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Kennzeichen gestohlen: Was im Rhein-Sieg-Kreis zu tun ist

08.10.2026

Nach einem Kennzeichendiebstahl sind zwei Stellen wichtig: zuerst die Polizei, danach das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises. Welche Nachweise Sie für den Termin bereithalten sollten und warum ein Auto bis zu ordnungsgemäß montierten Schildern stehen bleiben muss, zeigt dieser Ablauf.

1. Fehlendes Schild feststellen und den Vorgang festhalten

Prüfen Sie zunächst, ob ein oder beide Schilder fehlen und ob es sich tatsächlich um einen Diebstahl handelt. Notieren Sie für sich, wann und wo Ihnen das Fehlen aufgefallen ist; diese Angaben helfen, den Ablauf bei der Anzeige klar zu schildern. Warten Sie nicht erst den Zulassungstermin ab: Die Kreisverwaltung führt bei Diebstahl ausdrücklich eine polizeiliche Diebstahlsanzeige als erforderliche Unterlage auf. Im Unterschied zu einer bloßen Ersatzprägung ist der Vorgang hier also nicht nur eine Bestellung beim Schilderdienst, sondern beginnt mit der Meldung bei der Polizei. Der Rhein-Sieg-Kreis stellt anschließend neue Kennzeichenschilder aus. [Hinweise des Rhein-Sieg-Kreises](https://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/produkte/Amt_36/Verlust___Diebstahl_Kennzeichenschilder.php)

2. Diebstahl bei der Polizei anzeigen

Erstatten Sie eine Anzeige und bewahren Sie die Bestätigung beziehungsweise die Vorgangsangaben für den Behördengang auf. Die Kreis-Seite nennt die Diebstahlanzeige als Dokument. Die Polizeiliche Kriminalprävention von Bund und Ländern erklärt, dass Anzeigen persönlich, schriftlich oder online erstattet werden können; für die Online-Anzeige führen die Landespolizeien ihre jeweiligen Onlinewachen. Wählen Sie daher die für Ihren Wohn- oder Tatort passende Landeswache und behandeln Sie den Onlineweg nur als Option für nicht dringende Fälle. Bei akuter Gefahr gilt der Notruf statt eines Onlineformulars. [Polizeiliche Hinweise zur Anzeige](https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/wie-erstatte-ich-eine-anzeige/)

3. Termin beim Straßenverkehrsamt buchen

Danach wenden Sie sich an das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises. Für den Besuch ist nach dessen Angaben ein Termin erforderlich; zur Reservierung nennt der Kreis die Standorte Siegburg und Meckenheim. Wer vorab klären muss, welcher Termin passt oder welche Unterlagen im eigenen Fall zusätzlich nötig sind, kann die zentrale Servicerufnummer 02241 13-3939 nutzen. Planen Sie erst den Termin und dann den Weg zur Behörde, statt unangekündigt vorzusprechen. Die Zuständigkeit liegt beim Straßenverkehrsamt des Kreises, nicht beim Schilderpräger. [Termin- und Verfahrenshinweise](https://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/produkte/Amt_36/Verlust___Diebstahl_Kennzeichenschilder.php)

4. Unterlagen vollständig mitnehmen

Die veröffentlichte Checkliste nennt die polizeiliche Diebstahlsanzeige, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sowie den Personalausweis der Halterin oder des Halters im Original. Falls noch ein Schild am Fahrzeug geblieben ist, sollen Sie es ebenfalls mitbringen; auch der letzte Bericht der Hauptuntersuchung (TÜV-Bericht) gehört laut Kreis zu den Dokumenten. Wird der Vorgang durch eine andere Person erledigt, verlangt die Behörde zusätzlich eine Vollmacht und den Ausweis der bevollmächtigten Person im Original. Bei Firmen, Vereinen oder minderjährigen Haltern führt die Seite weitere Nachweise auf. Prüfen Sie vorab die aktuelle Behördenliste, damit ein fehlendes Dokument nicht zu einem zweiten Termin führt. [Dokumentenliste des Kreises](https://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/produkte/Amt_36/Verlust___Diebstahl_Kennzeichenschilder.php)

5. Bis zu neuen Schildern nicht einfach weiterfahren

Ein selbst beschriftetes Papier, ein aus dem verbliebenen Schild nachgemachtes Provisorium oder die Fahrt nur mit einem Schild ist keine sichere Abkürzung. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung schreibt für ein übliches Kraftfahrzeug Kennzeichen vorne und hinten vor und verlangt, dass sie fest angebracht sind. Daher sollte der Pkw stehen bleiben, bis die Behörde die neuen Schilder ausgestellt hat und sie ordnungsgemäß montiert sind. Die FZV sieht bestimmte Fahrten mit ungestempelten Kennzeichenschildern nur in einem Zulassungsverfahrens-Zusammenhang und unter weiteren Bedingungen vor; das ist keine pauschale Erlaubnis, mit fehlendem Schild zur Behörde zu fahren. Klären Sie einen besonderen Transportbedarf direkt mit dem Straßenverkehrsamt. [§ 12 FZV](https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__12.html)

6. Gebühren einordnen

Der Rhein-Sieg-Kreis veröffentlicht für diesen Vorgang Gebühren von 20 bis 30 Euro, abhängig vom Aufwand und den erforderlichen Einzelpositionen. Die Seite gibt damit eine Spanne für die behördlichen Gebühren an, keine pauschale Gesamtsumme für jeden denkbaren Zusatzaufwand. Wenn Sie ein belastbares Gesamtbudget benötigen, fragen Sie den Kreis vor dem Termin nach den im konkreten Fall anfallenden Positionen. So vermeiden Sie, eine veröffentlichte Gebührenspanne mit sämtlichen Kosten gleichzusetzen. [Gebührenangabe des Rhein-Sieg-Kreises](https://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/produkte/Amt_36/Verlust___Diebstahl_Kennzeichenschilder.php)

Quellen

  1. Rhein-Sieg-Kreis
  2. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
  3. Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes