rheinsiegbriefRatgeberRechner

Kindertagespflege im Rhein-Sieg-Kreis: Vertretung vorab klären

09.10.2026

Fällt die Kindertagespflegeperson aus, übernimmt das Jugendamt im Rhein-Sieg-Kreis die Kosten einer Betreuung durch eine anerkannte Vertretung im Rahmen der tatsächlich geleisteten Betreuungszeiten. Eltern sollten deshalb vorab klären, wer einspringt, wie die Familie davon erfährt und welche Anlaufstelle bei offenen Fragen hilft.

Den Vertretungsweg festlegen, solange es keinen Ausfall gibt

Wenn die Betreuung gerade läuft, lässt sich besser klären, wer bei einer Erkrankung einspringt, als am selben Morgen unter Zeitdruck. Im Rhein-Sieg-Kreis ist die Betreuung laut Kreis-Information ein privatrechtliches Verhältnis zwischen Eltern und Kindertagespflegeperson. Für Eltern heißt das praktisch: Fragen Sie nach einer konkreten Vertretungsperson oder danach, ob die Fachberatung des Jugendamtes vermitteln soll. Lassen Sie sich Namen, Telefonnummer und Erreichbarkeit geben. Ein brauchbarer Plan beantwortet außerdem: Wer meldet den Ausfall? Bis wann sollen Eltern Bescheid bekommen? Wo findet die Ersatzbetreuung statt, für welche Stunden und wie wird die Übergabe organisiert? Diese Details sind Vorschläge für die eigene Absprache, keine amtliche Vertragsvorlage. Notieren Sie sie gemeinsam, damit im Akutfall nicht erst die Grundfragen offen sind.

Was die Kreis-Information zur Finanzierung sagt

Für Ausfallzeiten übernimmt das Jugendamt die Kosten einer Vertretungsbetreuung durch eine anerkannte Kindertagespflegeperson, soweit Betreuung tatsächlich geleistet wird. Der Rhein-Sieg-Kreis knüpft die Übernahme ausdrücklich an die tatsächlich geleisteten Betreuungszeiten ([Informationen für Familien](https://www.rhein-sieg-kreis.de/gesundheit-soziales/kinder-jugendliche/kindertagespflege/kachel-1-informationen-fuer-familien.php)). Eltern sollten daher vorab prüfen, ob die geplante Vertretung eine anerkannte Kindertagespflegeperson ist und welche vereinbarten Stunden sie übernehmen kann. Diese Information klärt die Finanzierung, aber nicht automatisch, ob eine bestimmte Person am gewünschten Tag freie Kapazität hat. Eine vorsorgliche Absprache ist also etwas anderes als die Gewissheit, dass jede Vertretung jederzeit verfügbar ist. Falls noch keine Person feststeht, sollte die Familie mit der zuständigen Fachberatung besprechen, wie im eigenen Zuständigkeitsgebiet vermittelt wird.

Gesetzliche Vorgabe und Beratung nutzen

Das SGB VIII gibt den Rahmen vor: Für Ausfallzeiten muss rechtzeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit sichergestellt werden. Eltern und Kindertagespflegepersonen haben außerdem Anspruch auf Beratung in Fragen der Kindertagespflege ([§ 23 SGB VIII](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__23.html)). Der Paragraf nennt keine bestimmte Vertretungsperson; er sagt auch nicht, dass ein konkreter Platz spontan garantiert ist. Deshalb lohnt es sich, die praktische Umsetzung mit der Fachberatung zu klären, statt aus dem allgemeinen Rahmen einen bereits reservierten Ersatzplatz abzuleiten. Ein Beispiel: Die reguläre Tagespflegeperson wird am frühen Morgen krank. Mit einer vorher vereinbarten Kontaktfolge weiß die Familie, ob sie zunächst die vorgesehene Vertretung anruft oder die Fachberatung kontaktiert. Auch eine kurze Rückmeldung „heute keine Aufnahme möglich“ ist für die weitere Planung hilfreicher als Unklarheit über den nächsten Schritt.

Kooperationen und Meldeweg einbeziehen

Die Satzung des Kreises hält Kindertagespflegepersonen an, für den Krankheitsfall Kooperationen mit anderen Tagespflegepersonen einzugehen. Eltern können konkret fragen, ob die Kooperation bereits besteht, ob sich die Kinder und Räume schon kennen und wie eine Übergabe vorbereitet wird. Das sind sinnvolle Rückfragen, keine zusätzlich belegte Garantie, dass jede Kooperation einen Platz zu jeder Uhrzeit bereithält. Auch der Informationsfluss zählt: Der Kreis weist Kindertagespflegepersonen an, Fehl- und Ausfallzeiten sowie Vertretungsbedarfe taggenau ab dem ersten Tag zu melden ([Informationen für Kindertagespflegepersonen](https://www.rhein-sieg-kreis.de/gesundheit-soziales/kinder-jugendliche/kindertagespflege/kachel-2-informationen-fuer-kindertagespflegepersonen.php)). Fragen Sie daher, wer die Meldung an das Jugendamt übernimmt und wie Sie als Eltern erfahren, ob die Vertretung tatsächlich zustande kommt. Für die eigene Familie sollten Abholberechtigung, notwendige Hinweise zur Versorgung des Kindes und ein erreichbarer Notfallkontakt vorbereitet sein.

Quellen

  1. Rhein-Sieg-Kreis
  2. Rhein-Sieg-Kreis
  3. Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
  4. Rhein-Sieg-Kreis