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Fahrrad in Bus und Bahn im Rhein-Sieg-Kreis: Tickets, Regeln und praktische Tipps

09.10.2026

Wer im Rhein-Sieg-Kreis sein Rad im ÖPNV mitnehmen will, braucht zusätzlich zum eigenen Fahrschein ein Fahrradticket. Seit dem Start des Rheinlandtarifs gilt dafür das 24hTicket Fahrrad: Es kostet 4,50 Euro und deckt beliebig viele Mitnahmen eines Fahrrads innerhalb von 24 Stunden im Rheinlandnetz ab. Der Einstieg hängt dennoch von Platz und Fahrzeug ab; im Bus ist der Kinderwagenplatz vorgesehen.

Welche Fahrkarte braucht das Fahrrad?

Für Fahrgäste im Rhein-Sieg-Kreis ist zunächst wichtig, den Tarifraum nicht mehr nur als „VRS“ zu denken: Seit dem 1. Juni 2026 gilt der gemeinsame Rheinlandtarif von AVV und VRS. Für eine gelegentliche Fahrt mit dem Rad heißt das: Das 24hTicket Fahrrad kostet 4,50 Euro und erlaubt innerhalb von 24 Stunden beliebig viele Mitnahmen desselben Fahrrads im Rheinlandnetz. Das ist ein Pauschalpreis, nicht ein Preis pro Einstieg. Es kommt zusätzlich zum eigenen Fahrschein hinzu. Das betrifft auch Deutschlandticket-Inhaberinnen und -Inhaber: Das Deutschlandticket selbst berechtigt grundsätzlich nicht zur Fahrradmitnahme. Für einen Tagesausflug etwa von Siegburg nach Bonn und später zurück kann das 24hTicket deshalb die passende Ergänzung sein – sofern die Strecke im Rheinlandnetz bleibt und Platz im Fahrzeug ist. Wer regelmäßig fährt oder über das Rheinlandnetz hinaus will, sollte vorab die passende NRW-weite Lösung und deren Bedingungen prüfen; Tarife und Geltungsgebiete sind nicht austauschbar.

Einsteigen heißt nicht automatisch mitkommen

Das Fahrradticket kauft die tarifliche Berechtigung, aber keinen reservierten Stellplatz. Die DB weist darauf hin, dass es im Nahverkehr keine Fahrrad-Stellplatzreservierung gibt; plane daher gerade zu Ausflugszeiten eine Alternative ein, falls das Mehrzweckabteil bereits voll ist. Ein Ticket in der Tasche ist keine Garantie, dass ein bestimmter Bus oder Zug das Rad noch aufnehmen kann. Im Bus ist der gekennzeichnete Platz für Kinderwagen der vorgesehene Fahrradbereich. Er ist jedoch kein exklusiver Radstellplatz: Kinderwagen und Rollstühle haben Vorrang. Wenn der Platz gebraucht wird, musst du dein Rad so unterbringen, dass der Zugang nicht blockiert wird, und gegebenenfalls auf die nächste Verbindung ausweichen. In Bahnen und Zügen gehören Fahrräder in die mit Fahrradsymbol gekennzeichneten Bereiche beziehungsweise Einstiegsbereiche. Achte auf die Symbole und halte Türen, Gänge und Ausstiege frei.

Über Tarifgrenzen hinweg planen

Ein häufiger Stolperstein entsteht, wenn eine Tour über das Rheinlandnetz hinausführt. Für die Fahrradmitnahme gelten in den NRW-Verbünden unterschiedliche Regeln; häufig wird ein zusätzliches Fahrradticket verlangt. Prüfe deshalb die gesamte Strecke und nicht nur den Abschnitt im Rhein-Sieg-Kreis. Ein Rheinlandtarif-Ticket allein sollte nicht als landesweite Radkarte verstanden werden. Nutze vor Abfahrt die Verbindungsauskunft beziehungsweise die Angaben des Verkehrsunternehmens für den jeweiligen Abschnitt, besonders bei Umstiegen auf andere Betreiber oder bei Änderungen am Fahrplan. Auch bei einer durchgehenden Nahverkehrsverbindung gibt es keine Reservierungsmöglichkeit fürs Rad. Bei beliebten Wochenendzielen ist es sinnvoll, eine frühere oder spätere Verbindung ins Auge zu fassen und vor dem Einstieg die gekennzeichneten Radbereiche aufzusuchen. Wer mit mehreren Rädern unterwegs ist, sollte besonders zurückhaltend planen: Eine Gruppe kann nicht davon ausgehen, dass in einem Fahrzeug genug Stellfläche für alle Räder frei bleibt.

Kurze Checkliste vor der Abfahrt

1. Prüfe, ob deine Fahrt vollständig im Rheinlandnetz bleibt und ob das 24hTicket Fahrrad dafür passt. Für den Tarifstand 1. Juni 2026 beträgt der Pauschalpreis 4,50 Euro. 2. Kaufe das Fahrradticket zusätzlich zu deinem persönlichen Fahrschein; ein Deutschlandticket deckt das Rad nicht automatisch ab. 3. Schau nach Fahrradpiktogrammen und rechne damit, dass ein voller Mehrzweckbereich die Mitnahme verhindert. Eine Reservierung gibt es im Nahverkehr nicht. 4. Im Bus nutze nur den gekennzeichneten Kinderwagenplatz und mache ihn bei Bedarf für Kinderwagen oder Rollstühle frei. 5. Bei einer Fahrt über die Tarifgrenze hinaus: Regeln und Ticket des nächsten Verbunds vor dem Losfahren kontrollieren. So wird die Fahrradmitnahme planbarer, ohne den entscheidenden Vorbehalt zu übersehen: Das gültige Ticket löst die Tariffrage, die verfügbare Fläche entscheidet weiterhin über den tatsächlichen Einstieg.

Quellen

  1. Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS)
  2. Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS)
  3. Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS)
  4. Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS)
  5. DB Regio NRW