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Haustier verstorben im Rhein-Sieg-Kreis: Welche Bestattungswege möglich sind

09.10.2026

Wer im Rhein-Sieg-Kreis ein verstorbenes Heimtier verabschieden muss, kann zwischen begrenzter Erdbestattung auf dem eigenen Grundstück, Tierfriedhof und Kremierung wählen. Entscheidend sind Schutzgebiets- und Abstandsregeln sowie die Wünsche zur Asche.

Zuerst die passende Route wählen

Der Tod eines Haustiers wirft neben der Trauer rasch eine praktische Frage auf: Was soll mit dem Körper geschehen? Für kleine Heimtiere führt der Rhein-Sieg-Kreis als örtliche Orientierung die zuständige Tierkörperbeseitigungsanstalt in Lünen auf. Daneben kommen – je nach Tier und Situation – eine Erdbestattung auf dem eigenen Grundstück, ein Tierfriedhof oder die Kremierung infrage. Diese Möglichkeiten sind nicht beliebig austauschbar: Für das eigene Grundstück gelten klare Grenzen, und bei einer Kremierung macht es einen Unterschied, ob die Asche zurückkommen soll. Für einen Tierfriedhof beschreibt der Bundesverband der Tierbestatter die Erdbestattung in einem Grab als gängige Option. Wer eine solche Ruhestätte erwägt, sollte bei der konkreten Einrichtung nach Grabform, Laufzeit, Pflege und Kosten fragen. Das sind Leistungen des jeweiligen Anbieters; aus der allgemeinen Rechtslage lässt sich kein einheitlicher Preis oder ein bestimmtes Angebot im Rhein-Sieg-Kreis ableiten. Auch die vom Kreis genannte Entsorgung in Spezialbetrieben ist kostenpflichtig.

Gartenbestattung: Grundstück und Grabstelle prüfen

Eine Beerdigung im eigenen Garten kann für einzelne Körper kleiner Heimtiere wie Hund, Katze, Kaninchen oder Vogel möglich sein. Das Grundstück muss außerhalb eines Wasserschutzgebiets liegen. Zusätzlich verbietet die Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung das Vergraben in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze. Die Grube muss so angelegt sein, dass vom Rand der Grube aus mindestens 50 Zentimeter Erde über dem Tier liegen. Das ist keine pauschale Erlaubnis für jede Fläche oder jedes Tier. Der Rhein-Sieg-Kreis verweist auf einzelne Heimtierkörper und das eigene Grundstück; die Verordnung lässt außerdem geeignete, von der zuständigen Behörde besonders zugelassene Plätze zu. Wer zur Lage seines Grundstücks unsicher ist oder ein anderes Tier bestatten möchte, sollte vor dem Ausheben beim Veterinäramt nachfragen. Nicht auf fremden Flächen, im Wald oder auf öffentlichen Grünflächen bestatten: Die Ausnahme bezieht sich nicht darauf.

Kremierung: vorher klären, was mit der Asche geschieht

Bei einer Einzelkremierung wird das Heimtier allein kremiert und die Asche in einer Urne an die Halterin oder den Halter zurückgegeben. Bei der Sammelkremierung werden mehrere Tiere gemeinsam eingeäschert; die Asche verbleibt beim Krematorium. Diese Unterscheidung sollte vor der Beauftragung ausdrücklich feststehen. Fragen Sie außerdem, ob Abholung, Abschiednahme, Urne oder Rückgabe im Angebot enthalten sind und wie die Zuordnung bei einer Einzelkremierung dokumentiert wird. Bis zur Abholung oder Ablieferung zur Verbrennung müssen Heimtiere so aufbewahrt werden, dass sie vor Witterung geschützt sind und Menschen oder andere Tiere nicht unbefugt mit ihnen in Berührung kommen. Praktisch heißt das: den Körper an einem geschützten, nicht frei zugänglichen Ort lagern und die Abholung oder Übergabe mit Tierarztpraxis beziehungsweise Bestatter abstimmen.

Eine kurze Checkliste für den nächsten Schritt

1. Entscheiden Sie, ob ein Grab vor Ort, ein Tierfriedhof oder eine Kremierung Ihren Wünschen entspricht. 2. Prüfen Sie bei einer Gartenbestattung zuerst Schutzgebiet, Abstand zu öffentlichen Wegen und die erforderliche Erdschicht; im Zweifel fragen Sie den Kreis. 3. Bei einer Kremierung vereinbaren Sie ausdrücklich Einzel- oder Sammelkremierung und klären Sie, ob die Asche zurückgegeben wird. 4. Lassen Sie sich Kosten und enthaltene Leistungen schriftlich nennen. Die kommunale Information weist die Entsorgung in Spezialbetrieben als kostenpflichtig aus; private Tierbestattungen können eigene Preis- und Leistungsmodelle haben. Für Rückfragen zur örtlichen Regelung nennt der Rhein-Sieg-Kreis das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Eine kurze Nachfrage kann besonders dann helfen, wenn die Grundstückslage unklar ist oder die Tierart nicht unter die üblichen kleinen Heimtiere fällt.

Quellen

  1. Rhein-Sieg-Kreis
  2. Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
  3. Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
  4. Bundesverband der Tierbestatter e. V.