Kreisarchiv Rhein-Sieg-Kreis: Recherche und Besuch vorbereiten
09.10.2026
Wer das Kreisarchiv nutzen möchte, sollte zuerst klären, welche Verwaltungsebene und welchen Zeitraum die Frage betrifft. Eine präzise Anfrage, ein Blick in die Online-Findmittel und realistische Erwartungen an Überlieferung und Einsichtnahme machen den Archivbesuch planbarer.
Mit einer Frage statt mit einem Schlagwort beginnen
Ein Archivbesuch wird ergiebiger, wenn die Recherche nicht mit „Geschichte meines Ortes“ beginnt, sondern mit einer überprüfbaren Frage: Was möchte ich herausfinden, über welchen Ort oder Vorgang, in welchem Zeitraum und aus wessen Perspektive? Ein Beispiel wäre: „Wie veränderte sich die kommunale Versorgung in [Ort] zwischen 1918 und 1933?“ Der Zeitraum ist wichtig, weil die Bestände des Kreisarchivs ihren Schwerpunkt im 19. und 20. Jahrhundert haben. Das ist eine Orientierung, keine Zusage, dass zu jedem Thema oder Jahr eine Akte vorhanden ist. Das Archiv übernimmt nur einen Teil der Unterlagen aus der Verwaltung dauerhaft; fehlende Treffer sind deshalb nicht automatisch ein Hinweis darauf, dass ein Vorgang nie stattgefunden hat. [Bestandsinformationen des Archivportals NRW](https://www.archive.nrw.de/archiv-u-wiss-bibliothek-des-rhein-sieg-kreises) und [Informationen des Rhein-Sieg-Kreises](https://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/produkte/Amt_17/Kreisarchiv.php) erläutern Herkunft und Auswahl der Überlieferung.
Zuständigkeit und mögliche Quellengattungen eingrenzen
Notieren Sie neben dem Ort auch die zuständige Ebene: Geht es um Entscheidungen des Kreises oder um einen Vorgang der Stadt beziehungsweise Gemeinde? Der Bestand eines Kreisarchivs dokumentiert vor allem die Kreisverwaltung und ihre Vorgänger; für kommunale Einzelvorgänge kann das jeweilige Stadt- oder Gemeindearchiv näherliegen. Besonders bei Familienrecherchen ist diese Abgrenzung nützlich: Personenstands- und Melderegister liegen nach den Hinweisen des Archivportals in den jeweiligen Stadt- und Gemeindearchiven, nicht beim Kreisarchiv. Für andere Themen lohnt ein weiter Suchbegriff als Aktenbetreff: Das Kreisarchiv sammelt auch Materialien zur Kreisgeschichte, etwa Zeitungen, Flugblätter, Fotos und historische Ansichtskarten. Fragen Sie also nicht nur nach „Akte X“, sondern auch, ob andere Quellengattungen oder ein passender Bestand in Betracht kommen.
Online recherchieren und Anfrage verwertbar machen
Nutzen Sie die Suchmöglichkeiten des [Archivportals NRW](https://www.archive.nrw.de/archiv-u-wiss-bibliothek-des-rhein-sieg-kreises), um mit Ortsnamen, früheren Verwaltungsbezeichnungen, Personen- oder Sachbegriffen zu beginnen. Ein Treffer kann Ihnen Hinweise auf einen Bestand oder eine Verzeichnungseinheit geben; ein Suchbegriff ohne Treffer beweist jedoch nicht, dass es überhaupt keine Quelle gibt. Schreiben Sie dem Archiv vor der Anreise und beschreiben Sie die Frage so konkret wie möglich. Hilfreiche Angaben sind: heutiger und historischer Ortsname, ungefähre Jahresgrenzen, beteiligte Behörde oder Person, Anlass der Recherche und was Sie bereits geprüft haben. Nennen Sie gefundene Titel oder Signaturen, falls verfügbar. So kann das Archiv gezielter einschätzen, ob mögliche Quellen vorhanden sind und welche nächsten Schritte sinnvoll sind. Die Benutzungsordnung verlangt einen schriftlichen Antrag und eine möglichst genaue Beschreibung des Recherchegegenstands; die Nutzung erfolgt in der Regel durch persönliche Einsichtnahme.
Besuch, Erwartungen und Kosten vorab klären
Planen Sie den Lesesaalbesuch erst, wenn die Anfrage und gegebenenfalls die Benutzungsgenehmigung geklärt sind. Fragen Sie zugleich nach Öffnungszeiten, Bereitstellung möglicher Archivalien und aktuellen Benutzungsbedingungen; ältere oder sensible Unterlagen können Beschränkungen unterliegen, und die Einsichtnahme ist nicht in jedem Fall möglich. Die Benutzung im Lesesaal ist laut Kreisarchiv entgeltfrei. Das ist von einer schriftlichen Recherche durch Mitarbeitende zu unterscheiden: Nach der seit 1. April 2026 geltenden Gebührensatzung kosten schriftliche Auskünfte, die Einsicht in Archivbestände, Findmittel oder Bibliotheksgut erfordern, 21 Euro je angefangene Viertelstunde. Kopien, Reproduktionen oder weitere Leistungen können ebenfalls Kosten auslösen. Klären Sie deshalb vor einer umfangreicheren Anfrage, welche Leistung gewünscht ist und mit welchem Aufwand zu rechnen ist. Die konkreten Regeln und Gebühren können sich ändern; prüfen Sie sie am Tag der Kontaktaufnahme in den offiziellen Informationen.