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Neu aus dem Ausland an eine Rhein-Sieg-Schule: Erstberatung und Sprachförderung

09.10.2026

Wer mit einem schulpflichtigen Kind neu in den Rhein-Sieg-Kreis zieht, kann sich an die Fachberatung Integration des Schulamts wenden. Der genaue Anmeldeweg hängt auch vom Wohnort und Alter ab; in NRW wird Deutschförderung je nach Schule unterschiedlich organisiert.

Erstberatung: beim Schulamt anfangen

Ein sinnvoller erster Schritt ist die Fachberatung Integration des Schulamts für den Rhein-Sieg-Kreis. Der Kreis nennt die Information und Beratung neu zugewanderter Familien zu schulischen Fragen und Perspektiven der Schullaufbahn ausdrücklich als Aufgabe. Bei Anspruch auf Erstförderung kann die Fachberatung bei Bedarf auch einen Schulplatz vermitteln; das ist keine pauschale Zusage eines Platzes an einer bestimmten Wunschschule. Erreichbar ist die Fachberatung unter 02241 13-3235. [Rhein-Sieg-Kreis: Ansprechpersonen zur schulischen Integration](https://www.rhein-sieg-kreis.de/micosites/integrationsportal/ansprechpersonen/schulische-integration.php).

Anmeldung: Wohnort und Alter mitdenken

Der konkrete Ablauf kann sich je nach Kommune und Altersgruppe unterscheiden. Als örtliches Beispiel nennt die Stadt Sankt Augustin Internationale Vorbereitungsklassen (IVK) für Kinder ohne Deutschkenntnisse. Sobald ausreichende Deutschkenntnisse erworben wurden, können Schülerinnen und Schüler nach den städtischen Angaben in Regelklassen einmünden. Für Jugendliche ab 16 Jahren regelt laut Stadt das Schulamt des Rhein-Sieg-Kreises den Schulbesuch. Diese Hinweise gelten als Beispiel für Sankt Augustin, nicht automatisch für jede Stadt und Gemeinde im Kreis. [Stadt Sankt Augustin: Schule](https://www.sankt-augustin.de/familie-soziales/integration/schule/).

Deutschförderung ist nicht gleich ein eigener Bildungsgang

Für allgemeinbildende Schulen in NRW sieht der geltende Erlass drei Organisationsformen der Deutschförderung vor: vollständige Teilnahme am Regelunterricht mit Förderung dort, eine Kombination aus eigener Lerngruppe und Regelunterricht oder zunächst eine eigene Lerngruppe. Die Wahl der Form bedeutet noch nicht, dass das Kind bereits einem Bildungsgang der besuchten Schulform zugeordnet ist. Das hilft, zwei Entscheidungen auseinanderzuhalten: Zuerst wird eine Schule aufgenommen und Förderung organisiert; die spätere Zuordnung zu einem passenden Bildungsgang ist ein eigener Schritt. [BASS NRW, Erlass zur Integration und Deutschförderung](https://bass.schule.nrw/18431.htm).

Übergang nach Lernentwicklung planen

Die Deutschförderung ist zunächst von der Zuordnung zu einem Bildungsgang zu unterscheiden; die Aufnahme an einer Schule bedeutet laut Erlass noch keine solche Zuordnung. Bei der späteren Zuordnung soll der individuelle Lernstand berücksichtigt werden. Fragen Sie im Gespräch, wie die Schule den Lernfortschritt beobachtet, wann sie den nächsten Schritt prüft und welche Unterstützung nach dem Wechsel in den Bildungsgang weiterläuft. [BASS NRW, Zuordnung zum Bildungsgang](https://bass.schule.nrw/18431.htm).

Was Familien fürs Gespräch vorbereiten können

Hilfreich ist, die bisherigen Schulen, besuchten Jahrgänge und bereits erlernten Fächer zu notieren – auch dann, wenn Zeugnisse fehlen oder noch nicht übersetzt sind. Ergänzen Sie die Sprachen, in denen das Kind liest und schreibt, sowie besondere Interessen oder Unterstützungsbedarfe. Das ist eine praktische Vorbereitung, keine vom Kreis veröffentlichte Pflichtunterlagenliste. Bitten Sie die Beratung, den nächsten konkreten Schritt für Ihre Kommune zu benennen: zuständige Anmeldestelle, erforderliche Dokumente, Schulplatzsuche und Ansprechperson an der aufnehmenden Schule. So bleiben schulische Vorerfahrung und Sprachförderung gemeinsam im Blick, statt die Schulwahl allein an Deutschkenntnissen festzumachen.

Quellen

  1. Rhein-Sieg-Kreis
  2. Stadt Sankt Augustin
  3. Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen / BASS NRW