Kommunale Wahlergebnisse im Rhein-Sieg-Kreis fair vergleichen
08.10.2026
Wer kommunale Wahlergebnisse vergleichen will, sollte zuerst Wahlart, Gebietszuschnitt und Bezugsgröße klären. Ein Beispiel aus der Kreistagswahl 2025 zeigt, wie sich Wahlbeteiligung und Stimmenanteile unterscheiden – und warum Kreiswahlbezirke nicht immer einer einzelnen Kommune entsprechen.
Erst die passende Wahl vergleichen
Ein Ergebnis ist nur aussagekräftig, wenn dieselbe Wahl und dieselbe Ebene betrachtet werden. Bei den Kommunalwahlen im September 2025 standen Kreistag und Landrat auf Kreisebene neben den Wahlen zu Bürgermeistern und Räten in den Städten und Gemeinden. Das sind unterschiedliche Ämter und Vertretungen; ein Stimmenanteil bei der Kreistagswahl beantwortet daher eine andere Frage als ein Bürgermeisterresultat. Der Rhein-Sieg-Kreis bündelt auf seiner [Wahlenseite die Ergebnisse und Informationen zu den einzelnen Wahlarten](https://www.rhein-sieg-kreis.de/verwaltung-politik/politik/wahlen.php). Beim Zeitvergleich sollte man ebenfalls die konkrete Wahl benennen: Ergebnis einer Ratswahl nicht mit einer Kreistagswahl gleichsetzen, auch wenn beide am selben Wahltag stattfanden.
Gebietszuschnitte prüfen, bevor man Karten liest
Auch geografisch sind Ergebniszeilen nicht automatisch deckungsgleich. Für die Kreistagswahl legt der Kreis Kreiswahlbezirke aus Gemeindewahlbezirken fest. In der Bekanntmachung für 2025 besteht etwa der Kreiswahlbezirk Meckenheim II/Wachtberg aus Teilen beider Kommunen. Das macht die Kennzahl für diesen Bezirk nicht falsch, aber sie ist kein reines Meckenheimer oder Wachtberger Ergebnis. Die [amtliche Einteilung der Kreiswahlbezirke](https://www.rhein-sieg-kreis.de/verwaltung-politik/verwaltung/Oeffentliche_Bekanntmachungen/einteilung-kreisgebiet-wahlbezirke-2025.php) zeigt die Zuordnung im Detail. Wer Ergebnisse über mehrere Wahlperioden vergleicht, sollte die jeweilige Einteilung danebenlegen: Stimmen aus unterschiedlich zugeschnittenen Bezirken lassen sich nicht ohne Weiteres wie ein unveränderter Ortsteiltrend lesen.
Wahlbeteiligung: Zähler und Nenner offenlegen
Wahlbeteiligung ist der Anteil der Wählenden an den Wahlberechtigten. Die amtliche Ergebnisbekanntmachung zur Kreistagswahl 2025 nennt 297.625 Wählerinnen und Wähler bei 485.062 Wahlberechtigten. Rechnung: 297.625 geteilt durch 485.062, mal 100 ergibt rund 61,4 Prozent. So wird sichtbar, was hinter der Prozentzahl steckt. Für einen Vergleich sollte man dieselbe Wahlart und dieselbe Gebietsebene wählen und die absoluten Zahlen mitnotieren. Eine höhere Beteiligung in einem Bezirk bedeutet zunächst nur, dass dort ein größerer Anteil der Wahlberechtigten als Wählende erfasst ist; für sich allein erklärt sie weder die Gründe noch die politische Präferenz.
Stimmenanteil ist nicht Wahlbeteiligung
Parteianteile haben einen anderen Nenner als Wahlbeteiligungsquoten. Bei der Kreistagswahl 2025 standen 294.873 gültige Stimmen 2.752 ungültigen Stimmen gegenüber. Die CDU bekam 114.011 Stimmen; die Bekanntmachung weist dafür 38,66 Prozent aus. Das ist ein Anteil an den gültigen Stimmen, nicht an allen Wahlberechtigten. Beim Lesen von Tabellen deshalb auf die Bezeichnung der Spalte achten: „Wähler“ zählt Personen, „gültige Stimmen“ zählt Stimmen, die in die Verteilung eingehen. Ungültige Stimmen gehören zur Beschreibung des Wahlverlaufs, fließen aber nicht in den Parteienanteil an den gültigen Stimmen ein. Die [amtliche Feststellung des Kreistagswahlergebnisses](https://www.rhein-sieg-kreis.de/oeffentliche-bekanntmachungen/bekanntmachungen-wahlleitung/250923-Bekanntmachung-Ergebnis-Kreistagswahl.pdf) hält diese Größen getrennt fest.
Ein kurzer Vergleichscheck
Vor einer Aussage wie „Die Beteiligung ist gestiegen“ oder „Partei X ist stärker“ lohnt sich ein kurzer Check: Erstens dieselbe Wahlart und dieselbe Ebene auswählen. Zweitens Zeitraum und gegebenenfalls Stichwahl klar trennen. Drittens prüfen, ob Gemeinde-, Kreis- oder Stimmbezirke verglichen werden und ob Grenzen gleich geblieben sind. Viertens bei Beteiligung Wähler durch Wahlberechtigte teilen; bei Parteienanteilen Stimmen durch gültige Stimmen. Fünftens absolute Zahlen und Prozentwerte gemeinsam lesen. Für die Kreistagswahl 2025 sind die endgültigen Zahlen in der Bekanntmachung des Kreises dokumentiert; Zwischenstände aus dem Wahlabend sollten nicht mit einem festgestellten Endergebnis verwechselt werden. Damit bleibt der Vergleich nachvollziehbar, ohne aus bloßen Prozentunterschieden eine Ursache abzuleiten.