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Landschaftsplan im Rhein-Sieg-Kreis lesen: So finden Sie Schutzfestsetzungen für Ihren Ort

09.10.2026

Der Rhein-Sieg-Kreis verknüpft die Landschaftsplanung mit thematischen GeoPortal-Karten und veröffentlicht Satzungstexte samt Entwicklungs- und Festsetzungskarten. Am Beispiel Alfter zeigt sich, warum Ort, Planstand und Text zusammengehören.

Erst den richtigen Plan bestimmen

Beginnen Sie nicht mit dem ersten Suchtreffer für eine Schutzfläche, sondern mit der Frage: Welcher Landschaftsplan deckt meinen Ort ab? Auf der Seite „Landschaftsplanung“ des Rhein-Sieg-Kreises sind die Einzelpläne aufgeführt; die dortigen Planlinks führen ins GeoPortal. Ein konkretes Beispiel für den aktuellen Planstand: Landschaftsplan Nr. 3 „Alfter“ trat am 26. März 2026 in Kraft. Das ist relevant, weil ein Kartenentwurf oder eine ältere Satzungsfassung nicht automatisch den geltenden Stand wiedergibt. Öffnen Sie daher die Kreisübersicht und wählen Sie den Plan für Ihre Kommune – nicht bloß eine Karte mit passendem Ortsnamen. [Landschaftsplanung des Rhein-Sieg-Kreises](https://www.rhein-sieg-kreis.de/mobilitaet-umwelt/natur-energie/landschaftsplanung/landschaftsplanung-artikel.php) nennt Planstatus und Verweise; die [Planseite Alfter](https://www.rhein-sieg-kreis.de/mobilitaet-umwelt/natur-energie/landschaftsplanung/landschaftsplan-3-alfter-update-maerz-2026_47534.php) bestätigt den Inkrafttretenszeitpunkt.

Adresse verorten – aber den Geltungsbereich mitprüfen

Im GeoPortal lassen sich digitale Karten im Browser anzeigen; der Kreis beschreibt außerdem Ausdrucke und Daten-Download beziehungsweise -Anforderung. Zoomen Sie auf die fragliche Adresse oder Fläche und orientieren Sie sich an Straßen, Gewässern und Flurstücken der Hintergrundkarte. Die thematischen Landschaftsplan-Karten sind laut Kreis bis zum Maßstab 1:2.000 verfügbar. Ein genauer Zoom ist hilfreich, ersetzt aber nicht die Prüfung der Grenze: Landschaftspläne gelten grundsätzlich in der freien Landschaft außerhalb geschlossener Bebauung. Beim Alfterer Plan gibt es ausdrücklich auch einzelne Flächen, die in Bebauungsplänen als Grün- oder land- und forstwirtschaftliche Flächen festgesetzt sind. Deshalb lässt sich der Geltungsbereich nicht allein aus der Faustregel „innerhalb des Orts ist kein Landschaftsplan“ ableiten. [GeoPortal-Informationen des Kreises](https://www.rhein-sieg-kreis.de/mobilitaet-umwelt/bauen-wohnen/geoinfos-und-karten-oberseite/inhaltsseiten/geoportal.php) erklären den Karten-Zugang; die [Alfter-Seite](https://www.rhein-sieg-kreis.de/mobilitaet-umwelt/natur-energie/landschaftsplanung/landschaftsplan-3-alfter-update-maerz-2026_47534.php) beschreibt den besonderen Umfang dieses Plans.

Kartenzeichen nicht mit der Regel verwechseln

Eine farbige Fläche oder ein Symbol ist zunächst ein Wegweiser, nicht die vollständige Antwort auf die Frage, was Sie dort tun dürfen. Lesen Sie die Legende, notieren Sie die Kennung der Festsetzung und suchen Sie dieselbe Nummer im Textteil. Dort stehen die Regelungen und gegebenenfalls Ausnahmen oder nähere Bedingungen. Der Kreis beschreibt den Landschaftsplan als Textteil und Entwicklungs- sowie Festsetzungskarte; beim Alfterer Plan sind zusätzlich eine Anlagekarte und zwei Textteile veröffentlicht. Entwicklungsziele erklären die planerische Richtung, während die Festsetzungskarte die verbindlichen Festsetzungen räumlich zeigt. Ein Kartenbild allein kann deshalb die Wirkung oder Reichweite einer Kennziffer nicht zuverlässig erläutern. [Landschaftsplanung](https://www.rhein-sieg-kreis.de/mobilitaet-umwelt/natur-energie/landschaftsplanung/landschaftsplanung-artikel.php) erklärt die Bestandteile; die [öffentliche Bekanntmachung zu LP 3](https://www.rhein-sieg-kreis.de/verwaltung-politik/verwaltung/Oeffentliche_Bekanntmachungen/2026_03_26_aufstellung_lp-3_alfter.php) führt die verfügbaren Text- und Kartenunterlagen auf.

Schutzfestsetzung auf die eigene Frage beziehen

Formulieren Sie vor der Textsuche die konkrete Handlung: etwa eine Einfriedung errichten, einen Baum entfernen, eine Zufahrt anlegen oder eine Fläche anders nutzen. Vergleichen Sie anschließend die Kennung in der Karte mit dem einschlägigen Abschnitt des Textes und prüfen Sie, ob dort ein Verbot, eine Ausnahme oder eine Genehmigungsvoraussetzung geregelt ist. Das ist der praktische Unterschied zwischen „Fläche liegt in einem Schutzgebiet“ und „diese geplante Handlung ist unzulässig“: Erst Plantext und konkrete Tätigkeit zusammen beantworten die zweite Frage. Der Landschaftsplan des Kreises setzt Schutzgebiete und -objekte fest und bestimmt, welche Aktivitäten und Maßnahmen dort zulässig sind; er ist also ein wichtiger Prüfschritt, kein pauschaler Bescheid über jedes Vorhaben.

Stand, Grenzen und Rückfragen

Prüfen Sie stets, ob Sie eine rechtskräftige Satzung oder einen Entwurf geöffnet haben, und behalten Sie den Abruf- beziehungsweise Bekanntmachungsstand im Blick. Beim Beispiel Alfter ist die Bekanntmachung vom 26. März 2026 maßgeblich für das Inkrafttreten; die veröffentlichte Bekanntmachung stellt Text und Karten bereit. Für einen anderen Ort kann der Bearbeitungsstand abweichen, und laut Kreis gibt es im Rhein-Sieg-Kreis auch Gebiete ohne rechtskräftigen Landschaftsplan. Ebenso entscheidet eine Online-Karte nicht automatisch über ein konkretes Vorhaben: Grenzverlauf, Textregel und gegebenenfalls weitere Fach- oder Genehmigungsfragen können eine fachliche Auskunft nötig machen. Wenn Lage oder Kennziffer unklar bleiben, nutzen Sie die angegebene Planseite und wenden Sie sich an die zuständige Landschaftsplanung des Kreises, statt aus einer Bildschirmdarstellung eine verbindliche Einzelfallentscheidung abzuleiten.

Quellen

  1. Rhein-Sieg-Kreis
  2. Rhein-Sieg-Kreis
  3. Rhein-Sieg-Kreis
  4. Rhein-Sieg-Kreis