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Kaufnebenkostenrechner NRW: Ergebnis mit echten Unterlagen abgleichen

16.10.2026

Ein Rechner liefert eine Planungszahl. Prüfe sie anhand von Kaufpreis, Käuferanteil und Vertragsunterlagen: Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sowie Maklervergütung folgen unterschiedlichen Grundlagen.

1. Eingaben festhalten, bevor du Abweichungen suchst

Öffne den öffentlichen Kostenbeitrag und den dazugehörigen Rechner zunächst mit den Werten, die du tatsächlich eingetragen hast. Notiere Kaufpreis, Bundesland, Käuferquote und jeden angesetzten Prozentsatz. Halte außerdem fest, ob der Rechner eine Provision oder einen pauschalen Notar-/Grundbuchposten verwendet. So lässt sich später erkennen, ob eine Differenz von einer falschen Eingabe oder von einer anderen Kostenannahme kommt. Bei einer gemeinsam erworbenen Immobilie solltest du den Gesamtpreis und den eigenen Anteil getrennt aufschreiben. Ändere nicht nebenbei die Käuferquote, um eine Abweichung passend zu machen. Die NRW-Regel nennt 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer; grundsätzlich knüpft das Bundesgesetz die Bemessung an den Wert der Gegenleistung. [Quellen: f1, f3]

2. Grunderwerbsteuer mit Kaufvertrag abgleichen

Prüfe zuerst, ob tatsächlich ein Grundstück in Nordrhein-Westfalen betroffen ist und welcher Erwerbsvorgang vorliegt. Für NRW gilt der Satz von 6,5 Prozent für Erwerbsvorgänge ab dem 1. Januar 2015. Bei einem normalen Kauf ist der Kaufpreis der Ausgangspunkt; das Gesetz bezieht aber auch bestimmte vom Käufer übernommene sonstige Leistungen in die Gegenleistung ein. [Quellen: f1, f2, f3, f4] Vergleiche deshalb nicht nur eine Zahl aus dem Rechner mit dem Kaufpreis. Lies im Vertragsentwurf nach, ob neben dem Preis weitere Leistungen übernommen werden. Bei komplexen oder abweichenden Gestaltungen reicht dieser Kurzcheck nicht: § 8 GrEStG sieht Fälle vor, in denen stattdessen Grundbesitzwerte maßgeblich sind. Markiere solche Fälle zur Klärung, statt sie mit einer pauschalen Prozentrechnung zu lösen.

3. Notar und Grundbuch nicht als festen Prozentsatz behandeln

Notar- und Gerichtskosten folgen dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Die Gebühren orientieren sich grundsätzlich am Geschäftswert und die Wertgebühr an den gesetzlichen Tabellen; daraus folgt nicht, dass jeder Kauf schlicht mit demselben Prozentsatz kalkuliert werden kann. [Quellen: f5, f6] Nimm die Kostenberechnung des Notariats und spätere Schreiben des Grundbuchamts als Belege. Gleiche ab, welche Tätigkeiten im konkreten Geschäft anfielen und welche Positionen enthalten sind. Die Beispiele der Bundesnotarkammer schließen Verkehrssteuern aus und weisen auf mögliche abweichende Auslagen hin. Der Geschäftswert kann bei bestimmten Vertragsgestaltungen vom Kaufpreis abweichen. Selbst mehrere Vollzugs- oder Betreuungstätigkeiten bedeuten laut Beispiel nicht automatisch mehrere solche Gebühren; Treuhandauflagen können dagegen eine zusätzliche Treuhandgebühr auslösen. [Quellen: f7, f8, f10, f11, f12]

4. Maklerkosten aus Vertrag und Beleg übernehmen

Übernimm eine Maklerprovision nicht ungeprüft aus einer Rechner-Voreinstellung. Suche im Maklervertrag, Kaufvertrag und in der Rechnung nach vereinbartem Betrag, Prozentsatz, Bezugsgröße und der Partei, die den Makler beauftragt hat. Für den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses sehen die §§ 656c und 656d BGB Grenzen dafür vor, wann Käufer und Verkäufer Maklerlohn schulden: bei einer Verpflichtung beider Parteien müssen die Beträge gleich hoch sein; bei nur einer beauftragenden Partei muss diese mindestens in gleicher Höhe verpflichtet bleiben, wenn die andere Partei zahlen oder erstatten soll. Der Anspruch gegen die andere Partei wird erst nach Zahlung durch die beauftragende Partei und Nachweis fällig. [Quellen: f13, f14, f15] Übertrage daher nur den Betrag, den die Unterlagen für deinen Fall tragen. Fehlt der Vertrag oder ist die Zuordnung nicht klar, markiere die Position als offen.

5. Offene Positionen getrennt lassen und erst dann neu rechnen

Lege eine kurze Prüfliste an: Eingabe bestätigt, durch Beleg bestätigt, noch offen. Für jede Zahl reicht eine Referenz auf das Dokument, etwa Kaufvertrag, Notarkostenberechnung, Grundbuchrechnung, Maklervertrag oder Zahlungsnachweis. Ein geschätzter Betrag sollte nicht stillschweigend als bestätigte Ausgabe erscheinen. Wenn sich eine Eingabe ändert, rechne erst dann erneut und notiere, was geändert wurde. Ungeklärte Steuer-Bemessungsgrundlagen, besondere Vertragsleistungen oder unklare Maklervereinbarungen gehören zur Nachfrage bei zuständigem Finanzamt, Notariat oder qualifizierter Rechtsberatung. Der Rechner bleibt damit ein nachvollziehbarer Ausgangspunkt, keine Prüfung deiner konkreten Vertrags- oder Kostenberechnung. [Quellen: f3, f7, f10, f14, f15] Weitere regionale Orientierung findest du im Ratgeber-Überblick des Rhein-Sieg Briefs; verwende für diese Prüfung den vorhandenen öffentlichen Kostenbeitrag und Rechner als Ausgangsbasis.

Quellen

  1. Land Nordrhein-Westfalen, RECHT.NRW.DE
  2. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
  3. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
  4. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
  5. Bundesnotarkammer, Notar.de
  6. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
  7. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz