Notruf oder Bereitschaftsdienst: Orientierung für Haushalte im Rhein-Sieg-Kreis
08.10.2026
Bei möglicher Lebensgefahr ist 112 die richtige Nummer. Für dringende, nicht lebensbedrohliche Beschwerden außerhalb der Praxiszeiten ist 116117 zuständig; leichte Beschwerden können oft bis zum nächsten Werktag warten.
Die entscheidende Frage: besteht Lebensgefahr?
Wenn Sie eine lebensbedrohliche Situation vermuten oder bleibende Schäden nicht ausschließen können, wählen Sie 112. Beispiele auf der Gesundheitsinformation des Bundes sind Bewusstlosigkeit, plötzlich auftretende Lähmungen oder Sprachstörungen und starke Schmerzen. Starker Brustschmerz zusammen mit Atemnot und kaltem Schweiß wird dort als mögliches Herzinfarktzeichen genannt. Das sind Orientierungspunkte, keine Selbstdiagnose: Im Zweifel über eine mögliche Lebensgefahr gilt der Notruf. Die [Informationen zu Notfallnummern von gesund.bund.de](https://gesund.bund.de/notfallnummern) führen weitere Beispiele auf. Im Gespräch mit der Leitstelle nennen Sie zuerst, wo Hilfe gebraucht wird, was passiert ist und wie es der betroffenen Person geht. Bleiben Sie für Rückfragen erreichbar. Diese knappe Vorbereitung soll den Anruf nicht verzögern: Bei akuter Gefahr sofort 112 wählen.
Wann 116117 passt
Die 116117 ist für dringende Beschwerden gedacht, die nicht lebensbedrohlich sind, aber nicht bis zur nächsten regulären Sprechstunde warten sollten. Der Patientenservice ist rund um die Uhr erreichbar. Am Telefon schildern Sie die Beschwerden; speziell geschulte Mitarbeitende helfen, die passende Anlaufstelle zu finden. Das kann eine Bereitschaftspraxis sein. Welche Möglichkeit im konkreten Fall passt, wird anhand der geschilderten Lage eingeschätzt. Beispiel: Am Sonntagabend treten starke Hals- oder Ohrenschmerzen auf, ohne dass die Person lebensbedrohlich krank wirkt. Das ist eher ein Anlass, 116117 anzurufen und das weitere Vorgehen zu klären, als ohne Rücksprache eine Notaufnahme anzusteuern. Die [KBV-Seite zum Bereitschaftsdienst](https://www.116117.de/de/haeufige-fragen.php) erläutert die Grenze zu 112; die [Startseite der 116117](https://www.116117.de/de/index.php?page=kontakt) verweist in lebensbedrohlichen Fällen ausdrücklich auf den Rettungsdienst.
Wenn Beschwerden warten können
Nicht jede Erkrankung außerhalb der Sprechzeiten ist ein Bereitschaftsfall. Die 116117 nennt eine leichte Erkältung, die man selbst einordnen kann und bei der Hausmittel oder Medikamente vorerst helfen, als Beispiel für Beschwerden, mit denen man besser bis zum nächsten Werktag und zum Besuch einer allgemeinmedizinischen Praxis wartet. Umgekehrt sollte man anhaltende oder deutlich zunehmende Beschwerden nicht allein deshalb vertagen, weil die Hausarztpraxis geschlossen ist. Die Einordnung hängt von der tatsächlichen Situation ab; wenn unklar ist, ob Beschwerden bis zur nächsten Sprechzeit warten können, kann die 116117 beraten.
Praktische Orientierung im Rhein-Sieg-Kreis
Für Haushalte im Rhein-Sieg-Kreis gilt dieselbe Grundentscheidung: 112 bei möglicher Lebensgefahr, 116117 bei dringendem, nicht lebensbedrohlichem ärztlichem Bedarf außerhalb der Praxiszeiten. Die 116117 ist eine bundesweite Rufnummer und rund um die Uhr erreichbar; halten Sie beim Anruf am besten den genauen Aufenthaltsort bereit, besonders wenn Sie für ein Familienmitglied an einem anderen Ort anrufen. Schildern Sie knapp, wann die Beschwerden begonnen haben, was sich verändert hat und welche Warnzeichen vorliegen. So kann die zuständige Stelle das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Bereitschaftspraxen und ihre jeweiligen Öffnungszeiten können sich unterscheiden. Suchen Sie die passende Anlaufstelle deshalb aktuell über die [Bereitschaftspraxen-Suche der 116117](https://bereitschaftspraxen.116117.de/), statt sich auf ältere Ortslisten zu verlassen. Zahnschmerzen gehören nicht zum ärztlichen Bereitschaftsdienst; bei akuten zahnmedizinischen Problemen ist der zahnärztliche Bereitschaftsdienst der jeweiligen Region zuständig. Bei einem gleichzeitigen lebensbedrohlichen Zustand gilt weiterhin: 112.
Merksatz für den Kühlschrank
**112** bei Lebensgefahr oder wenn schwere bleibende Schäden möglich erscheinen. **116117** bei dringenden, nicht lebensbedrohlichen Beschwerden, die nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten können. **Hausarztpraxis am nächsten Werktag**, wenn leichte Beschwerden bis dahin vertretbar warten können. Diese Orientierung ersetzt keine Untersuchung und keine individuelle medizinische Einschätzung; bei möglicher Lebensgefahr nicht abwarten, sondern 112 wählen.