Chronisch krank und berufstätig im Rhein-Sieg-Kreis: Wo Sie Unterstützung finden
09.10.2026
Wenn eine chronische Erkrankung den Arbeitsalltag erschwert, kommen betriebliche Gespräche, unabhängige Teilhabeberatung und berufliche Reha infrage. Der Weg hängt von der persönlichen Situation ab; im Rhein-Sieg-Kreis gibt es konkrete Beratungsstellen.
Erst klären, was den Arbeitstag konkret erschwert
Bei einer chronischen Erkrankung kann die Belastbarkeit schwanken: etwa wenn eine Tätigkeit lange Konzentration, körperliche Belastung oder starre Anwesenheitszeiten verlangt. Das ist ein praktischer Anlass, nicht vorschnell von einem Berufswechsel auszugehen, sondern zuerst zu benennen, welche Aufgaben oder Rahmenbedingungen problematisch sind. Die Bundesagentur für Arbeit führt berufliche Rehabilitation auch für Menschen auf, deren gesundheitliche Beeinträchtigung den Einstieg ins Berufsleben, die Stellensuche oder den Erhalt der Arbeit erschwert [Berufliche Rehabilitation](https://www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen/berufliche-rehabilitation). Je nach Bedarf können technische Arbeitshilfen helfen, den Beruf weiter auszuüben; wenn die bisherige Tätigkeit nicht mehr passt, kommen Neuorientierung, Weiterbildung oder Umschulung in Betracht. Das sind mögliche Wege, keine automatische Zusage: Förderungen werden individuell geprüft.
Im Betrieb: BEM als Gesprächsangebot nutzen
Wer in einem Jahr länger als sechs Wochen am Stück oder wiederholt arbeitsunfähig war, fällt unter die gesetzliche Regel zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM). Das Gespräch dient dazu, Möglichkeiten zu suchen, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuten Ausfällen vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten. Es setzt die Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person voraus; laut Gesetz kann diese zusätzlich eine Vertrauensperson eigener Wahl hinzuziehen. Vorher muss der Arbeitgeber über Ziele des BEM sowie Art und Umfang der dabei erhobenen und verwendeten Daten informieren [§ 167 SGB IX](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__167.html). Eine Vorbereitung kann ganz praktisch sein: Schreiben Sie auf, welche Tätigkeiten schwierig sind, was an guten Tagen funktioniert und welche Anpassung Sie besprechen möchten. Sie müssen dafür nicht Ihre gesamte Krankengeschichte in ein allgemeines Gespräch verwandeln; richten Sie es auf die Arbeitsfähigkeit und mögliche Lösungen aus.
Unabhängige Orientierung im Rhein-Sieg-Kreis
Wer zunächst ohne den Arbeitgeber sortieren möchte, kann sich an die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) des Paritätischen Rhein-Sieg-Kreis wenden. Der Hauptstandort liegt in der Landgrafenstraße 1 in Troisdorf; die Kontaktseite nennt die Telefonnummer 02241 20 14 296 und eine offene Sprechzeit dienstags von 10 bis 13 Uhr. Individuelle Termine sind nach Vereinbarung möglich. Es gibt außerdem Nebenstandorte in Meckenheim, Swisttal und Neunkirchen-Seelscheid; dort ist persönliche Beratung laut Kontaktseite nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich [EUTB Rhein-Sieg-Kreis: Kontakt und Sprechzeiten](https://www.paritaetischer-rhein-sieg-kreis.de/eutb/kontakt). Fragen Sie vor einem Besuch nach, ob die Sprechzeit oder Erreichbarkeit wegen einer Änderung abweicht.
Wenn Behinderung und Arbeitsplatz zusammenkommen
Für Menschen mit Behinderung oder Gleichstellung bietet der Integrationsfachdienst Bonn/Rhein-Sieg eine auf Teilhabe am Arbeitsleben ausgerichtete Fachberatung. Er unterstützt unter anderem Menschen mit seelischer, körperlicher oder Sinnesbehinderung sowie arbeitslose Menschen mit Behinderung; auch Arbeitgebende und betriebliche Ansprechpersonen werden beraten. Der IFD teilt mit, dass die Beratung kostenfrei ist, die Mitarbeitenden der Schweigepflicht unterliegen und Gespräche persönlich, telefonisch, per E-Mail, Kontaktformular oder nach Termin virtuell möglich sind. Kontakt: Maximilianstraße 22, 53111 Bonn, Telefon 0228 926850, E-Mail ifd@ifd-bonn.de [IFD Bonn/Rhein-Sieg](https://www.ifd-bonn.de/). Das Angebot richtet sich an diese Zielgruppen, nicht pauschal an jede chronisch erkrankte Person; bei Unsicherheit können Sie anfragen, ob Ihre Situation passt.
Berufliche Reha: passende Stelle und Träger finden
Wenn Arbeitsplatzanpassung nicht ausreicht oder eine andere Tätigkeit nötig wird, kann berufliche Rehabilitation eine Perspektive sein. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben reichen je nach Einzelfall von Hilfen zum Erhalt oder Erlangen eines Arbeitsplatzes bis zu Qualifizierung, Ausbildung und Weiterbildung [Deutsche Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/L/leistungen_zur_teilhabe_am_arbeitsleben.html). Die Bundesagentur beschreibt einen Reha-Check, mit dem sich vor einem Antrag prüfen lässt, ob sie selbst oder ein anderer Rehabilitationsträger zuständig ist; bei Kundinnen und Kunden eines Jobcenters ist die örtliche Ansprechperson der erste Kontakt [Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen/berufliche-rehabilitation). Notieren Sie für ein Beratungsgespräch Ihre bisherige Tätigkeit, die konkreten Hürden und ein berufliches Ziel. Anträge, Zuständigkeit und Voraussetzungen bleiben individuell zu klären; eine Diagnose allein bedeutet nicht automatisch Anspruch auf eine bestimmte Leistung.