rheinsiegbriefRatgeberRechner

Internationaler Führerschein: Antrag im Rhein-Sieg-Kreis vor Reisen planen

08.10.2026

Im Rhein-Sieg-Kreis lässt sich der internationale Führerschein online beantragen; die Gebühr beträgt laut Kreis 16,90 Euro. Wer persönlich vorsprechen will, braucht einen Termin und sollte die analoge Bildvorgabe sowie den EU-Kartenführerschein beachten.

Erst das Reiseland prüfen, dann den Antrag stellen

Der internationale Führerschein ist kein Ersatz für die nationale Fahrerlaubnis. Der ADAC beschreibt ihn als Zusatzdokument, das nur gemeinsam mit dem nationalen Führerschein gilt. Packen Sie daher beide Dokumente ein. Ob Sie den internationalen Nachweis brauchen, hängt vom Reiseziel und dessen Regeln ab; verlassen Sie sich nicht allein auf die allgemeine Aussage, er sei für Auslandsreisen stets erforderlich. Prüfen Sie die aktuellen Vorgaben für jedes Zielland vor der Abreise. Bei einer Mietwagenbuchung lohnt zusätzlich eine kurze Rückfrage beim Vermieter: Auch wenn das Land den deutschen Führerschein akzeptiert, kann der Anbieter für Vertrag oder Fahrzeugübergabe ein internationales Dokument verlangen. [ADAC: Internationaler Führerschein](https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/fahren-ausland/internationaler-fuehrerschein/).

So läuft die Beantragung im Rhein-Sieg-Kreis

Für Einwohnerinnen und Einwohner des Kreises gibt es laut Kreiswebsite einen Online-Antrag. Wer lieber persönlich zur Führerscheinstelle geht, sollte beachten, dass ein Besuch nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich ist; die Kreisverwaltung nennt dafür die zentrale Servicerufnummer 02241 13-3939. Die online ausgewiesene Gebühr beträgt 16,90 Euro. Gebühren und Abläufe können sich ändern, deshalb empfiehlt sich vor dem Antrag ein erneuter Blick auf die [Leistungsseite des Rhein-Sieg-Kreises](https://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/produkte/Amt_36/Internationaler_Fuehrerschein.php).

Unterlagen vorbereiten und alte Papierdokumente beachten

Für den Antrag sollten Sie ein aktuelles Ausweisdokument, den EU-Kartenführerschein und ein biometrisches Lichtbild bereithalten. Der Kreis akzeptiert derzeit ausdrücklich nur ein analoges Foto im Format 36 × 45 Millimeter; ein digitales Lichtbild kann die Führerscheinstelle laut ihrer Information momentan nicht entgegennehmen. Die bundesrechtliche Grundlage verlangt ein Lichtbild und den Führerschein als Antragsunterlagen. Wer noch einen grauen oder rosa Führerschein besitzt, der vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, muss ihn nach Hinweis des Kreises zunächst gegen einen EU-Kartenführerschein tauschen lassen. Diese zusätzliche Vorstufe ist ein guter Grund, den Vorgang nicht erst kurz vor dem Abflug anzustoßen. [Rhein-Sieg-Kreis](https://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/produkte/Amt_36/Internationaler_Fuehrerschein.php), [§ 25a FeV](https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__25a.html).

Gültigkeit hängt auch vom ausgestellten Muster ab

Für die Erteilung nennt die Fahrerlaubnis-Verordnung als Voraussetzung unter anderem, dass die antragstellende Person 18 Jahre alt ist und eine passende Fahrerlaubnis nachweist. Beim internationalen Dokument unterscheidet die Verordnung zwei Muster: Das Muster nach dem Abkommen von 1926 gilt ein Jahr, das nach dem Übereinkommen von 1968 drei Jahre. Es darf zudem nicht länger gültig sein als der nationale Führerschein. Die Rhein-Sieg-Kreis-Seite nennt pauschal drei Jahre; bei der Reiseplanung ist deshalb die konkrete Ausfertigung entscheidend, insbesondere wenn das Zielland ein bestimmtes Muster voraussetzt. Prüfen Sie die eingetragene Laufzeit und das Zielland, statt die Dreijahresfrist automatisch auf jeden Fall zu übertragen. [§ 25a FeV](https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__25a.html), [§ 25b FeV](https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__25b.html), [Rhein-Sieg-Kreis](https://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/produkte/Amt_36/Internationaler_Fuehrerschein.php).

Praktischer Zeitplan für die Reise

Planen Sie rückwärts vom Reisetermin: Klären Sie zuerst die Anforderungen im Zielland und beim Mietwagenanbieter. Prüfen Sie dann, ob Ihr Führerschein bereits ein EU-Kartenführerschein ist und ob sein Ablaufdatum die Reise abdeckt. Falls ein Umtausch nötig ist, beginnen Sie damit vor dem internationalen Antrag. Anschließend stellen Sie den Online-Antrag oder vereinbaren für die persönliche Vorsprache einen Termin und organisieren das analoge Passfoto. Bewahren Sie nach Ausstellung beide Dokumente gemeinsam mit den Reiseunterlagen auf. Ein Antrag im Voraus ist besonders sinnvoll, wenn mehrere Schritte – etwa der Umtausch eines Papierführerscheins – anstehen; die Kreiswebsite nennt keine allgemeingültige Bearbeitungsfrist, weshalb eine kurzfristige Ausstellung nicht vorausgesetzt werden sollte.

Quellen

  1. Rhein-Sieg-Kreis
  2. Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz, Gesetze im Internet
  3. Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz, Gesetze im Internet
  4. ADAC