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H-BRS: Studium ohne Abitur über den Berufsweg

09.10.2026

Wer an der H-BRS ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung studieren möchte, sollte zuerst die eigene Ausbildung und Berufspraxis mit dem gewünschten Bachelorfach abgleichen. Für Aufstiegsfortbildungen und fachlich passende Berufserfahrung gelten andere Wege als für einen fachfremden Wechsel. Zugangsprüfung und Probestudium sind mögliche Optionen, aber an Voraussetzungen gebunden; auch ein erfolgreicher Hochschulzugang ersetzt nicht automatisch die Zulassung zu einem Studienplatz.

Erst den passenden Zugangsweg bestimmen

„Studium ohne Abitur“ bedeutet an der H-BRS nicht, dass jede berufliche Laufbahn automatisch für jedes Fach genügt. Entscheidend ist zunächst, welcher Qualifikationsweg vorliegt und wie er zum angestrebten Bachelor passt. Eine berufliche Aufstiegsfortbildung – etwa ein Meister- oder Fachwirtabschluss – bildet eine eigene Zugangskategorie. Wer stattdessen eine Berufsausbildung als Grundlage nutzt, muss genauer auf Dauer und fachlichen Bezug schauen: Als typische Schwelle nennt die Hochschule eine mindestens zweijährige Ausbildung mit anschließender dreijähriger Berufspraxis im Ausbildungsberuf oder einem fachlich entsprechenden Beruf. Die landesrechtliche Grundlage unterscheidet ebenfalls zwischen Aufstiegsfortbildung, passender Berufstätigkeit sowie alternativen Wegen über Prüfung oder Probestudium. [H-BRS: beruflich Qualifizierte](https://www.h-brs.de/de/hochschulzugang-fur-beruflich-qualifizierte), [NRW-Verordnung](https://recht.nrw.de/system/files/pdf/state-law-and-regulations/2016/10/24/969f49/2020-08-20-verordnung-ueber-den-hochschulzugang-fu.pdf).

Fachbezug ist der praktische Prüfstein

Für die eigene Recherche hilft ein einfacher Abgleich: Welche Inhalte und Tätigkeiten aus Ausbildung und Beruf lassen sich fachlich mit dem Studiengang verbinden? Wer beispielsweise eine technische Ausbildung abgeschlossen hat und sich für ein fachnahes Bachelorfach interessiert, sollte die Tätigkeitsnachweise so zusammenstellen, dass Aufgaben und erworbene Kenntnisse nachvollziehbar sind. Das ist keine Vorabzusage; die Hochschule prüft die individuelle Konstellation. Bei fachfremder Berufspraxis oder einem fachlich abweichenden Studienwunsch kann der direkte Regelweg ausscheiden. Für diesen Fall beschreibt die H-BRS die Zugangsprüfung als Alternative und nennt grundsätzlich drei Jahre Berufstätigkeit in Vollzeit nach der Ausbildung als Voraussetzung; Teilzeit wird anteilig berücksichtigt. [H-BRS: beruflich Qualifizierte](https://www.h-brs.de/de/hochschulzugang-fur-beruflich-qualifizierte), [H-BRS: Zugangsprüfung](https://www.h-brs.de/de/hochschulzugang-uber-zugangsprufung).

Zugangsprüfung oder Probestudium

Die Zugangsprüfung umfasst nach Darstellung der H-BRS schriftliche allgemeine Teile in Deutsch, Englisch und Mathematik sowie einen mündlichen, studiengangspezifischen Teil. Sie ist somit keine bloße Anerkennung der Berufserfahrung: Interessierte sollten die fachlichen Anforderungen und die erforderlichen Nachweise frühzeitig einplanen. Daneben gibt es das Probestudium. Es kommt laut Hochschule nur für zulassungsfreie Studiengänge in Betracht und dauert mindestens zwei Semester. Für Bachelorstudiengänge gilt es nach zwei Probesemestern als erfolgreich, wenn mindestens 40 Leistungspunkte erreicht wurden. Das ist eine konkrete Leistungsanforderung und kein unverbindliches „Schnupperstudium“. Welche Variante passt, hängt daher sowohl vom fachlichen Ziel als auch vom Zulassungsstatus des Studiengangs ab. [Zugangsprüfung](https://www.h-brs.de/de/hochschulzugang-uber-zugangsprufung), [Probestudium](https://www.h-brs.de/de/probestudium).

Von der Recherche zur Bewerbung

Ein sinnvoller erster Schritt ist, den konkreten Bachelorstudiengang und dessen Zulassungsstatus zu prüfen und anschließend die eigene Ausbildung, Fortbildung sowie Berufspraxis einzuordnen. Die H-BRS empfiehlt beruflich qualifizierten Interessierten ein Beratungsgespräch im Fachbereich des gewünschten Studiengangs vor der Bewerbung. Bei der regulären Bewerbung erfolgt zunächst die Online-Bewerbung; laut Hochschulseite müssen danach Antrag und Unterlagen postalisch eingereicht werden. Da Fristen und geforderte Nachweise für Zugangsprüfung, Probestudium und Bewerbung unterschiedlich sein können, sollte man die jeweils aktuelle H-BRS-Seite kontrollieren und nicht die Frist eines Verfahrens auf ein anderes übertragen. [H-BRS: beruflich Qualifizierte](https://www.h-brs.de/de/hochschulzugang-fur-beruflich-qualifizierte).

Zugang ist nicht gleich Studienplatz

Selbst wenn die berufliche Qualifikation den Hochschulzugang eröffnet, sind weitere Bedingungen möglich. Die NRW-Verordnung stellt ausdrücklich klar, dass das Zulassungsrecht unberührt bleibt. Bei einem zulassungsbeschränkten Studiengang ersetzt der Zugangsweg daher nicht automatisch ein Auswahl- oder Zulassungsverfahren. Vor einer Entscheidung sollten Interessierte getrennt prüfen: Erfülle ich die Zugangsvoraussetzungen für diesen Studiengang – und wie läuft anschließend die Bewerbung um einen Platz? Diese Unterscheidung verhindert, dass ein erfolgreicher Zugang mit einer sicheren Einschreibung verwechselt wird. [NRW-Verordnung](https://recht.nrw.de/system/files/pdf/state-law-and-regulations/2016/10/24/969f49/2020-08-20-verordnung-ueber-den-hochschulzugang-fu.pdf).

Quellen

  1. Hochschule Bonn-Rhein-Sieg (H-BRS)
  2. Hochschule Bonn-Rhein-Sieg (H-BRS)
  3. Hochschule Bonn-Rhein-Sieg (H-BRS)
  4. Land Nordrhein-Westfalen, RECHT.NRW.DE