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LRS in Lohmar: passende Lernförderung finden

09.10.2026

Wenn Lesen und Schreiben dauerhaft schwerfallen, helfen ein abgestimmtes Gespräch mit der Schule und bei Bedarf die Schulpsychologische Beratungsstelle. Für bestimmte Familien kann ergänzende Lernförderung über das Bildungs- und Teilhabepaket infrage kommen; die Stadt Lohmar nennt dafür klare Voraussetzungen und den Antrag beim Sozialamt.

Erst beobachten, dann gemeinsam sortieren

Wenn ein Kind beim Vorlesen stockt, Wörter auslässt oder beim Schreiben dieselben Fehler immer wieder macht, kann das für Eltern belastend sein. Einzelne Fehler beweisen für sich genommen jedoch keine LRS. Sinnvoller ist, Beispiele über einige Wochen zu sammeln: Welche Aufgaben fallen schwer, in welchen Situationen gelingt es besser, und was hat die Lehrkraft bereits ausprobiert? Der NRW-Erlass sieht besondere schulische Förderung bei Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben vor. Seine Logik ist nicht, nur eine schlechte Note zu betrachten: Die Analyse soll die Lernsituation einordnen. Nehmen Sie deshalb Hefte oder konkrete Aufgaben mit in ein Gespräch mit der Klassen- oder Deutschlehrkraft und bitten Sie um eine Einschätzung der nächsten Lernschritte.

Ein Förderplan sollte im Alltag umsetzbar sein

Fragen Sie nach einem überschaubaren Ziel statt nach einem pauschalen Versprechen, etwa: „Welche Art von Text kann mein Kind am Ende flüssiger lesen?“ oder „Welche Rechtschreibregel üben wir zuerst?“ Der Erlass hält einen möglichst frühen Förderbeginn und eine passende Abstimmung auf das Kind für günstig. Er empfiehlt außerdem, Zweck und Teilziele mit dem Kind zu besprechen und Fortschritte rückzumelden. Für zu Hause heißt das nicht, jeden Abend lange Diktate anzusetzen. Besser ist, mit der Lehrkraft abzusprechen, welche kurze Übung sinnvoll ist und woran Sie erkennen, ob sie hilft. Wenn nach angemessener Zeit kein Fortschritt sichtbar ist, bringen Sie Beobachtungen zurück in die Abstimmung, statt die Übungsmenge einfach zu erhöhen.

Beratung vor Ort in Lohmar

Wenn Eltern und Schule zusätzliche Unterstützung beim Sortieren der Fragen brauchen, ist die Schulpsychologische Beratungsstelle des Rhein-Sieg-Kreises eine lokale Anlaufstelle. Sie nennt Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Schreibens als Beratungsanlass und bietet schulpsychologische Diagnostik an. Das ist ein möglicher nächster Schritt, keine Verpflichtung und kein Ersatz für die schulische Förderung. Laut Serviceportal sind die Angebote freiwillig, vertraulich und kostenfrei. Die Stadt Lohmar nennt für die Beratungsstelle die Telefonnummer 02241 13-2366. Die aktuellen Telefonzeiten und Kontaktdaten sollten Familien vor einer Kontaktaufnahme auf der [Service-Seite der Stadt Lohmar](https://service.lohmar.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9079/show) prüfen.

Wann Lernförderung über Bildung und Teilhabe infrage kommt

Zusätzliche Lernhilfe kann auch eine Kostenfrage sein. Die Stadt Lohmar beschreibt für Lernförderung im Bildungs- und Teilhabepaket bestimmte Voraussetzungen: Das Erreichen wesentlicher Lernziele muss gefährdet sein, die Förderung muss geeignet und zusätzlich erforderlich sein, und passende schulische Angebote dürfen nicht bestehen. Die Stadt nennt außerdem Grenzen, etwa wenn die Gefährdung auf selbst verschuldete Fehlzeiten oder Fehlverhalten zurückgeht. Daraus folgt: Ein LRS-Hinweis allein bedeutet nicht automatisch, dass BuT-Lernförderung bewilligt wird. Für den Antrag beim Sozialamt ist eine Bescheinigung der Schule über die Notwendigkeit beizulegen. Wird die Leistung bewilligt, gibt es eine Kostenzusage für den Anbieter, der anschließend direkt mit dem Sozialamt abrechnet. Anforderungen und Formulare finden Sie auf der [Lohmarer Seite zur Lernförderung](https://www.lohmar.de/raum-fuer-jung-und-alt-gesellschaft-und-soziales/soziales/bildungs-und-teilhabepaket/lernfoerderung/).

Ein guter nächster Schritt

Schreiben Sie zunächst drei konkrete Beobachtungen auf und vereinbaren Sie ein Gespräch mit der Schule. Fragen Sie, welche Förderung bereits läuft, welches Teilziel als Nächstes verfolgt wird und wann gemeinsam geprüft werden soll, ob sie wirkt. Bei offenen Fragen zu Lesen und Schreiben können Eltern zusätzlich die Schulpsychologische Beratungsstelle kontaktieren. Soll eine ergänzende Lernförderung finanziell unterstützt werden, klären Sie parallel mit der Schule, ob sie die erforderliche Bescheinigung ausstellen kann, und reichen Sie den Antrag beim Sozialamt ein. Diese Wege haben unterschiedliche Aufgaben: Die Schule organisiert Förderung im Unterricht, die Beratungsstelle unterstützt beim Klären schulischer Fragen, und die Stadt entscheidet über die beantragte Leistung.

Quellen

  1. Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, BASS
  2. Stadt Lohmar, Serviceportal (Schulpsychologische Beratungsstelle des Rhein-Sieg-Kreises)
  3. Stadt Lohmar