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Hund in Siegburg anmelden: Hundesteuer und Ordnungsrecht sind zwei Wege

09.10.2026

In Siegburg sind Hundesteuer und ordnungsrechtliche Anzeige getrennte Pflichten: Jeder Hund gehört zur Steuerstelle; bei einem großen Hund ist zusätzlich das Amt für öffentliche Ordnung zuständig.

Zwei Meldungen, nicht ein Formular für alles

Wer in Siegburg einen Hund aufnimmt, sollte zwei Dinge auseinanderhalten: die Anmeldung für die Hundesteuer und – falls der Hund unter die landesrechtliche Kategorie „großer Hund“ fällt – die zusätzliche Anzeige bei der Ordnungsbehörde. Die Stadt ordnet jeden Hund dem Amt für Finanz- und Steuermanagement zu. Große Hunde sind zusätzlich beim Amt für öffentliche Ordnung anzumelden. Die Stadt bietet den Hundeservice online an; alternativ ist die An- oder Abmeldung schriftlich mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Formular möglich. Die städtische Leistungsbeschreibung nennt für An- und Abmeldungen grundsätzlich eine Frist von 14 Tagen. Legen Sie die Meldung daher nicht auf die lange Bank und bewahren Sie eine Bestätigung auf.

Wann gilt ein Hund als groß?

Entscheidend ist nicht, ob der Hund heute schon ausgewachsen ist: § 11 des Landeshundegesetzes NRW knüpft an die Maße im ausgewachsenen Zustand an. Als großer Hund gilt ein Tier, das dann mindestens 40 Zentimeter Widerristhöhe oder mindestens 20 Kilogramm Gewicht erreicht. Bei einem jungen Hund kann die erwartete Endgröße also bereits relevant sein. Nutzen Sie den aktuellen Hundeservice der Stadt, um vor dem Absenden die für Ihren Fall nötigen Angaben und Nachweise zu prüfen.

Hundesteuer: Beginn und Kostenangaben prüfen

Die Steuerpflicht beginnt laut Stadt mit dem ersten Tag des Monats, in dem der Hund in den Haushalt aufgenommen wird. Wer beispielsweise am 18. Mai einen Hund übernimmt, sollte die Anmeldung deshalb nicht erst im Juni erledigen: Der steuerliche Beginn liegt im Mai. Für die Höhe kommt es laut Stadt auf die Zahl der Hunde im Haushalt an. Ein wichtiger Vorbehalt bei der Kostenplanung: Auf der städtischen Dienstleistungsseite sind die jährlichen Steuersätze mit „Stand August 2015“ versehen. Diese Beträge sollten daher nicht ungeprüft als aktuell übernommen werden. Prüfen Sie vor der Budgetplanung den aktuellen Bescheid oder fragen Sie die zuständige Stelle nach den derzeit geltenden Beträgen.

Praktische Reihenfolge

Ein einfacher Ablauf vermeidet eine häufige Verwechslung: Erst die voraussichtliche Größe und das Gewicht des Hundes feststellen; dann im Siegburger Hundeservice die steuerliche Anmeldung starten. Erreicht der Hund ausgewachsen eine der 40/20-Schwellen, zusätzlich die Anzeige beim Amt für öffentliche Ordnung erledigen. Ein kleiner Hund benötigt nach der städtischen Einordnung keine zusätzliche Anzeige nach § 11, die Steueranmeldung bleibt aber erforderlich. Bei Mischlingen, unsicherer Endgröße oder einem Hund, der möglicherweise zu den erlaubnispflichtigen Kategorien gehört, sollte man die Einordnung mit der Stadt klären statt eine Vermutung als verbindlich zu behandeln. Praktisch hilft eine kleine Ablage mit Übernahmedatum, ausgefülltem Formular und Rückmeldung der Stadt. So lässt sich später nachvollziehen, wann die Haltung begann und welche Meldung bereits erledigt wurde. Die Steueranmeldung ersetzt nicht automatisch die zusätzliche Ordnungsanzeige.

Quellen

  1. Kreisstadt Siegburg – Hunde-Angelegenheiten
  2. Kreisstadt Siegburg – Hundesteuer
  3. Land Nordrhein-Westfalen – Landeshundegesetz NRW, § 11