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Kindertickets im Rhein-Sieg-Kreis: Alter, Begleitung und aktuelle Tarife

09.10.2026

Für die passende Fahrkarte im Rhein-Sieg-Kreis zählen Alter, Schulbesuch und Strecke. Kinder bis fünf Jahre fahren kostenlos; auch noch nicht eingeschulte Sechsjährige sind von der Zahlung befreit. Kinder unter sechs ohne Schulbesuch müssen begleitet werden. Der vergünstigte Kindertarif gilt für Sechs- bis 14-Jährige; die veröffentlichte Preistabelle nennt je nach Preisstufe unterschiedliche Einzelfahrpreise.

Wann braucht ein Kind ein eigenes Kinderticket?

Für eine einzelne Fahrt im Rhein-Sieg-Kreis ist zuerst das Alter wichtig. Der [VRS-Tarif](https://www.vrs.de/tickets/ticketsortiment/einzelticket) sieht den ermäßigten Kindertarif für Sechs- bis 14-Jährige vor. Kinder bis einschließlich fünf Jahre fahren kostenfrei. Eine besondere Übergangsregel gilt für Vorschulkinder: Wer noch nicht zur Schule geht, fährt auch dann kostenlos, wenn das Kind bereits sechs Jahre alt ist. Damit sind der sechste Geburtstag und der Schulbeginn zwei verschiedene Prüfpunkte. Eltern sollten daher nicht allein anhand des Alters ein Ticket kaufen, sondern auch berücksichtigen, ob das Kind schon die Schule besucht. Sobald die Voraussetzungen für die Freifahrt nicht mehr greifen, ist für gelegentliche Fahrten in der Regel das Einzelticket für Kinder die naheliegende Tarifart. Die genaue Verbindung und Ticketart sollte vor dem Kauf dennoch geprüft werden.

Begleitung bei Kindern unter sechs

Kostenlos befördert zu werden bedeutet nicht automatisch, dass ein jüngeres Kind allein fahren darf. Die NRW-Beförderungsbedingungen verlangen für Kinder unter sechs, die noch keine Schule besuchen, eine Begleitperson. Als Begleitung kommt eine erwachsene Person oder ein anderes Kind infrage, sofern dieses mindestens sechs Jahre alt ist. Das ist eine konkrete Bedingung für diese Alters- und Schulgruppe, keine pauschale Begleitpflicht für alle Kinder im Kindertarif. Wer etwa mit einem Vorschulkind und einem älteren Geschwisterkind unterwegs ist, kann die Regel leicht übersehen: Ein Geschwisterkind ist nur dann die zulässige Begleitung, wenn es das Mindestalter erreicht hat. Für eine sichere Reise sollten Familien zusätzlich überlegen, ob das Kind die geplante Strecke und mögliche Umstiege bewältigen kann; diese praktische Einschätzung ersetzt die Beförderungsregel nicht.

Aktuelle Einzelfahrpreise: Preisstufe mitprüfen

Die VRS-Preistabelle für Kinder nennt fünf Werte: 1,30 Euro für die Kurzstrecke sowie 1,60 Euro, 1,80 Euro, 2,50 Euro und 6,30 Euro für die Preisstufen 1a, 1b, 2 und 3. Die Einzelticketseite weist den Preisstand 1. Juni 2026 aus. Es handelt sich um Preise je Kind und Einzelfahrt; ein Kinderticket ist nicht automatisch für beliebig viele Fahrten oder den ganzen Tag gültig. Für die konkrete Fahrt reicht es deshalb nicht, nur das Alter zu kennen: Die Preisstufe richtet sich nach der gewählten Strecke. Zum Beispiel kostet eine Fahrt in der Kurzstrecke für ein Kind 1,30 Euro, während eine Fahrt in Preisstufe 3 mit 6,30 Euro ausgewiesen ist. Das sind Endpunkte der Tarifübersicht, keine Aussage, dass jede längere Fahrt in eine bestimmte Stufe fällt. Die Preisstufe hängt von Start und Ziel ab und sollte in der Fahrplanauskunft oder VRS-App kontrolliert werden. Der neue Rheinlandtarif ist seit 1. Juni 2026 an die Stelle der vorherigen Verbundtarife getreten. Die [VRS-Tarifseite](https://www.vrs.de/tickets/der-neue-rheinlandtarif) erläutert das Sortiment und die Preisstufen; die separate [Preistabelle für Juni 2026](https://www.vrs.de/fileadmin/01_Tickets/Rheinlandtarif/Rheinlandtarif_Preistabelle_06-2026.pdf) zeigt die Kinderpreise im Überblick.

Vor dem Kauf: kurze Familien-Checkliste

Vor dem Einsteigen helfen drei Fragen: Wie alt ist das Kind? Geht es bereits zur Schule? Und welche Preisstufe gilt für die konkrete Verbindung? Bei Kindern unter sechs ohne Schulbesuch kommt die Begleitperson als vierte Prüfung hinzu. Ein sechsjähriges Vorschulkind kann kostenlos fahren, während ein gleichaltriges Schulkind den Kindertarif benötigt – die familiäre Situation macht hier einen Unterschied. Wer mit mehreren Kindern reist, sollte jedes Kind einzeln betrachten. Geschwister können unterschiedlichen Alters- oder Schulstatus haben und daher nicht automatisch denselben Fahrschein brauchen. Ebenso ist ein vergünstigter Kindereinzelfahrschein von einer kostenlosen Mitnahme auf einer Erwachsenenfahrkarte zu unterscheiden: Ein Mitnahmerecht besteht nur, wenn die Bedingungen des konkret vorhandenen Tickets dies vorsehen. Bei Unsicherheit lohnt sich deshalb der Preischeck für die ganze Verbindung, bevor die Fahrt beginnt.

Quellen

  1. Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS)
  2. Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS)
  3. Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS), Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW
  4. Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS)
  5. Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS)