Häusliche Gewalt im Rhein-Sieg-Kreis: Vertrauliche Hilfe und Schutz erreichen
09.10.2026
Bei akuter Gefahr gilt: 110. Frauenberatungsstellen, Frauenhäuser im Rhein-Sieg-Kreis und das bundesweite Hilfetelefon bieten weitere Wege zu Beratung und Schutz.
Gewalt hat nicht nur sichtbare Folgen
Häusliche Gewalt ist nicht auf körperliche Übergriffe beschränkt. Die Hilfeseite des Frauen- und Kinderschutzhauses Troisdorf nennt auch psychische, sexualisierte und ökonomische Gewalt, Stalking und Zwangsheirat. Kontrolle über Geld, Einschüchterung oder wiederholtes Nachstellen können deshalb ebenso Anlass sein, sich vertraulich beraten zu lassen. Man muss nicht erst abwarten, bis eine Situation eskaliert oder Verletzungen sichtbar werden. [Frauen- und Kinderschutzhaus Troisdorf: Schnelle Hilfe](https://www.frauenhaus-troisdorf.de/de/schnelle-hilfe/)
Bei unmittelbarer Gefahr zuerst Sicherheit
Wenn gerade Gefahr besteht oder ein Angriff droht, rufen Sie die Polizei unter 110. Die Troisdorfer Einrichtung nennt diese Nummer ausdrücklich für akute Gefährdung. Gehen Sie, wenn möglich, an einen sicheren Ort und holen Sie Hilfe, statt Dokumente oder persönliche Dinge zusammenzusuchen. Bei unmittelbarer Gefahr sollte die Sicherheit Vorrang haben. [Frauen- und Kinderschutzhaus Troisdorf: Schnelle Hilfe](https://www.frauenhaus-troisdorf.de/de/schnelle-hilfe/)
Beratung vor Ort: zwei Anlaufstellen
Für einen ersten Beratungskontakt nennt der Rhein-Sieg-Kreis Frauen für Frauen e.V. in Bad Honnef unter 02224 10548 sowie das Frauenzentrum Troisdorf unter 02241 72250. Ein Anruf kann helfen, die eigene Lage zu sortieren und zu klären, welcher nächste Schritt passt. Wer für ein Gespräch gerade nicht sicher telefonieren kann, kann sich zunächst an eine Vertrauensperson wenden und um Unterstützung bei der Kontaktaufnahme bitten. Angaben zu aktuellen Sprechzeiten sollten direkt bei der jeweiligen Stelle erfragt werden. [Rhein-Sieg-Kreis: „Orange Bank“ setzt Zeichen](https://www.rhein-sieg-kreis.de/gesundheit-soziales/gegen-gewalt-an-frauen/orange-bank.php)
Schutzunterkunft telefonisch anfragen
Das Frauenhaus des Rhein-Sieg-Kreises bietet Frauen und ihren Kindern eine sichere Unterkunft auf Zeit; unter 02241 330194 ist es laut Kreis auch in dringenden Notfällen rund um die Uhr erreichbar. Rufen Sie vor einer Anfahrt an, um den passenden und sicheren Weg abzusprechen. Auch das Frauen- und Kinderschutzhaus Troisdorf ist unter 02241 3226360 erreichbar; dort wird die Aufnahme telefonisch geklärt, sofern ein Platz frei ist. Ein Platz kann nicht garantiert werden. [Frauenhaus des Rhein-Sieg-Kreises](https://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/produkte/Amt_50/Abteilung_50.0/Frauenhaus_des_Rhein-Sieg-Kreises.php) · [Frauen- und Kinderschutzhaus Troisdorf](https://www.frauenhaus-troisdorf.de/de/schnelle-hilfe/)
Anonymes bundesweites Hilfetelefon
Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist unter 116 016 rund um die Uhr erreichbar. Der Anruf ist kostenlos; Beratung erfolgt vertraulich und auf Wunsch anonym. Telefonische Beratung ist mit Dolmetscherinnen in 18 Fremdsprachen möglich. Auch Angehörige und Freunde können sich dorthin wenden. Das Angebot leistet eine erste Beratung und vermittelt auf Wunsch an regionale Stellen weiter; eine längerfristige Begleitung übernimmt es nicht. [Hilfetelefon: Angebot im Überblick](https://www.hilfetelefon.de/das-hilfetelefon/angebot-im-ueberblick/)
Vorbereitung und rechtliche Möglichkeiten
Wenn Sie einen Weggang ohne zusätzliches Risiko vorbereiten können, nennt das Frauenhaus Troisdorf Ausweis oder Pass als mögliche wichtige Mitnahme. Fehlen Unterlagen, sollte das kein Grund sein, in einer gefährlichen Situation zu bleiben. Für Schutz nach einem Übergriff oder einer widerrechtlichen Drohung sieht § 1 Gewaltschutzgesetz auf Antrag gerichtliche Anordnungen vor, etwa Kontakt- oder Näherungsverbote. Welche Maßnahme im Einzelfall passt, muss rechtlich geprüft werden; eine Beratungsstelle oder anwaltliche Beratung kann dabei unterstützen. [Schnelle Hilfe in Troisdorf](https://www.frauenhaus-troisdorf.de/de/schnelle-hilfe/) · [§ 1 Gewaltschutzgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/gewschg/__1.html)