Führerschein verloren: Ersatz und vorläufige Nachweise im Rhein-Sieg-Kreis
08.10.2026
Wer den Führerschein im Rhein-Sieg-Kreis verliert, muss den Verlust unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen. Der Antrag ist persönlich und nach Terminvereinbarung in Siegburg oder Meckenheim zu stellen. Für die Übergangszeit gibt es eine vorläufige Fahrberechtigung, die nur in Deutschland und zusammen mit einem gültigen Ausweis gilt.
Verlust melden und Ersatz beantragen
Ist der Führerschein tatsächlich abhandengekommen, sollte die Suche nicht dazu führen, dass der Antrag auf unbestimmte Zeit liegen bleibt: § 25 Absatz 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung verpflichtet dazu, den Verlust unverzüglich anzuzeigen und ein Ersatzdokument zu beantragen. Im Rhein-Sieg-Kreis erfolgt der Antrag persönlich bei der Führerscheinstelle in Siegburg oder Meckenheim. Ein Besuch ist nur mit Termin möglich; die Terminreservierung kann online erfolgen oder über das Straßenverkehrsamt erfragt werden. Prüfe vor der Fahrt den Terminort und nimm die nötigen Unterlagen vollständig mit. [Fahrerlaubnis-Verordnung § 25](https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__25.html) · [Rhein-Sieg-Kreis: Ersatzführerschein](https://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/produkte/Amt_36/Ersatzfuehrerschein__Diebstahl_Verlust_.php)
Unterlagen vorbereiten
Für den Identitätsnachweis nennt der Kreis den Personalausweis; alternativ geht ein Reisepass mit Meldebescheinigung im Original. Dazu gehört ein analoges biometrisches Passbild im Format 36 × 45 Millimeter. Ein digitales Foto kann die Führerscheinstelle derzeit nicht entgegennehmen. Wurde das Dokument gestohlen, nimm die polizeiliche Diebstahlanzeige mit, wenn sie vorliegt; auch eine Kopie des bisherigen Führerscheins ist hilfreich, falls vorhanden. Der Kreis führt diese Belege als bedingt erforderliche Unterlagen auf, nicht als etwas, das jeder Antragsteller zwingend beibringen muss. [Rhein-Sieg-Kreis: Unterlagen und Hinweise](https://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/produkte/Amt_36/Fuehrerscheinumtausch.php)
Vorläufige Fahrberechtigung: schnelle Hilfe mit Grenzen
Wenn du während der Bearbeitung einen Nachweis brauchst, kannst du beim Kreis eine vorläufige Fahrerlaubnis beantragen. Die Behörde gibt sie nach ihren Angaben sofort aus; sie dient als Bescheinigung der Fahrberechtigung. Das ist praktisch, wenn ein Fahrzeug im Alltag benötigt wird, aber kein Ersatz für die eigentliche Karte auf Reisen: Die vorläufige Berechtigung gilt nur im Inland und nur zusammen mit einem gültigen Ausweis. Für eine Fahrt über die Grenze reicht sie ausdrücklich nicht. Kläre den Bedarf daher schon bei der Terminvereinbarung, statt dich auf einen selbst geschriebenen Verlustzettel oder ein Foto des alten Dokuments zu verlassen. [Rhein-Sieg-Kreis: Vorläufige Fahrerlaubnis](https://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/produkte/Amt_36/Vorlaeufige_Fahrerlaubnis.php)
Mit welchen Kosten rechnen?
Der Kreis nennt 29,60 Euro für den Ersatzführerschein. Eine vorläufige Fahrberechtigung kostet zusätzlich 5,40 Euro, wenn sie gewünscht wird. Damit lässt sich vorab kalkulieren, ob neben dem Grundantrag ein Übergangsnachweis sinnvoll ist. Die Gebührenangaben stammen von der Leistungsseite des Kreises; bei Sonderkonstellationen oder Änderungen solltest du sie vor dem Termin dort noch einmal prüfen. [Rhein-Sieg-Kreis: Gebühren](https://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/produkte/Amt_36/Ersatzfuehrerschein__Diebstahl_Verlust_.php)
Was tun, wenn das alte Dokument wieder auftaucht?
Falls der alte Führerschein nach Ausstellung des Ersatzes doch wieder auftaucht, darf er nicht weiter benutzt oder aufgehoben werden. Die Fahrerlaubnis-Verordnung verlangt, ihn unverzüglich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abzuliefern. So wird vermieden, dass zwei Dokumente im Umlauf sind, obwohl nur das Ersatzdokument gilt. [Fahrerlaubnis-Verordnung § 25](https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__25.html)