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Führerscheinumtausch im Rhein-Sieg-Kreis: So prüfen Sie Ihren Handlungsbedarf

08.10.2026

Ob ein Führerschein im Rhein-Sieg-Kreis umgetauscht werden muss, hängt vor allem vom Dokumenttyp, Geburtsjahr oder Ausstellungsjahr ab. Für viele ältere Dokumente sind die Fristen bereits verstrichen; die nächsten gesetzlichen Stufen betreffen Kartenführerscheine von 1999 bis 2001 bis zum 19. Januar 2026. Der Kreis nennt einen Online-Antrag und erklärt, wie der fertige Führerschein gegen den alten getauscht wird.

Erst Dokumenttyp und Datum ablesen

Der erste Schritt ist nicht die Suche nach einem pauschalen Stichtag, sondern der Blick auf das Dokument. Ein grauer oder rosa Papierführerschein fällt in die Gruppe der bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellten Führerscheine. Bei diesen alten Papierdokumenten richtet sich der Termin nach dem Geburtsjahr. Für einen unbefristeten Kartenführerschein, der ab 1999 und vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, zählt dagegen das Ausstellungsjahr. Diese Staffel steht in Anlage 8e der Fahrerlaubnis-Verordnung ([FeV, Anlage 8e](https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_8e.html)).

Frist im eigenen Fall bestimmen

Ein praktisches Beispiel: Ist der rosa Papierführerschein auf eine 1974 geborene Person ausgestellt, gilt die Gruppe „1971 oder später“; deren Frist endete am 19. Januar 2025. Bei einer alten Karte mit Ausstellungsjahr 2000 gilt dagegen der Termin 19. Januar 2026. In beiden Fällen ist die Frist am heutigen Stand (8. Oktober 2026) bereits vorbei. Der wichtige Sonderfall: Wer vor 1953 geboren ist, muss unabhängig davon, ob der alte Führerschein Papier oder Karte ist, erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Für Karten, die 2002 oder später ausgestellt wurden, staffeln sich die folgenden Termine jahrgangsweise bis 2033. Die konkrete Tabelle ist in der [Anlage 8e](https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_8e.html) nachlesbar.

Was der Fristablauf bedeutet – und was nicht daraus folgt

Die FeV bestimmt, dass ein vor dem 19. Januar 2013 ausgestelltes Dokument nach Ablauf der jeweils geltenden Umtauschfrist seine Gültigkeit verliert ([§ 24a FeV](https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__24a.html)). Das ist der Grund, den Tausch nicht weiter aufzuschieben. Die Vorschrift spricht dabei über die Gültigkeit des Führerscheindokuments; sie ist nicht mit der Frage gleichzusetzen, welche Fahrerlaubnisklassen einer Person erteilt wurden. Die Umtauschleistung selbst stellt einen EU-Kartenführerschein aus, wie das [Bundesportal](https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/99108049012001) beschreibt. Ab 19. Januar 2013 neu ausgestellte Führerscheine haben ihrerseits eine 15-jährige Dokumentgültigkeit; maßgeblich bleibt das auf der Karte angegebene Ablaufdatum.

Im Rhein-Sieg-Kreis den Antrag vorbereiten

Der [Rhein-Sieg-Kreis bietet eine Online-Antragstellung für graue und rosa Führerscheine](https://www.rhein-sieg-kreis.de/mobilitaet-umwelt/verkehr/onlineumtausch-fuehrerschein.php) an. Laut Kreisseite werden dafür ein digitales Passbild, ein Foto der Unterschrift sowie Bilder der Vorder- und Rückseite des bisherigen Führerscheins benötigt. Wer digital beantragt, sollte die Dateien daher vorab bereithalten und die aktuellen Hinweise im Antragsportal prüfen. Sobald der neue Führerschein fertig ist, informiert der Kreis die antragstellende Person; für die Übergabe wird das alte Dokument persönlich ausgetauscht. Laut Kreis ist dies während der Öffnungszeiten des Straßenverkehrsamts ohne vorherige Terminreservierung möglich.

Kurze Checkliste vor dem Start

Notieren Sie zunächst, ob Papier oder Karte vorliegt, und lesen Sie dann je nach Dokument das Geburtsjahr oder das Ausstellungsjahr ab. Vergleichen Sie es mit Anlage 8e, nicht mit einem pauschalen Stichtag. Wenn die Frist verstrichen ist, kümmern Sie sich zeitnah um den Antrag und orientieren Sie sich für Fragen zum konkreten Vorgang an den aktuellen Angaben des Kreises. Diese Orientierung ersetzt keine Prüfung eines Sonderfalls, etwa wenn das Dokument nicht in Deutschland ausgestellt wurde oder Angaben darauf unklar sind; die hier dargestellte Staffel betrifft vor 2013 ausgestellte Führerscheine nach deutschem Recht.

Quellen

  1. Rhein-Sieg-Kreis
  2. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
  3. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
  4. Bundesportal