Betrugsanruf im Rhein-Sieg-Kreis: Beweise sichern und Hilfe erreichen
08.10.2026
Eine Strafanzeige kostet nichts. Erfahren Sie, wie Sie nach einem verdächtigen Telefonat Belege sichern, die Polizei erreichen und weitere Verluste begrenzen.
Wenn der Anruf noch läuft: Gespräch beenden, Lage prüfen
Ein Anrufer behauptet, ein Angehöriger sei in Not, ein Konto müsse sofort geschützt oder Bargeld müsse einer angeblichen Amtsperson übergeben werden. Auch wenn die Geschichte überzeugend klingt: Beenden Sie das Gespräch, bevor Sie etwas überweisen, eine PIN nennen oder jemanden ins Haus lassen. Nutzen Sie keine Rückrufnummer, die der Anrufer Ihnen gibt. Rufen Sie die betroffene Person über eine Nummer an, die Sie bereits kennen, oder bitten Sie eine vertraute Person, mitzuprüfen. So gewinnen Sie Zeit und unterbrechen den Druck. Droht unmittelbar eine Übergabe, ist jemand bereits unterwegs oder fühlen Sie sich gefährdet, wählen Sie 110. Die Polizeiliche Kriminalprävention rät, bei einem verdächtigen Anruf sofort die Polizei über 110 zu informieren ([Polizei: Schockanrufe](https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/schockanrufe/)). Bei akuter Gefahr zählt die direkte Verbindung: Ein Onlineformular ersetzt den Notruf nicht.
Spuren sichern, ohne den Anrufer weiter zu kontaktieren
Notieren Sie möglichst bald, solange das Gespräch noch frisch ist: Datum und Uhrzeit, die angezeigte Nummer (auch „unterdrückt“), Name oder behauptete Funktion, genannte Firma oder Behörde, Gesprächsgrund und die konkreten Forderungen. Schreiben Sie auch auf, ob der Anrufer eine Abholung, Überweisung, Karte, Zugangsdaten oder einen Rückruf verlangt hat. Trennen Sie Beobachtungen von Vermutungen: „sagte, er sei Polizist“ ist genauer als „Polizei rief an“. Bewahren Sie die Anrufliste, vorhandene SMS oder Mailboxnachrichten und Zahlungsbelege auf. Machen Sie bei Nachrichten Screenshots, aber löschen oder bearbeiten Sie Originale nicht. Diese Sammlung hilft, den Ablauf geordnet zu schildern; sie beweist nicht automatisch, wer hinter dem Anruf steckt. Eine angezeigte Nummer allein ist kein sicherer Identitätsnachweis. Vermeiden Sie, den mutmaßlichen Täter zurückzurufen oder auszufragen. Für unerlaubte Werbeanrufe empfiehlt die Polizei unter anderem, Namen, Unternehmen und Rufnummer des Anrufers festzuhalten ([Polizei: unerlaubte Werbeanrufe](https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/unerlaubte-werbeanrufe/)).
Anzeige erstatten: klarer Ablauf statt perfekter Beweisakte
Wurden Sie um Geld gebracht, haben persönliche Daten preisgegeben oder blieb es beim Versuch, melden Sie den Sachverhalt der Polizei. Sie müssen nicht selbst wissen, welche Straftat genau vorliegt oder wer angerufen hat. Schildern Sie in zeitlicher Reihenfolge, was gesagt und verlangt wurde, was Sie geantwortet oder getan haben und ob Geld oder Wertsachen übergeben wurden. Nennen Sie mögliche Zeuginnen und Zeugen und halten Sie Ihre Notizen sowie vorhandene Belege bereit. Die polizeiliche Beratung grenzt Online-Formulare auf nicht dringende Fälle ein; bei akutem Notfall ist 110 die richtige Nummer ([Hinweise zur Strafanzeige](https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/wie-erstatte-ich-eine-anzeige/)). Für eine nicht akute Anzeige nutzen Sie die Polizei NRW beziehungsweise die zuständige Polizeidienststelle. Prüfen Sie vor dem Absenden die aktuelle Zuständigkeit und die verfügbaren Formulare auf der offiziellen Polizeiseite. Eine Strafanzeige kostet Sie nichts. Wenn Sie unsicher sind, gehen Sie persönlich zur Dienststelle, statt ein ungeeignetes Onlineformular zu erzwingen.
Geld oder Zugangsdaten schon herausgegeben? Sofort handeln
Bei einer Überweisung oder Kartenzahlung zählt Zeit. Rufen Sie Ihre Bank über eine selbst recherchierte, offizielle Nummer an und fragen Sie, ob sich die Zahlung noch stoppen oder das betroffene Zahlungsmittel sperren lässt. Ändern Sie kompromittierte Passwörter von einem sicheren Gerät aus und melden Sie unautorisierte Kontobewegungen. Sagen Sie der Polizei konkret, welche Daten, Karten oder Gegenstände betroffen sind. Wenn gerade eine Abholung bevorsteht oder die Täter weiter Druck ausüben, wählen Sie 110. Geben Sie keine weiteren Codes oder TANs heraus, auch nicht einer Person, die sich als Bank oder Polizei ausgibt. Versprechen am Telefon, Geld „sicher zu verwahren“, sind kein Grund zu überweisen oder Bargeld bereitzulegen. Lassen Sie sich bei Bedarf von einer Vertrauensperson unterstützen, damit Bankkontakt, Dokumentation und Anzeige nicht an der Aufregung scheitern. Wurden Sie Opfer, rät die Polizei ausdrücklich, sich an die Polizei zu wenden ([Polizei: Schockanrufe](https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/schockanrufe/)).