Defekte Straßenlaterne in Meckenheim: So melden Sie die Störung
08.10.2026
Für eine defekte Straßenlaterne in Meckenheim ist der spezielle Online-Störungsmelder der Stadtwerke der richtige Weg. Die Stadt nennt außerdem eine Telefonnummer. Der Stadtmelder verweist bei Beleuchtungsstörungen ausdrücklich auf dieses getrennte Formular; bei akuter Gefahr sind dagegen 110 oder 112 vorgesehen.
Der richtige Kanal für eine defekte Laterne
Eine dunkle oder flackernde Straßenlaterne in Meckenheim melden Sie am besten über den eigens vorgesehenen Online-Störungsmelder der Stadtwerke. Das ist nicht dasselbe wie eine allgemeine Meldung im Stadtmelder: Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, Beleuchtungsdefekte an das separate Formular zu senden. So landet der Hinweis beim für diese Störung vorgesehenen Meldeweg statt in einer allgemeinen Kategorie. Wer lieber telefoniert, kann die Störung unter 02225 917 268 melden. Die Stadtwerke führen diese Nummer als Bereitschaftsnummer. Halten Sie den Standort bereit, damit die betroffene Leuchte eindeutig auffindbar ist.
So finden Sie die Laterne im Online-Formular
Tragen Sie zunächst den Straßennamen in das Ortsangabefeld ein und nutzen Sie die Suche. Auf der Karte wählen Sie dann die betreffende Laterne aus; laut Stadt erscheinen danach weitere Eingabefelder für die Störungsmeldung. Die Stadt beschreibt außerdem, dass die Leuchte auch ohne Mastnummer anhand ihrer Lage in der Karte zugeordnet werden kann. Wenn eine Nummer am Mast lesbar ist, notieren Sie sie trotzdem: Sie hilft dabei, die richtige Leuchte zu kontrollieren und eine Verwechslung mit der Nachbarlaterne zu vermeiden. Fehlt die Nummer oder ist sie im Dunkeln nicht sicher zu erkennen, reicht die möglichst genaue Kartenposition beziehungsweise Straßenlage für den beschriebenen Meldeweg aus.
Welche Angaben die Meldung nützlich machen
Beschreiben Sie knapp, was Sie beobachten: etwa „leuchtet nicht“, „flackert“ oder „geht wiederholt aus“. Das sind praktische Beispiele für eine verständliche Fehlerbeschreibung, keine von der Stadt vorgegebenen Fehlerkategorien. Wichtig ist vor allem, dass die Meldung eine einzelne Leuchte oder einen klar eingrenzbaren Abschnitt bezeichnet. Die Nummer am Mast und eine präzise Lage helfen der Zuordnung; teilen Sie auch mit, ob eine einzelne Laterne oder mehrere Leuchten betroffen sind. Falls das Formular nach persönlichen Kontaktdaten fragt, ist deren Eingabe laut Stadt freiwillig und nicht Voraussetzung für die Übermittlung an die Stadtwerke. Die Kontaktangabe kann aber für Rückfragen nützlich sein.
Foto ja – aber nur, wenn es sicher ist
Ein Foto kann den sichtbaren Defekt veranschaulichen, ist aber kein Grund, sich der Straße oder einer beschädigten Anlage zu nähern. Bleiben Sie auf einem sicheren, öffentlichen Weg und fotografieren Sie nur, wenn das gefahrlos möglich ist. Auf dem Stadtmelder weist die Stadt ausdrücklich auf den Schutz personenbezogener Daten Dritter hin: Werden dort Bilder hochgeladen, dürfen Gesichter, Namen oder Kennzeichen nicht sichtbar sein. Für eine Beleuchtungsstörung ist allerdings vorrangig das spezielle Straßenbeleuchtungsformular der richtige Meldeweg.
Wann nicht der Online-Melder genügt
Ist lediglich die Beleuchtung ausgefallen oder flackert sie, nutzen Sie das Online-Formular oder die angegebene Telefonnummer. Entsteht jedoch eine akute Gefahr – zum Beispiel durch einen umgestürzten Mast, offenliegende beschädigte Teile oder eine unmittelbar gefährliche Situation – warten Sie nicht auf eine reguläre Störungsbearbeitung. Der Stadtmelder ist laut Stadt nicht für dringende Notfälle gedacht; dafür nennt sie 110 und 112. Wählen Sie den Notruf nur, wenn die Situation einen solchen Notfall darstellt. Nach dem Absenden sollten Sie keine eigene Reparatur versuchen und den Mast nicht berühren. Die offiziellen Angaben nennen Meldewege, aber keine verbindliche Reparaturfrist; aus einer Meldung lässt sich daher kein bestimmter Zeitpunkt für die Behebung ableiten.