Kampfmittelverdacht auf dem Grundstück: Wer im Rhein-Sieg-Kreis hilft
08.10.2026
Bei einem möglichen Kampfmittelfund gilt: Arbeiten stoppen, den Gegenstand nicht berühren und unverzüglich die örtliche Ordnungsbehörde oder Polizei verständigen. Für Bauvorhaben ist die Kommune der erste Ansprechpartner für eine Prüfung; eine Luftbildauswertung ist nicht dasselbe wie eine Untersuchung vor Ort.
Erst sichern, dann melden
Ein rostiges Metallteil, eine Munitionshülse oder ein anderer verdächtiger Gegenstand im Boden lässt sich als Laie nicht zuverlässig einordnen. Behandeln Sie den Fund deshalb vorsorglich als möglichen Kampfmittelverdacht: Stoppen Sie Erdarbeiten sofort und versuchen Sie weder, den Gegenstand freizulegen, noch ihn zu bewegen oder mitzunehmen. Die Stadt Troisdorf rät ausdrücklich, Kampfmittel nicht zu berühren, die Fundstelle zu markieren, den Fundort zu verlassen sowie Unbefugte fernzuhalten und zu warnen. [Ihre Hinweise bei Kampfmittelfunden](https://onlinedienste.troisdorf.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/367/show) sind für den akuten Fall gedacht. In Hennef gilt ebenfalls: Arbeiten sofort einstellen und die Stadt informieren; außerhalb der Dienstzeiten kann die Polizei verständigt werden. [Das Hennefer Serviceportal](https://serviceportal.hennef.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2927/show) nennt den Bereich Zivil- und Bevölkerungsschutz als Anlaufstelle. Für Troisdorf nennt das Serviceportal das Ordnungsamt unter 02241/900-333 oder die Polizei über 110. Liegt das Grundstück in einer anderen Kommune des Rhein-Sieg-Kreises, wenden Sie sich an deren örtliches Ordnungsamt; bei unmittelbarer Gefahr oder wenn die Behörde nicht erreichbar ist, ist die Polizei der naheliegende Meldeweg. Die Troisdorfer Nummer ist nicht die allgemeine Kreisnummer.
Warum nicht beim Kreis nach einer Räumung suchen?
Die Gefahrenabwehr ist Aufgabe der örtlichen Ordnungsbehörden. Deshalb läuft die Koordination in Troisdorf über das städtische Ordnungsamt: Es sichert nach eigenen Angaben den Bereich und verständigt den Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung. Der Dienst bringt die besondere Fachkunde für die Kampfmittelbeseitigung ein; für einen Fund im Ort ist daher zunächst die örtliche Behörde und nicht eine privat beauftragte Person der richtige Weg. Der [Leitfaden des Kampfmittelbeseitigungsdienstes NRW](https://www.brd.nrw.de/document/20230601_2_22_Leitfaden-Kampfmittelverordnung.pdf) beschreibt die Zuständigkeit der örtlichen Ordnungsbehörden für die Gefahrenabwehr. Maßnahmen vor Ort und eine mögliche Absperrung hängen von der konkreten Gefahrenlage ab.
Vor Bauarbeiten Verdacht abklären
Ein Verdachtsfund ist vom vorsorglichen Check vor einem geplanten Aushub zu unterscheiden. Wer etwa in Troisdorf einen Anbau plant oder Leitungen verlegen lassen will, kann die Kampfmittelanfrage bereits vor dem eigentlichen Baubeginn an die Stadt richten. Die Kommune prüft zunächst, ob für die Fläche bereits eine Auswertung vorliegt; falls nicht, kann der Kampfmittelbeseitigungsdienst historische Luftbilder auswerten. Eine solche Auswertung ist zunächst eine Recherche, kein Nachweis, dass jeder Teil des Bodens vor Ort sondiert wurde. Troisdorf empfiehlt, die Anfrage frühzeitig zu stellen, und verlangt Angaben zur Lage, Bezeichnung und aktuellen Nutzung des Grundstücks sowie einen amtlichen Basiskartenplan mit markierter Fläche. Die [Troisdorfer Verfahrensbeschreibung](https://onlinedienste.troisdorf.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/367/show) enthält die örtlichen Unterlagenanforderungen. In Hennef kann die Luftbildauswertung laut Serviceportal bis zu etwa sechs Wochen dauern. Das ist ein dort genannter Richtwert, keine verbindliche Bearbeitungsfrist für alle Städte und Gemeinden. Ergibt die Auswertung einen Anhaltspunkt, kann eine weitergehende Untersuchung vor Ort nötig werden. Wer in Hennef anfragt, findet die zuständige Dienststelle und die Kontaktadresse kampfmittel@hennef.de im [Serviceportal der Stadt](https://serviceportal.hennef.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2927/show).
Kosten und Grenzen der Auskunft
Vor dem Antrag lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der eigenen Kommune, welche Schritte sie für das konkrete Grundstück vorsieht und welche Unterlagen nötig sind. Hennef erhebt nach eigener Angabe für die Luftbildauswertung keine Gebühren; für vorbereitende oder nachbereitende Arbeiten einer Untersuchung vor Ort können Eigentümern jedoch Kosten entstehen. Diese Hinweise sind kommunal und dürfen nicht pauschal auf jeden Einzelfall im Rhein-Sieg-Kreis übertragen werden. Auch ein unauffälliges Rechercheergebnis ersetzt nicht automatisch jede projektbezogene Prüfung. Entscheidend sind die konkrete Fläche und die geplanten Erdarbeiten; bei einem tatsächlichen verdächtigen Gegenstand gilt unabhängig von einem früheren Check: Arbeit einstellen und die örtliche Behörde informieren.