Fachhochschulreife im Rhein-Sieg-Kreis: Schulischen und praktischen Teil unterscheiden
09.10.2026
Im Rhein-Sieg-Kreis lässt sich die Fachhochschulreife über unterschiedliche Bildungsgänge an Berufskollegs anstreben. Entscheidend ist, ob ein Bildungsgang den schulischen Teil mit einem eigenen Praktikum verbindet oder ob nach einem schulischen Teil aus der Oberstufe noch ein gelenktes Jahrespraktikum nachzuweisen ist.
Zuerst den Bildungsweg festlegen
Im Rhein-Sieg-Kreis gibt es nicht nur einen Zugang zur Fachhochschulreife: Der Kreis ist Träger von vier Berufskollegs an sieben Standorten. Die beruflichen Schwerpunkte reichen unter anderem von Technik und Handwerk über Landwirtschaft und kaufmännische Angebote bis zu Sozial- und Gesundheitswesen. Sinnvoll ist deshalb, zuerst nach dem gewünschten Berufsfeld und dem passenden Bildungsgang zu fragen – und erst danach zu klären, welche Praxiszeiten zu genau diesem Abschluss gehören. Der Ausdruck „schulischer Teil“ allein verrät noch nicht, ob schon die vollständige Fachhochschulreife vorliegt. Welche praktische Ergänzung gilt, hängt vom konkreten Bildungsgang und davon ab, wie der schulische Teil erworben wurde.
Beispiel: Höhere Berufsfachschule in Hennef
Ein regionales Beispiel ist die Höhere Berufsfachschule am Carl-Reuther-Berufskolleg in Hennef. Sie ist als zweijähriger Bildungsgang für Schülerinnen und Schüler mit Fachoberschulreife beschrieben; ein Qualifikationsvermerk wird dafür nicht vorausgesetzt. Die Schule nennt Technik sowie Ernährung und Hauswirtschaft als Interessenschwerpunkte und führt als Abschluss den schulischen Teil der Fachhochschulreife auf. Für einen möglichen weiteren Weg zum Fachhochschulstudium nennt die Schule ein 24-wöchiges Betriebspraktikum. Das ist nicht dasselbe wie die pauschale Regel „immer ein Jahr Praktikum“: Die NRW-Praktikum-Ausbildungsordnung enthält eigene Bestimmungen für unterschiedliche Bildungsgänge. Der Schwerpunkt und die Anrechnung einzelner Praxisbestandteile sind dabei entscheidend.
Oberstufe: anderer Ausgangspunkt, anderer Praxisnachweis
Wer den schulischen Teil aus einem bestimmten Oberstufenweg erhält, muss eine andere Regelung beachten. Die NRW-Ordnung nennt dafür unter anderem den Erwerb nach dem ersten Jahr der Qualifikationsphase. Für diesen Weg ist grundsätzlich ein einjähriges gelenktes Praktikum als praktischer Teil vorgesehen; bei den erfassten Oberstufenfällen ist es nach dem Erwerb des schulischen Teils abzuleisten. Das Praktikum soll nicht nur Anwesenheit sein. Die Ordnung beschreibt berufliche Kenntnisse und praktische Erfahrungen als Ziel. Sie sieht für den Nachweis sowohl das Zeugnis über den schulischen Teil als auch eine Bescheinigung über die ordnungsgemäße Durchführung des gelenkten Praktikums vor. Die genaue Organisation und geeignete Bereiche richten sich nach den Vorgaben für den konkreten Weg.
Vor der Zusage: Praktikumsplatz und Anerkennung absichern
Praktisch heißt das: erst den Abschlussweg mit der Schule identifizieren, dann schriftlich klären, welche Tätigkeit und welcher Umfang anerkannt werden. Für ein fachbezogenes Praktikum sollte der Betrieb Aufgaben ermöglichen, die zum gewählten Bereich passen; etwa technische Arbeitsabläufe bei einem technischen Schwerpunkt. Ein beliebiger kurzer Einblick oder ein früheres Schulpraktikum sollte nicht ungeprüft als Erfüllung vorausgesetzt werden. Vor einer Zusage empfiehlt sich eine kurze Checkliste mit der Schule: Wird der Praxisanteil in den Bildungsgang integriert oder muss er danach geleistet werden? Welche Tätigkeiten zählen als einschlägig? Welche Bescheinigung und gegebenenfalls welcher Vertrag werden verlangt? Die NRW-Regelung sieht nicht für alle Bildungswege dieselbe Praktikumsdauer vor; der Unterschied zwischen dem Hennefer Beispiel mit 24 Wochen und einem Jahr im genannten Oberstufenweg sollte vor der Platzsuche geklärt werden.
Bescheinigung und Studienziel mitdenken
Lass dir nach Abschluss nicht nur mündlich bestätigen, dass „das Praktikum erledigt“ ist. Bewahre das Zeugnis über den schulischen Teil, Praktikumsvertrag, Tätigkeitsnachweise und die abschließende Bescheinigung sorgfältig auf und frage bei der Schule, welche Unterlagen für den gewählten Studienort benötigt werden. Die NRW-Regelung sieht für den beschriebenen gelenkten Jahresweg ausdrücklich die Kombination aus Zeugnis und Praktikumsbescheinigung vor. Wer bereits eine Ausbildung oder einschlägige Praxiszeit hat, sollte vorab nach einer möglichen Anrechnung fragen, statt sie selbst anzusetzen. Voraussetzungen unterscheiden sich nach Bildungsgang. Für eine verbindliche Einordnung sind das zuständige Berufskolleg und – wo die Ordnung es vorsieht – die Bezirksregierung die richtigen Stellen.