jugendlichen, bietet die [Fachstelle des Rhein-Sieg-Kreises](https://www.rhein-sieg-kreis.de/gesundheit-soziales/kinder-jugendliche/fachstelle-gegen-sexualisierte-gewalt-gegen-kinder-und-jugendliche/index.php) Beratung und Unterstützung für Betroffene, Bezugspersonen und Fachkräfte. Die Hotline 02241 13-3050 ist zu festen Telefonzeiten besetzt: montags von 14 bis 15.30 Uhr, dienstags von 9.15 bis 10.45 Uhr, mittwochs von 15.30 bis 17 Uhr sowie donnerstags und freitags von 9.15 bis 10.45 Uhr. Außerhalb dieser Zeit können Nachrichten auf dem Anrufbeantworter hinterlassen werden. Das Angebot ist auf diese Zielgruppe spezialisiert; bei anderen Straftaten ist eine allgemeine Opferberatungsstelle der passendere erste Schritt.

Beratung, Prozessbegleitung und Rechtsbeistand unterscheiden

Opferhilfe kann emotionale und praktische Orientierung geben, während Fragen zu konkreten Rechten im Einzelfall rechtliche Beratung erfordern können. Die [NRW-Justiz](https://www.justiz.nrw.de/BS/opferschutz/allgemeine_informationen) führt psychosoziale Prozessbegleitung als eigenes Opferschutzangebot auf. Diese Begleitung ist nicht mit anwaltlicher Vertretung gleichzusetzen; ob sie in einer konkreten Situation beantragt oder beigeordnet werden kann, sollte mit einer qualifizierten Beratungsstelle, einer Anwältin oder einem Anwalt geklärt werden. Auch bei Fragen zu Anzeige, Nebenklage oder Entschädigung ist die individuelle Prüfung wichtig.

Ein kleiner nächster Schritt genügt

Praktisch kann es helfen, eine Telefonnummer aufzuschreiben, einen sicheren Zeitpunkt für den Anruf zu wählen und vorab nur zwei Fragen zu notieren: Was belastet gerade am meisten, und welche Hilfe wird als Nächstes gebraucht? Wer für eine betroffene Person anruft, kann zunächst allgemein nach passenden Anlaufstellen fragen. Bei akuter Gefahr ist eine Beratungsstelle kein Notruf-Ersatz; dann sollte unmittelbar der zuständige Notruf gewählt werden.

Quellen

  1. Rhein-Sieg-Kreis
  2. WEISSER RING, Außenstelle Rhein-Sieg
  3. WEISSER RING e. V.
  4. Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen