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Mietinserate im Rhein-Sieg-Kreis: Betrugszeichen vor der Besichtigung erkennen

08.10.2026

Ein auffällig günstiges Angebot ist kein Beweis für Betrug, aber Anlass zum Prüfen. So gleichen Sie Angaben ab, stoppen Zahlungsdruck und reagieren, falls Geld oder Ausweisdaten verlangt werden.

Erst prüfen, dann Kontakt aufnehmen

Wer im Rhein-Sieg-Kreis nach einer Wohnung sucht, kennt den Reflex: Ein bezahlbares Inserat schnell anschreiben, bevor es jemand anderes tut. Gerade bei Zeitdruck lohnt ein kurzer Gegencheck. Ein Preis, der deutlich unter vergleichbaren Angeboten liegt, ist ein Warnsignal, aber kein Beweis für eine Fälschung. Vergleichen Sie deshalb ähnliche Wohnungen in derselben Gemeinde und achten Sie auf das Gesamtbild: Passen Lage, Größe, Ausstattung und Mietpreis zusammen? Die Verbraucherzentrale zählt ungewöhnlich niedrige Mieten zu möglichen Hinweisen auf Fake-Anzeigen. Suchen Sie außerdem eine markante Satzfolge oder die Überschrift des Inserats online. Ein Treffer allein beweist noch nichts, kann aber zeigen, dass Text oder Bilder in anderen Anzeigen auftauchen.

Text, Fotos und Kontaktangaben abgleichen

Prüfen Sie, ob die Fotos tatsächlich zu den beschriebenen Räumen passen: Wird ein Balkon genannt, ist aber keiner zu sehen? Tauchen auffällige Möbel, Ausblicke oder Bildausschnitte auch in anderen Angeboten auf? Suchen Sie eine prägnante Textstelle und die Überschrift in einer Suchmaschine. Ein nahezu identischer Text mit anderer Adresse oder anderem Kontakt ist Anlass für Rückfragen. Kopierte Formulierungen oder Bilder allein beweisen keinen Betrug. Bitten Sie um klare Antworten: Wer vermietet, wer wird den Besichtigungstermin wahrnehmen, welche Miete ist kalt und warm angesetzt, und an welcher Adresse liegt die Wohnung? Ein Impressum kann ein Anhaltspunkt sein, ist aber keine Echtheitsgarantie: Die Verbraucherzentrale warnt, dass selbst vollständige Angaben gefälscht sein können. Rufen Sie eine Telefonnummer über einen unabhängig gefundenen Kontaktweg zurück, statt nur einem zugesandten Link zu folgen.

Besichtigung ist kein Grund für Gebühren

Eine konkrete Besichtigung sollte vor Ort oder über einen nachvollziehbaren, direkt begleiteten Termin möglich sein. Vorsicht ist angebracht, wenn eine angebliche Vermieterin im Ausland sein will, den Schlüssel per Kurier verspricht und dafür Kaution oder erste Miete verlangt. Die Polizei beschreibt solche Vorauszahlungsforderungen bei Wohnungsangeboten; Gebühren für einen Besichtigungstermin nennt sie ebenfalls als Betrugsmasche. Zahlen Sie unbekannten Anbietern nicht vorab, weder für einen Termin noch für Schlüsselversand oder eine Reservierung. Das gilt auch dann, wenn eine Nachricht freundlich klingt oder behauptet, andere Interessenten stünden bereits bereit. [Polizei-Beratung: Vorkassebetrug](https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/sicher-handeln/onlinebetrug-maschen/vorkassebetrug/) und [Polizei-Beratung: Scamming](https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/scamming/) beschreiben diese Warnzeichen.

Ein Beispiel für den schnellen Plausibilitätscheck

Angenommen, ein Inserat bietet eine großzügige Wohnung in einer gefragten Lage ungewöhnlich günstig an. Der Kontakt erklärt, er sei nicht in Deutschland, könne deshalb keine Besichtigung ermöglichen und schicke nach Überweisung der Kaution den Schlüssel. Das ist kein Detail, das man später klären sollte: Der Preis ist auffällig, eine Besichtigung wird umgangen und die Zahlung vorab verlangt. Laut Polizei kann die beworbene Wohnung in solchen Fällen sogar nicht existieren oder einem anderen Eigentümer gehören. Brechen Sie den Zahlungsprozess ab, bitten Sie um eine Besichtigung mit überprüfbarer Ansprechperson und suchen Sie nicht weiter über den vom Kontakt vorgegebenen Zahlungs- oder Vermittlungsweg. Eine seriöse Antwort auf Rückfragen sollte ohne Geldforderung und künstliche Eile möglich sein.

Wenn bereits Geld oder Daten übermittelt wurden

Haben Sie bereits überwiesen, wenden Sie sich sofort an Ihre Bank oder den Zahlungsanbieter und fragen Sie, ob sich die Zahlung noch stoppen oder zurückholen lässt. Eine Rückbuchung ist nicht garantiert. Sichern Sie Inserat, Nachrichten, E-Mails, Kontodaten und Zahlungsbelege, bevor der Kontakt oder das Angebot verschwindet. Erstatten Sie bei einem finanziellen Schaden Anzeige bei der Polizei und melden Sie das Inserat beim betroffenen Portal. Haben Sie eine Ausweiskopie verschickt, bewahren Sie auch diesen Schriftwechsel auf und seien Sie aufmerksam, falls Ihre Daten später in anderen Angeboten auftauchen. Bis Identität, Wohnung und Zahlungsgrund nachvollziehbar geprüft sind, bleibt das Geld bei Ihnen.

Quellen

  1. Verbraucherzentrale
  2. Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
  3. Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes