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BF17 im Rhein-Sieg-Kreis: Unterlagen und Antrag für Jugendliche

08.10.2026

Für BF17 im Rhein-Sieg-Kreis gehören zum Führerscheinantrag zusätzliche Unterlagen für Jugendliche und Begleitpersonen. Frühester Antragszeitpunkt, Einreichung, Einverständnisse und Begleitpersonen lassen sich getrennt vorbereiten.

Wer kann BF17 im Kreis beantragen?

Begleitetes Fahren ab 17 setzt nicht nur eine Fahrschulanmeldung voraus: Der Antrag auf Fahrerlaubnis muss bei der zuständigen Stelle ankommen. Im Rhein-Sieg-Kreis lässt sich der früheste Antragszeitpunkt gut als einfachen Kalenderpunkt planen: sechs Monate vor dem 17. Geburtstag. Dann bleibt Zeit, Formulare einzusammeln und die Unterlagen vor Abgabe auf Vollständigkeit zu prüfen. Als Einreichungsweg nennt der Kreis das Bürgeramt der zuständigen Stadt oder Gemeinde. Der Kreis beschreibt daneben eine Abgabe über die Fahrschule, sofern diese mit dem Online-Antragsverfahren arbeitet, sowie die Führerscheinstellen in Siegburg oder Meckenheim. Für Personen mit Staatsangehörigkeit außerhalb der EU/EWR weist der Kreis auf die direkte Abgabe bei der Führerscheinstelle hin. Wer ein Bürgeramt nutzen möchte, sollte vorab bei der eigenen Gemeinde prüfen, ob dort die Annahme erfolgt; das ist eine praktische Vorsichtsmaßnahme, weil der genaue Ablauf je nach Ort variieren kann.

Unterlagen für Jugendliche: die Checkliste

Die Unterlagen für BF17 umfassen mehrere Nachweise, die sich am einfachsten als kleine persönliche Checkliste zusammenstellen lassen. Der Rhein-Sieg-Kreis verlangt einen Erste-Hilfe-Nachweis, einen Sehtest, der höchstens zwei Jahre alt ist, und ein analoges biometrisches Lichtbild. Auch die städtische Bornheimer BF17-Liste nennt ein aktuelles biometrisches Papierfoto mit hellem Hintergrund. Der Kreis weist darauf hin, dass ein digitales Foto derzeit nicht vor Ort aufgenommen werden kann; deshalb sollte man das verlangte analoge Bild tatsächlich mitbringen. Praktisch ist es, die Unterlagen nach Personen zu sortieren: Antrag und Nachweise der jugendlichen Person in einen Stapel, BF17-Beiblatt und Begleiterunterlagen in einen zweiten. Vor der Abgabe lässt sich so leichter kontrollieren, ob zum Beispiel das Papierfoto vorliegt und der Sehtest noch innerhalb des angegebenen Zeitraums liegt. Das Bornheimer Merkblatt beschreibt den dortigen Einreichungsweg; es ersetzt nicht die Hinweise der Kreisbehörde für andere Kommunen.

Einverständnisse und Begleitpersonen belegen

Das gesonderte Kreisformular ergänzt den regulären Fahrerlaubnisantrag. Es enthält die Zustimmung zum BF17 durch die gesetzlichen Vertreter. Laut Vordruck sind grundsätzlich die Unterschriften beider Erziehungsberechtigten vorgesehen; wenn nur eine Person sorgeberechtigt ist, soll ein entsprechender Nachweis beigefügt werden. Der Vordruck sieht zudem Ausweiskopien der Sorgeberechtigten vor. Bei getrennt lebenden Eltern ist deshalb sinnvoll, unterschriebene Seiten und gegebenenfalls den Sorgerechtsnachweis vor dem Einreichen noch einmal gezielt zu kontrollieren. Für jede Begleitperson werden eigene Angaben und eine Einverständniserklärung benötigt; das Kreisformular sieht Kopien von Ausweis und Führerschein vor. Eine erwachsene Person ist nicht automatisch geeignet: § 48a FeV verlangt ein Mindestalter von 30 Jahren, seit mindestens fünf Jahren eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B und höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister. Das Formular erfasst damit nicht nur den Namen, sondern ermöglicht der Behörde auch, die Eignung zu prüfen. Wer mehr als eine Person eintragen lassen möchte, sollte die Angaben für jede Person separat vervollständigen.

Was die Begleitung im Alltag bedeutet

Die Fahrerlaubnis-Verordnung sieht vor, dass die eingetragenen Begleitpersonen namentlich in der Prüfungsbescheinigung stehen. Deshalb ist es sinnvoll, die Namen schon beim Antrag verbindlich abzustimmen: Wer im Alltag wirklich für Fahrten verfügbar ist, sollte in die Planung einbezogen werden. Nach bestandener Prüfung sollte die Familie die Prüfungsbescheinigung daraufhin prüfen, ob die vorgesehenen Personen korrekt eingetragen sind. Die Begleitperson soll als Ansprechperson zur Verfügung stehen und Rat oder kurze Hinweise geben, soweit die Fahrsituation das zulässt. Sie übernimmt nicht das Lenken oder die Verantwortung für das Fahrverhalten; die Jugendliche oder der Jugendliche sitzt selbst am Steuer und trifft die Entscheidungen. Eine gute Vorbereitung kann sein, vor einer ersten Fahrt gemeinsam abzusprechen, wie Hinweise gegeben werden und welche Strecken zunächst geeignet sind. Für die konkreten Rechtsanforderungen und örtlichen Abläufe bleiben die Kreisangaben und die FeV maßgeblich.

Quellen

  1. Rhein-Sieg-Kreis
  2. Rhein-Sieg-Kreis
  3. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
  4. Stadt Bornheim